Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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NelsonMuntz

Zitat von: AltStrG in Gestern um 00:12Das entscheidende Wort in "amtsangemessener Besoldung" ist AMTSangemessen. Und dazu reicht ein Blick zurück in die Geschichte, beginnend im Kaiserreich, wie angesehen ein Hauptmann, ein Amtsrat, ein Direktor etc. war und welchen Lebensstandard er haben musste (!). Das Besoldungs- und Beamtenrecht (auch im Sinne des GG) ist eben ein Recht aus der Vergangenheit mit Wirkung in die Zukunft.

Bei uns im Supermarkt gibt's für Einsatzkräfte von Rettungsdiensten oder Feuerwehr "Vorfahrt" an der Kasse.

Das wäre doch eigentlich auch dem Beamten ein angemessenes Verhalten gegenüber, oder?

Schon krass - Da wird von der Verteidigung der FDGO gesprochen, aber eigentlich wünscht man das glorreiche Kaiserreich zurück. ... Ich denke nicht, dass es bei 3 Kindern mit 2 Bädern getan ist. Da sollte schon für jeden Sprößling ein eigenes Pflegerefugium zur Verfügung stehen!

Habt Ihr eigentlich mal überlegt, diesen Bereich kostenpflichtig für unbedarfte, externe Leser feilzubieten? Das ist echt gute Unterhaltung hier ;)

GoodBye

Die Autobahn wird breiter, Alex, Jogi, Nelson (auch immer verlässlich zurück bei den großen Gerechtigkeitsthemen).

zur Alimentation kinderreicher Familien gibt es geltende Rechtsprechung, vielleicht nehmt ihr das einfach mal hin.

Aber ihr seid in guter Gesellschaft, die meisten Gesetzgeber nehmen es auch nicht hin.

NelsonMuntz

Zitat von: GoodBye in Gestern um 08:13Die Autobahn wird breiter, Alex, Jogi, Nelson (auch immer verlässlich zurück bei den großen Gerechtigkeitsthemen).

zur Alimentation kinderreicher Familien gibt es geltende Rechtsprechung, vielleicht nehmt ihr das einfach mal hin.

Aber ihr seid in guter Gesellschaft, die meisten Gesetzgeber nehmen es auch nicht hin.

Ich fand nur den Rückgriff auf das Kaiserreich lustig. Damals hat man die Frau des Mediziners auch mit "Frau Doktor" angesprochen. Die gute, alte Zeit eben.

Was hier sicher unter den Tisch fällt: Damals gab es echte, breite und wirklich bittere Armut. Ist schon spannend, dass so manche sich diese Zustände zurückwünschen.

Pumpe14

Zitat von: NelsonMuntz in Gestern um 07:59Bei uns im Supermarkt gibt's für Einsatzkräfte von Rettungsdiensten oder Feuerwehr "Vorfahrt" an der Kasse.

Das wäre doch eigentlich auch dem Beamten ein angemessenes Verhalten gegenüber, oder?

Schon krass - Da wird von der Verteidigung der FDGO gesprochen, aber eigentlich wünscht man das glorreiche Kaiserreich zurück. ... Ich denke nicht, dass es bei 3 Kindern mit 2 Bädern getan ist. Da sollte schon für jeden Sprößling ein eigenes Pflegerefugium zur Verfügung stehen!

Habt Ihr eigentlich mal überlegt, diesen Bereich kostenpflichtig für unbedarfte, externe Leser feilzubieten? Das ist echt gute Unterhaltung hier ;)

es steht nun einmal in dem von AltStrG beschriebenen historischen Zusammenhang - und ich denke es war als Beschreibung und  Erklärung glasklar zu verstehen, und nicht als Wunsch zurück in alte Zeiten.

Was eine amtsangemessene Alimentation gegenüber einem Gehalt abgrenzt, und was mit dem Eingehen eines Beamtenverhältnisses einhergeht, wurde hier schon zu genüge erläutert.

MOGA

– 2 BvF ,,Forum" 446/Seiten –

Urteil

im Namen des gesunden Menschenverstands



Tenor
1.    Der Thread im Forum ,,Mindestalimentation " wird fuer dauererregt erklaert.
2.    Die Beteiligten Alexander79, Bundesjogi, NelsonMuntz und Boeswilliger Dienstherr Iund II werden wegen fortgesetzter Rechthaberei zur Lektruere von Randnummern ohne Kommentar verpflichtet.
3.    Popcorn wird zur Grundversorung erklaert.



Gruende

A. Zum Sachverhalt

Seit nunmehr 446 Seiten streiten die Beteiligten darueber, ob die amtsangemessene Alimentation evident verfassungswiedrig, lediglich politisch unerquicklisch oder schlicht missverstanden sei.

Das Gericht stellt fest:

Die Diskussion begann als juristische Debatte.
Sie endete als Charakterstudie.



B. Zu den Beteiligten

I. Alexander79 – Der Zahlenasket

Der Senat wuerdigt die unermuedliche Bereitschaft des Beteiligten, jede noch so kleine Regelsatzveraenderung in Tabellenform zu ueberfuehren.

Allerdings wird festgestellt:

Der Beteiligte neigt dazu, jede abweichende Meinung als ,,Rechenfehler" zu qualifizieren und jede politische Einschaetzung als ,,methodisch unzulaessig" darzustellen.

Das Gericht erkennt darin keine Verfassungswiedrigkeit, wohl aber eine erhebliche Neigung zur paedagogischen Ueberdehnung.

Er steht rechnerisch stets ueber den Dingen – menschlich jedoch haeufig daneben.



II. Bundesjogi – Der Gestaltungsspielraum-Prediger

Der Beteiligte vertraut in bewundernswerter Weise darauf, dass der Gesetzgeber schon wissen werde, was er tue.

Er beruft sich regelmaessig auf den ,,weiten Gestaltungsspielraum", selbst dort, wo dieser bereits sichtbar gegen die Wand laeuft.

Das Gericht stellt fest:

Optimismus ist kein Rechtsgrundsatz.
Und der Hinweis ,,erst mal den Entwurf abwarten" ersetzt keine Argumentaion – insbesondere nicht auf Seite 372.



III. NelsonMuntz – Der ironische Chronist

Der Beteiligte kommentiert das Geschehen mit der Distanz eines Soziologen im Feldversuch.

Er greift selten frontal an, laesst aber regelmaessig Bemerkungen fallen, die mehr sezieren als argumentieren.

Das Gericht erkennt an:

Sarkasmus ist kein Tatbestand.
Er kann jedoch bei chronischer Anwendung zu atmosphaerischer Unteralimentierung fuehren.



IV. Boeswilliger Dienstherr – Der strukturelle Verdachtsdenker

Der Beteiligte geht von der Praemisse aus, dass jede Typisierung ein Sparinstrument und jede Modellrechnung eine politische Nebelkerze sei.

Er unterstellt Absicht, wo andere von Systematik sprechen.

Das Gericht stellt fest:

Misstrauen ist kein Beweis.
Aber in diesem Thread offenbar Grundausstatung.



C. Zum fiktiven Partnereinkommen

Das Gericht erkennt, dass das fiktive Partnereinkommen in der Modellrechnung existiert, obwohl es in der Realitaet vielfach nicht vorkommt.

Der Senat haelt fest:

Ein Einkommen, das nur in Excel existiert, entfaltet im Forum erhebliche Sprengkraft.

Ob es verfassungswiedrig ist, bleibt Gegenstand kuenftiger Verfahren.
Ob es diskussionstechnisch eskalierend wirkt, steht ausser Zweifel.



D. Gesamtabwaegung

Der Thread leidet nicht an Unteralimentierung, sondern an:
•    chronischer Rechthaberei
•    wechselseitiger Unterstellung
•    und akuter Ironie-Ueberdosierung

Die Beteiligten erscheinen dem Gericht weniger als Diskutanten denn als archetypische Miesepeter des gehobenen Internetdienstes.



F. Schlussformel

Die Verfassung garantiert:
•    Menschenwuerde
•    Alimentationsprinzip
•    und Meinungsfreiheit

Sie garantiert jedoch nicht, dass auf Seite 446 Einigkeit herrscht.

Das Verfahren wird eingestellt.
Die Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.

Karlsruhe, im Geiste leicht genervt 😌
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Bastel

Zitat von: NelsonMuntz in Gestern um 08:28Ich fand nur den Rückgriff auf das Kaiserreich lustig. Damals hat man die Frau des Mediziners auch mit "Frau Doktor" angesprochen. Die gute, alte Zeit eben.

Was hier sicher unter den Tisch fällt: Damals gab es echte, breite und wirklich bittere Armut. Ist schon spannend, dass so manche sich diese Zustände zurückwünschen.

Was du den Leuten hier wieder unterstellst. Hat sich hier irgendjemand Armut für die Bevölkerung gewünscht?

Vtdgfachangestellter

Danke MOWA. Mit Augenzwinkern trefflich zusammen gefasst.  ;D

wieauchimmer

Wann sind denn diese "in den nächsten Wochen" eigtl um? Wir die nächste Tarifübertragung auch Bestandteil des Gesetzesentwurfes?


NelsonMuntz

Zitat von: Bastel in Gestern um 08:45Was du den Leuten hier wieder unterstellst. Hat sich hier irgendjemand Armut für die Bevölkerung gewünscht?

Der "hohe Stand" von Beamten im Kaiserreich ist eben auch jener breiten Armut von damals geschuldet. Bleiben wir bei den 2 Bädern für die drei Kinder: Wie sollte sich jener "hohe Stand" denn heute darstellen? Entweder doch über ein persönliches Bad pro Person im Haushalt, oder eben doch im Absenken des Standards für das Plebiszit: Also eine unbeheizte Waschgelegenheit pro Etage mit beliebig vielen Wohnungen und einem Gemeinschaftsklo im Hof. So war das nämlich im guten, alten Kaiserreich - und daher konnte der Amtsrat sich damals auch "Gesinde" für die tägliche Arbeit im Haushalt leisten.

@MOGA: Danke, ich erkenne mich durchaus wieder  ;)  ;D  8) (Das "Sezieren" ist ja gar nicht böse gemeint, es soll nur die von anderen geführten Argumentationen mit weiteren Blickwinkeln bereichern)

gio

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 09:19Wann sind denn diese "in den nächsten Wochen" eigtl um? Wir die nächste Tarifübertragung auch Bestandteil des Gesetzesentwurfes?

So war es angekündigt  :D

Während die Landesbeamten auf ihre Besoldungsanpassung für 2026 warten, gibt es für die Bundesbeamte nun konkrete Signale aus dem Bundesinnenministerium. Das BMI beabsichtigt die zeitnahe Vorlage eines Referentenentwurfs, der zwei zentrale Vorhaben in einem Gesetz kombiniert: die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung und die Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Die Übertragung soll zeitgleich und systemgerecht erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit.

matthew1312

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 09:26Ich war 2013 mit A9 in Hamburg ebenfalls ausreichend besoldet. Kann das sein? Steuerklasse 3?
Der Rechner unter https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/ prüft die Besoldung doch nur gegen das statusniedrigste Amt. Zu A9 trifft das Tool keine Aussage.

Pumpkin76

Zitat von: NelsonMuntz in Gestern um 09:27Der "hohe Stand" von Beamten im Kaiserreich ist eben auch jener breiten Armut von damals geschuldet. Bleiben wir bei den 2 Bädern für die drei Kinder: Wie sollte sich jener "hohe Stand" denn heute darstellen? Entweder doch über ein persönliches Bad pro Person im Haushalt, oder eben doch im Absenken des Standards für das Plebiszit: Also eine unbeheizte Waschgelegenheit pro Etage mit beliebig vielen Wohnungen und einem Gemeinschaftsklo im Hof. So war das nämlich im guten, alten Kaiserreich - und daher konnte der Amtsrat sich damals auch "Gesinde" für die tägliche Arbeit im Haushalt leisten.

@MOGA: Danke, ich erkenne mich durchaus wieder  ;)  ;D  8) (Das "Sezieren" ist ja gar nicht böse gemeint, es soll nur die von anderen geführten Argumentationen mit weiteren Blickwinkeln bereichern)

Es scheint eher, als sollten sich Beamte endlich mal mit dem untersten Einkommensniveau begnügen, um zu sehen, wie die "einfache" Bevölkerung tagtäglich zurechtkommen muss. Quasi allen soll es gleich schlecht gehen (was man zur Genüge aus der Renten/Pensionsdebatte kennt), so als wäre es "unser" Job, dass mindestens alle auf dem Stand der Beamten wären. Das ist aber nicht unser Job, ältere Semester kennen es mitunter noch recht gut, für ihre Berufswahl noch belächelt worden zu sein, in den fetten Zeiten der Bonner Republik. Von daher ist diese durch Journalisten und linke Parteien befeuerte Neiddebatte und der damit entstehende gesäte Beamtenhass einfach nur unappetitlich. Ihr könnt das mit den verfügbaren Mitteln schon selbst richten. Wir nicht.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 09:32Der Rechner unter https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/ prüft die Besoldung doch nur gegen das statusniedrigste Amt. Zu A9 trifft das Tool keine Aussage.

Also da steht:
Dieser Rechner prüft, ob deine Jahresnettobesoldung die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17.09.2025(- 2 BvL 5/18 u.a. -, Rn. 65) vorgegebene Mindestbesoldung (sog. ,,Prekaritätsschwelle") in dem jeweiligen Jahr erreicht hat.


BWBoy

Zitat von: GoodBye in 24.02.2026 18:36Jetzt haben wir schon zwei Spuren neben der Spur. Alex und Jogi.

Der Bundesjogi lag hier schon immer arg neben der Spur. das ist nichts neues :D