Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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NWB

Zitat von: Der Obelix in Heute um 07:32WENN ICH HIER NOCH EINMAL KI LESE RASTE ICH AMTLICH AUS...

I feel you

Zerot

Zitat von: lotsch in Gestern um 17:17Wahnsinn!!!

Fachzeitschrift für das Beamtenrecht und das öffentliche Dienstrecht

Abgekoppelt und verfallen. Die nominale und reale Entwicklung der Bundesbesoldung von 1980 bis heute
Dr. Torsten Schwan

Zwischen 1980 und 2024 sind die bundesdeutschen Reallöhne um mehr als 18 % angestiegen, während die Realbesoldung im Bund um 13,5 %P abgesenkt worden ist. Die inflationsbereinigte Besoldungslücke beträgt über die Jahrzehnte hinweg deutlich mehr als 30 %P. Die bundesdeutschen Reallöhne sind in den letzten viereinhalb Dekaden um durchschnittlich mehr als 0,7 %P pro Jahr stärker angehoben worden als die Realbesoldung des Bundes. De facto ist die Bundesbesoldung seit mehr als dreißig Jahren vollständig von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Das Alimentationsprinzip kann hier entsprechend keine Geltung mehr beanspruchen.

Das alles wird dem DH noch massiv auf die Füße fallen. Er sieht es nur noch nicht da er zu weit oben schwebt. Aber an der Basis brodelt es enorm.

Bei uns ist aufgrund eines Neubau Anfang April ein Tag der offenen Tür (an einem Samstag) fest eingeplant. Hierzu wurde eine Abfrage vorgenommen, wer beim Auf-und Abbau, Verkauf von Essen/Getränke usw. helfen könnte. Von ca. 1300 Mitarbeiter haben sich sage und schreibe 28 gemeldet.

Die Leute die sich aufgrund ihres Pflichtbewusstsein ausnutzen lassen werden immer weniger. Die aktuelle Sparorgie und das Thema aA trägt ihren Teil bei. So nehme ich das jedenfalls aus den Gesprächen war.

Dunkelbunter

Zitat von: Der Obelix in Heute um 07:32WENN ICH HIER NOCH EINMAL KI LESE RASTE ICH AMTLICH AUS...

Naja es ging ja darum, was "wenig" bedeutet im Verhältnis zu über 300 Wochen, welche wir schon warten.
Und mal sehen, ob es dann hinkommt mit den ca. 30 Wochen, seit dem Dobrindt es verkündet hat.

despaired

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 08:03Naja es ging ja darum, was "wenig" bedeutet im Verhältnis zu über 300 Wochen, welche wir schon warten.
Und mal sehen, ob es dann hinkommt mit den ca. 30 Wochen, seit dem Dobrindt es verkündet hat.

Dafür braucht man keine KI und ich schließe mich den anderen an "KI nervt" in diesen Thread.

Wenig ist immer im Verhältnis zu sehen, wenn man sich das Universum anschaut, dann lebt ein Mensch auch nur wenige Momente - so viel wissen wir alle.

Sunflare

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:22Meine Vermutung ist, die wollen den Druck auf die Haushalte so groß werden lassen, dass alle Bundesländer gemeinsam beschließen, dass Lehrer zukünftig keine Beamte mehr werden. So fallen 50% aller Neueinstellungen als Beamte weg. Da Lehrer im Bund keinen so großen Posten bilden wird man hier wahrscheinlich an die Bundesministerien gehen um dort weniger zu verbeamten.

Da ist es wieder das Wort: Haushalt! In Verbindung mit der aA ist es laut Gericht aber egal, ob der Haushalt es hergibt, oder nicht: AA muss gewährleistet werden! Punkt!

Niemand kann mir mehr sagen, es ist leider für die aA kein Geld da, wenn man gleichzeitig beobachtet WOFÜR  Massen an Kohle aus dem Fenster geworfen wird, kann einem schwindlig werden! Tja, ich hätte da noch 551 Fragen?! Hatten wir nicht vor kurzem noch 2 Billionen "Sondervermögen" angehäuft?

Anhand der "Formel" aus dem Berliner Urteil, kann man sogar mit Exel jedem Einzelnen sein Gehalt bundesweit berechnen. Das darf keine Wochen dauern! Man will es schlicht nicht und wird es wieder in die nächste Wahlperiode schieben.

Mir fehlt mittlerweile der Glaube an den Rechtsstaat in dieser Sache, wenn man trotz MEHRFACHER höchstrichterlicher Rechtsprechung immer noch vom DH hingehalten wird. Wer missachtet hier nun was und warum demmeln wir nochmal auf Arbeit?

Ich hätte noch was für unseren Dienstherren, wenn er jetzt schon keine Kohle für Nachzahlungen hat! Besoldet ab JETZT amtsangemessen und verlagert die "Nachzahlungen" in die Zukunft, in dem man je nach Fall ein, zwei oder drei Jahre früher ohne Abstriche in Pension geht. Das Geld was mir für meine Kinder seit zumindest 2017 fehlte, kann ich jetzt eh nicht mehr gebrauchen. Dann gehe ich lieber drei Jahre früher in den Ruhestand und hab mehr Zeit für meine Enkel! Eventuell erlebe ich die Pension garnicht in diesen wirren Zeiten, dann hat der Dienstherr auch gespart! Sarkasmus aus!

Atzinator

Im MDR kam gestern ein wirklich sinnloser Talk mit der Finanzministerin über das Beamtenbashing. Dort wurde u.a. auch erwähnt, dass theoretisch die Besoldung von 3.400 auf 4.200 netto steigen müsste. Die FM teaserte lediglich an, dass man gerade mit sehr vielen Modellen rechne und angeblich in 3-4 Wochen ein erstes konkretes Ergebnis vorliegen würde.

Sie gab aber ausdrücklich an, dass man ein "kleines" Partnereinkommen anhand der "realen" Lebensrealität verrechnen werde - egal ob vorhanden oder nicht. Die Familienzuschläge (in Thüringen bei A6/3 zurzeit ca. 37% Anteil) dürfe man nicht mehr anpassen.

Also mal schauen wo die Reise hingeht - und wann endlich die erste Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen verhandelt werden.

https://www.mdr.de/fakt-ist/redaktionen/erfurt/fakt-ist-wie-viele-beamte-100.html

bzw. Mediathek

https://www.ardmediathek.de/video/fakt-ist/pensionen-und-privilegien-wie-viele-beamte-koennen-wir-uns-noch-leisten/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC81NTM5MjItNTMyNTAw


BeuteZoellner

Es gibt Stand heute keinen Jahresausblick für 2026 auf der Seite des BVerfG.

Beeindruckend

MOGA

Zitat von: Zerot in Heute um 07:41Das alles wird dem DH noch massiv auf die Füße fallen. Er sieht es nur noch nicht da er zu weit oben schwebt. Aber an der Basis brodelt es enorm.

Bei uns ist aufgrund eines Neubau Anfang April ein Tag der offenen Tür (an einem Samstag) fest eingeplant. Hierzu wurde eine Abfrage vorgenommen, wer beim Auf-und Abbau, Verkauf von Essen/Getränke usw. helfen könnte. Von ca. 1300 Mitarbeiter haben sich sage und schreibe 28 gemeldet.

Die Leute die sich aufgrund ihres Pflichtbewusstsein ausnutzen lassen werden immer weniger. Die aktuelle Sparorgie und das Thema aA trägt ihren Teil bei. So nehme ich das jedenfalls aus den Gesprächen war.

Ich habe für mich nach 28 Dienstjahren beschlossen in den Status ,,Dienst nach Vorschrift" überzugehen. Keinen Handschlag mehr extra, keine Minute, keinen Cent und ich beanspruche alles was mir zusteht. Ich war immer einer der ersten und der letzten, der Freiwilligen, immer da - egal wo, im Norden im Süden oder im Ausland. Diese Zeiten sind für mich persönlich vorbei.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

kimonbon

Faulenzer haahaaaaa -

Die Treuepflicht ist eine Kernpflicht im deutschen Beamtenrecht (§§ 60 ff. BBG, § 33 BeamtStG) und Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses zum Staat. Sie verpflichtet Beamte zur Loyalität, zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu Mäßigung bei politischer Betätigung, zum Wohlverhalten sowie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Dienstgeschäfte.

Ich habe einen Krankenschein, ich bin krank und schutzbedürftig hahaaaaa



 
Zitat von: MOGA in Heute um 09:23Ich habe für mich nach 28 Dienstjahren beschlossen in den Status ,,Dienst nach Vorschrift" überzugehen. Keinen Handschlag mehr extra, keine Minute, keinen Cent und ich beanspruche alles was mir zusteht. Ich war immer einer der ersten und der letzten, der Freiwilligen, immer da - egal wo, im Norden im Süden oder im Ausland. Diese Zeiten sind für mich persönlich vorbei.

HumanMechanic

@kimonbon:

Make DU-Verfahren Great again!

kimonbon

Hahaaaa ich liebe KI

Ein ,,DU-Verfahren" (Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit) ist ein formell festgelegter Prozess, den Dienstherren einleiten, wenn sie vermuten, dass ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Ein direktes ,,Umgehen" im Sinne einer Umgehung des Gesetzes ist kaum möglich, jedoch gibt es rechtliche Möglichkeiten, das Verfahren zu beeinflussen, zu verzögern oder gegen eine Zurruhesetzung vorzugehen.
Hier sind die zentralen Punkte, wie Betroffene reagieren können:
Widerspruch einlegen: Gegen eine Verfügung zur Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Anwaltliche Hilfe: Es wird dringend empfohlen, bei Einleitung eines Verfahrens einen spezialisierten Anwalt für Beamtenrecht aufzusuchen.
Dienstfähigkeit nachweisen: Der Beamte kann durch ärztliche Atteste (behandelnder Arzt) belegen, dass er nicht dauerhaft dienstunfähig ist, sondern eine Aussicht auf Wiederherstellung besteht.
Suchpflicht des Dienstherrn prüfen: Bevor ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, muss der Dienstherr prüfen, ob eine Weiterverwendung auf einem anderen Dienstposten (ggf. geringerwertig) möglich ist.
Amtsarzttermin vorbereiten: Eine Vorladung zum Amtsarzt ist zwingend. Betroffene sollten sich intensiv darauf vorbereiten, Fragen klar zu beantworten, da der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit feststellt.
Prüfung auf Formfehler: Das Verfahren zur Dienstunfähigkeit ist an strenge formelle Vorschriften gebunden. Ein Anwalt kann auf Formfehler prüfen.
Eilverfahren: Gegen eine Umsetzung, die oft einem DU-Verfahren vorausgeht, kann im Eilverfahren (einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO) vorgegangen werden.


Zitat von: HumanMechanic in Heute um 09:42@kimonbon:

Make DU-Verfahren Great again!

RArnold


Sunflare

Zitat von: RArnold in Heute um 10:34Anbei ein gutes Interview einer Hauptpersonalrätin zur Berliner Besoldung:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/manche-fragen-sich-ob-der-staatsdienst-noch-der-richtige-fur-sie-ist-berlins-beamtenvertreterin-kritisiert-finanzsenator-evers-15313980.html

Die liefert wirklich klare Aussagen. Allerdings ist das Interview sehr kurz.

Zwar hinter der Bezahlschranke, aber sie fordert Abschlagszahlungen, was ja das NORMALSTE der Welt wäre, wenn man NUR wollte! Wie gesagt die Formel zur Berechnung wurde gestellt, jetzt gibt es keine Ausreden mehr! Finanzierung von NGOs , Kampf gegen Rechts, hohe Finanzierungen der NGO von Ehefrau des Finanzministers etc. dürfen dann eben nicht sein! Wer sorgt endlich für Recht, wenn die Beamten Unrecht erfahren?

waynetology

Zitat von: MOGA in Heute um 09:23Ich habe für mich nach 28 Dienstjahren beschlossen in den Status ,,Dienst nach Vorschrift" überzugehen. Keinen Handschlag mehr extra, keine Minute, keinen Cent und ich beanspruche alles was mir zusteht. Ich war immer einer der ersten und der letzten, der Freiwilligen, immer da - egal wo, im Norden im Süden oder im Ausland. Diese Zeiten sind für mich persönlich vorbei.

Kein Problem, gerade noch ein Gespräch gehabt, das man immer noch viele junge Kollegen sieht, die sich eben aufarbeiten. Machst du es nicht, macht es jemand anders.

LehrerBW