Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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DrStrange

Und genau das denke ich nicht. Niemanden wird das interessieren. So wie es auch jetzt niemanden interessiert.
Das ist leider so.

RArnold

Zitat von: DrStrange in Gestern um 15:12Und genau das denke ich nicht. Niemanden wird das interessieren. So wie es auch jetzt niemanden interessiert.
Das ist leider so.

Stimmt. Es interessiert niemanden. Wir sollten den Kritikern des Beamtentums vielleicht nicht noch zusätzlich Munition liefern.

Hanswurst

Zitat von: DrStrange in Gestern um 15:12Und genau das denke ich nicht. Niemanden wird das interessieren. So wie es auch jetzt niemanden interessiert.
Das ist leider so.
Doch doch, das wird den Besoldungsgesetzgeber interessieren, um dann am Ende noch die Nebentätigkeit als neue Lebensrealität anzuerkennen und die dann auch noch fiktiv anzurechnen  ;D . Spart man sich wieder 7236€, die der Beamte ja in seiner großzügig bemessenen Freizeit erwirtschaften kann und die man nicht besolden muss. WinWin

matthew1312

Das Bundesverfassungsgericht verdient hier Kritik.

Seine Entscheidung von 2025 zur Berliner Besoldung war zu vage, zu subtil.

Das Gericht geriert sich als zurückhaltend, übt eine Selbstmäßigung.

Es muss aber adressatenbezogen formulieren.

Das Gericht hat es bei den Gestalten, die den Beklagten (das Land Berlin) vertreten, nicht mit gebildeten Anwälten oder Hochschulprofessoren zu tun. Sondern mit maximal mittelmäßigen Karrieristen, die gewissenlos eine Politikerlaufbahn einschlagen, weil es für mehr in charakterlicher und intellektueller Hinsicht nicht reicht.

Das Bundesverfassungsgericht adressiert hier eben nicht einen aufrichtigen Amtsleiter, der naturwissenschaftliche, volkswirtschaftliche oder juristische Qualitäten hat. Nein, das Bundesverfassungsgericht adressiert eine Gruppe von Dilettanten, die ganzjährig kostümiert erscheinen ("Anzug und Krawatte" lol).

Es erinnert an die 2018 zu Protokoll gegebene Warnung eines Ingenieurs dahingehend, ein Bauwerk in Florida weise strukturelle Beschädigungen auf. Das war der drittklassigen Gebäudeverwaltung zu subtil. Die Botschaft wurde nicht gehört.

2021 stürzte das Bauwerk ein.

Kontext: https://www.bbc.com/news/world-us-canada-57621774

Die Lektion: Je weniger verständig der Empfänger, desto deutlicher das Verdikt.

Missverständnisse lese ich auch hier heute im Forum. Ein Kollege schreibt, Karlsruhe habe die Tür für ein fiktives Partnereinkommen geöffnet. Diese Äußerung ist ein aufrichtiges Missverständnis. Karlsruhe hat diesbezüglich keine Tür geöffnet. Karlsruhe hat es unterlassen, eine Tür zu verschließen.

Das ist ein Unterschied. Und er ist klein und fein. Für den Berliner Dilletantenstadl gewiss zu fein.

Wir brauchen eine Mindestqualifikation für die politische Ebene.

Gruenhorn

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:15Seit 2020 werden Bundesbeamte hingehalten und weiterhin verfassungswidrig alimentiert! Das sind fast 6 Jahre!!
Als Ergänzung: kinderreiche Beamte werden seit 2017 hingehalten mit dem Hinweis, es gäbe demnächst eine Regelung. Das sind dann über 9 Jahre. Setzt man das in Bezug zum Thema wie lange ist ein Kind im Haus und wofür ist der Zuschlag da, wird es echt lächerlich.

MOGA

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 17:09Als Ergänzung: kinderreiche Beamte werden seit 2017 hingehalten mit dem Hinweis, es gäbe demnächst eine Regelung. Das sind dann über 9 Jahre. Setzt man das in Bezug zum Thema wie lange ist ein Kind im Haus und wofür ist der Zuschlag da, wird es echt lächerlich.
Von dem Geld das da auf der Strecke liegt, hätte eine Familie mit 4 Kindern dann auch schon bald mal ein Haus abbezahlen können...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Sunflare

Geht mir mit 4 Kids genauso, seit 2017 im Widerspruch. Wir warten noch bis zum Herbst, dann möchte ich meinen Bescheid vom BVA, oder wir fangen an mit dem Klagen, erst auf Untätigkeit, weil mir das BVA meinen Bescheid verweigern wird und dann eben mal vors Verwaltungsgericht. Egal ob es was vom Bund gibt, anhand des Urteils vom Bundesverfassungsgrichts gegen Berlin kann man fast mit den öffentlich zugänglichen Daten und Excel sein Gehalt berechnen. Das sollte auch ein VG können!

despaired

Jemand sagte letzte Woche, dass eine Gewerkschaft sich diese Woche zu dem Thema äußern wolle - bleibe weiterhin gespannt ob da etwas dran ist

Gruenhorn

Zitat von: Sunflare in Gestern um 17:32Geht mir mit 4 Kids genauso, seit 2017 im Widerspruch. Wir warten noch bis zum Herbst, dann möchte ich meinen Bescheid vom BVA, oder wir fangen an mit dem Klagen, erst auf Untätigkeit, weil mir das BVA meinen Bescheid verweigern wird und dann eben mal vors Verwaltungsgericht. Egal ob es was vom Bund gibt, anhand des Urteils vom Bundesverfassungsgrichts gegen Berlin kann man fast mit den öffentlich zugänglichen Daten und Excel sein Gehalt berechnen. Das sollte auch ein VG können!
Man sollte nicht denken, dass die UntätigkeitsKlage zu etwas führt. Ich habe diese im Februar 2025 erhoben in Kombination mit Feststellungsklage. Seit dem lässt sich das Gericht auch mit sinnlosen Anträgen schon hinhalten. Bis Jetzt hat sich die Beklagte nicht zur Sache geäußert, sondern lediglich ruhend Stellung beantragt und um Mitleid gebeten, da man nichts machen kann. Der Beamte wird außerdem gesetzmäßig besoldet, damit ist alles paletti. So ein Kram kommt die ganze Zeit..

Sunflare

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 17:38Man sollte nicht denken, dass die UntätigkeitsKlage zu etwas führt. Ich habe diese im Februar 2025 erhoben in Kombination mit Feststellungsklage. Seit dem lässt sich das Gericht auch mit sinnlosen Anträgen schon hinhalten. Bis Jetzt hat sich die Beklagte nicht zur Sache geäußert, sondern lediglich ruhend Stellung beantragt und um Mitleid gebeten, da man nichts machen kann. Der Beamte wird außerdem gesetzmäßig besoldet, damit ist alles paletti. So ein Kram kommt die ganze Zeit..

Jo, gesetzmäßig auf jeden Fall, nur eben unteralimentiert. Wenn der Bund bockt, könnt man auch einfach mal ein Urteil fällen. Meine Ehefrau arbeit auch bei einer Behörde im Klagebereich, wenn sie nicht innerhalb von Ticktack auf Fragen seitens des Gerichtes reagiert, ergehen zickizacki Urteile gegen die Interessen des Bundes! Da läuft es, nur bei Besoldung nicht! Es sind auch die Juristen betroffen, daher sollte es mal qualmen, ansonsten ziehe ich persönlich den Stecker....

Ozymandias

Die Verwaltungsgerichte sind nicht für Schnelligkeit bekannt, die Gerichte in Berlin glaube ich noch weniger.
Es gibt auch genug anhängige Klagen mittlerweile, von denen auch die Großteil nur in den Aktenschränken liegen und nicht entschieden werden.

Wenn man jetzt unbedingt klagen möchte, passiert überhaupt nichts außer dass man 483 Euro vorstrecken darf und man dadurch noch weniger Geld hat.

Neuromancer

Jmd eig mal seine Rechtschutzversicherung bzgl des Themas aktiviert und nachgefragt ?

MasterOf

Zitat von: despaired in Gestern um 17:34Jemand sagte letzte Woche, dass eine Gewerkschaft sich diese Woche zu dem Thema äußern wolle - bleibe weiterhin gespannt ob da etwas dran ist

Ja, eine Gewerkschaft hat kund getan, dass es aktuell nichts Neues gibt  ;D

Ne ernsthaft, angeblich sei der Entwurf Ende Januar fertig gewesen, dann seien aber die aktuellen Zahlen zu dem Median-Äquivalenzeinkommen für 2025 gekommen und daher muss nun erneut gerechnet werden.
Angeblich soll vor März nichts kommen.

Wie belastend diese Infos sind, kann ich aber nicht sagen.
Gab wohl letzte Woche eine Mitgliederinfo zum aktuellen Sachstand, mir wurde es aber nur so weitergegeben.

Sunflare

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 17:59Die Verwaltungsgerichte sind nicht für Schnelligkeit bekannt, die Gerichte in Berlin glaube ich noch weniger.
Es gibt auch genug anhängige Klagen mittlerweile, von denen auch die Großteil nur in den Aktenschränken liegen und nicht entschieden werden.

Wenn man jetzt unbedingt klagen möchte, passiert überhaupt nichts außer dass man 483 Euro vorstrecken darf und man dadurch noch weniger Geld hat.

Ja genau, Berliner Gerichte sind voll überlastet. Verwaltungsgerichte haben 12 Monate Zeit zum liegenlassen, dannach sollten sie in die Gänge kommen. Man kann hier auch Untätigkeitsklagen oder eine Rüge anstrengen, welches wichtig wird, für etwaige Entschädigungen...Naja wie gesagt, wir warten noch ab, ob Dobbi liefert und wenn nicht kommt, oder es nicht reicht, dann klagen wir auch. Und nicht vergessen die Ansprüche auf die Kinder zu übertragen, dann haben die wenn sie Renter sind auch was von  :-\

Bundi

Dobbi war das nicht der Hauself bei Harry Potter ? Passt wie die  Faust aufs Auge.😅😅😅🤣🤣