Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verwaltungsgedöns

Zitat von: clarion in Heute um 05:34Moin, noch welche  Kriterien entscheidet das BVerfG, welches Bundesland an der Reihe ist?

Und was reitet SH eigentlich aus der norddeutschen Billigst Alimentation auszuscheren? Frage für den Steuerzahler.

Das ist ein Taschenspielertrick. Die Besoldung steigt im weniger als 3 Prozent ggü. dem Tarifergebnis. Einfach den richtigen Zeitpunkt angepasst und 90 Prozent der Leute merken es nicht. Die Gewerkschaften spielen offenkundig auch mit.

NWB

Es ist immer noch deutlich besser als die von dir wiederholt kolportierten 3%.
Aber es ist müßig, dich davon zu überzeugen, da du ja in deiner negativen Meinung festzustecken scheinst.
Also lassen wir die Fakten.

Julianx1

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 19:59Im BMI kursiert der Spruch:

"Macht Euch keine Sorgen, der "Alex" haut Euch raus!

Alle sind sehr positiv gestimmt!

Ach Hummel, du bist der Beste. Alle paar Monate haust du mal einen richtig Positiven raus, und erzählst uns wie das BMI den kommenden Reichtum feiert.

Das tut wirklich gut, und ist auch schwerstens Unterhaltsam.

Aber ich glaube, du hast das BMI höchstens von außen gesehen. Oder du bist vorher in Moabit falsch abgebogen und warst im geschützten Teil der JVA.

Rheini

Vorsicht an die Durchstecher ....

Das Wetter wird rauer ......


Spiegel online
"Wirtschaftsministerium ließ E-Mail-Konten durchsuchen

Auf der Suche nach Beamten, die Gesetzentwürfe an Medien durchgestochen haben könnten, macht das Wirtschaftsministerium auch vor deren E-Mail-Konten nicht Halt. Ministerin Reiche soll darüber informiert gewesen sein."

Einigung2023

Zitat von: Rheini in Heute um 08:55Vorsicht an die Durchstecher ....

Das Wetter wird rauer ......


Spiegel online
"Wirtschaftsministerium ließ E-Mail-Konten durchsuchen

Auf der Suche nach Beamten, die Gesetzentwürfe an Medien durchgestochen haben könnten, macht das Wirtschaftsministerium auch vor deren E-Mail-Konten nicht Halt. Ministerin Reiche soll darüber informiert gewesen sein."

Hier der ganze Artikel

https://archive.ph/EgvKs

despaired

Wer etwas durchsticht wird es einfach vom Bildschirm abfotografieren

SwenTanortsch

Zitat von: clarion in Heute um 05:34Moin, noch welche  Kriterien entscheidet das BVerfG, welches Bundesland an der Reihe ist?

Und was reitet SH eigentlich aus der norddeutschen Billigst Alimentation auszuscheren? Frage für den Steuerzahler.

Die Entscheidungen 2 BvL 2/16 bis 2 BvL 6/16 über Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, die bislang vom Dezernat des mittlerweile ehemaligen BvR Maidowski als Berichterstatter vorbereitet worden sind, und 2 BvL 11/18 bis 2 BvL 12/18 und 2 BvL 14/18 über Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes sind bereits im letzten Jahr zur Entscheidung angekündigt worden (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/vs_2025/geplante-Entscheidungen-2025_node.html). Das Verfahren 2 BvL 13/18 über den betreffenden Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts waren 2023 schon einmal angekündigt worden, damals noch beim Dezernat Maidowski liegend (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/vs_2023/geplante-Entscheidungen-2023_node.html). Das weitere Verfahren 2 BvL 4/21 über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts war damals noch nicht zur Entscheidung angekündigt worden.

Das Bundesverfassungsgericht ist an keine Weisungen gebunden und entscheidet selbstständig auch über den Zeitpunkt einer Entscheidung.

Über die Ankündigung der schleswig-holsteinischen Entscheidungen bzw. das bislang sichtbare Vorgehen des dortigen Gesetzgebers und Dienstherrn haben ja gestern Malkav und Hans Georg hier schon diskutiert. Da ja der Dienstherr, der gleichfalls bislang zur Stellungnahme aufgefordert worden sein oder dem zumindest die Möglichkeit zu ihr gegeben worden dürfte, dem Verfahren beigetreten sein sollte, dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass er bereits grundlegende der Berechnungen vorgenommen hat, die der Senat nun nicht mehr selbst durchführen muss. Entsprechend ist die Rn. 59 der aktuellen Entscheidung zu verstehen: "Soweit Einschätzungs- und Beurteilungsspielräume des Gesetzgebers bestehen, korrespondiert damit eine Darlegungslast, der – sofern sie nicht bereits im Gesetzgebungsverfahren erfüllt worden ist – nachträglich im Gerichtsverfahren durch den über die maßgeblichen Erwägungen unterrichteten Dienstherrn genügt werden kann. Dies ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Prüfung, ob die entsprechende Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers nachvollziehbar und vertretbar ist".

Entsprechend zeigte der - darauf macht Malkav aufmerksam - Dienstherr nun nicht dem ihm obliegenden Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, wenn er nun die notwendigen Daten nicht im Rahmen einer ihm gesetzten Frist (deren Verlängerung er beantragen kann) liefern würde. Denn die Rn. 97 stellt in aller gebotenen Deutlichkeit klar, dass in erster Linie dem Gesetzgeber gleichfalls auch der Vollzug der wertenden Betrachtung obliegt, die jener aber bislang noch nicht vollständig hat durchführen können, da ja in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren, deren Ergebnisse nun vom Senat geprüft werden, die heute notwendigen Bemessungen und Berechnungen nicht gefordert waren und deshalb zwangsläufig dem Senat nicht zur Prüfung vorliegen. Hier greift nun die eben genannte Möglichkeit, dass der Dienstherr dem Bundesverfassungsgericht über die maßgeblichen Erwägungen des Gesetzgebers berichtet. Darüber hinaus wäre es mit einer erheblichen Gefahr verbunden, wenn der Dienstherr nun nicht entsprechend Stellung nehmen würde. Denn die Rn. 97 lautet in ihrem Anfang:

"Die wertende Betrachtung aller alimentationsrelevanten Aspekte ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers. Besteht wegen mindestens zweier erfüllter Parameter die Vermutung einer verfassungswidrigen Unterbesoldung, obliegt es ihm, darzulegen, aufgrund welcher weiterer alimentationsrelevanter Kriterien er diese Vermutung als widerlegt ansieht und die Besoldung als amtsangemessen bewertet. Wird er seiner Darlegungslast nicht gerecht und holt der Dienstherr entsprechendes Vorbringen auch nicht im gerichtlichen Verfahren nach, ist es nicht Sache der Fachgerichte oder des Bundesverfassungsgerichts, von sich aus alimentationsrelevante Kriterien zu identifizieren und zu bewerten, die eine nach der Parameterprüfung bestehende Vermutung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung widerlegen könnten, sofern diese nicht offenkundig zu Tage liegen. Eine Verletzung der Darlegungsobliegenheit hat zur Folge, dass die Vermutung der Verfassungswidrigkeit zur Gewissheit erstarkt."

Würde der Dienstherr nun also nicht den von ihm erwarteten Respekt zeigen und also kein entsprechendes Nachholen vollziehen und würde das Bundesverfassungsgericht, das sich dann gezwungen sehen müsste, die notwendigen Bemessungen und Berechnungen selbst durchzuführen, auf der ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass hier mindestens zwei Parameter erfüllt seien, würde die daraus resultierende Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation zur Folge haben, dass die Vermutung der Verfassungswidrigkeit zur Gewissheit erstarkte, da ja die Darlegungsobliegenheit verletzt wäre. Eine weitere Prüfung wäre dann für die jeweiligen Besoldungsgruppen, die entsprechend und bis dahin mit jenem Ergebnis geprüft worden wären, nicht mehr notwendig.

Neben der Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht wäre also ein entsprechendes Vorgehen mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden - sodass sich in der Anlage des gewandelten "Pflichtenheft" nun genau das offenbart, was der Senat mit ihm anvisiert, nämlich eine Effektivierung des Rechtsschutzes, was insbesondere bedeutet, dass er falls nötig im gerichtlichen Verfahren gewährleistet wird.

Und damit könnten wir ggf. dort sein, wo sich nun das Land Mecklenburg herzzerreißend und mit Parteien, die sich im Wahlkampf befinden, beschwert, dass das böse Land Schleswig-Holstein (das nun offensichtlich doch nicht Schwesig-Holstein heißt) so ganz ohne gemeinsame Absprache aus dem Konzert der Länder ausschert und folglich nach Meinung sicherlich nicht nur des Konzertmeisters Misstöne produzierte, wo man doch nach langen Konzertproben endlich fast einheitlich so weit wäre, alle Beamte und deren Ehepartner über die Generalprobe hinaus zum Hörgenuss einzuladen. Denn der effektivierte Rechtsschutz dürfte nun zeigen, dass sich das Land Schlewesig-Mecklenburgstein ggf. die Frage stellte, ob es sich nicht eventuell doch besser ob der Vorlagen, die in Karlsruhe alsbald nicht mehr ruhen wollen, sei, dem Senat keine Steilvorlagen zu liefern, damit er nicht - aus deren Sicht - am Ende noch steil ginge und gar ein weiteres Mal den Prüfungsgegenstand und Prüfungszeitraum ausweitete.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die aktuelle Entscheidung dürfte nun die ersten Wirkungen zeigen, sodass sich nun ggf. auch in Bremen und dem Saarland intern als Folge der regelmäßigen Treffen der Finanz- und Innenminister die Frage stellte, wie nun mit der Sachlage umzugehen sei, Berlin wird dabei sicherlich gleichfalls nach und nach konkreter berichten, wie es nun bis Ende März 2027 zu handeln gedenken wolle. Der konzertierte Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis vor rund dreieinhalb Jahren gesprochen hat, bekommt nun die ersten feinen Haarrisse, sodass es interessant werden dürfte, wie sich die Geschichte alsbald weiterentwickelt, wobei eines hier mit Sicherheit prognostiziert werden kann: Manuela wird sich nicht von Vorpommern trennen und auch keinen Günter heiraten wollen, eventuell aber mal mit ihm ins Kino gehen, um bspw. ziemlich beste Freunde zu schauen. Eine Heirat würde sich auch nicht lohnen ob der Regelung der Partnereinkünfte.

Malkav

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 07:39
Zitat[...]
Und was reitet SH eigentlich aus der norddeutschen Billigst Alimentation auszuscheren? Frage für den Steuerzahler.

Das ist ein Taschenspielertrick. Die Besoldung steigt im weniger als 3 Prozent ggü. dem Tarifergebnis. Einfach den richtigen Zeitpunkt angepasst und 90 Prozent der Leute merken es nicht. Die Gewerkschaften spielen offenkundig auch mit.

Ich gehe fest davon aus, dass Schneider Ihren Mitminister:innen als ehemalige Verfassungsrichterin mal ordentlich den Kopf gewaschen hat.

Dass sie am § 45a SHBesG (Zuschlag in Abhängigkeit sonstiger Einkünfte des Beamten (das ist soweit ich weiß einmalig) und des Partners) festhält, scheint der reinen Verzweiflung geschuldet. Man hat im damaligen Gesetzgebungsverfahren ganz ausdrücklich damit argumentiert, dass man sich bei der Anrechnung am Grundsicherungsrecht orientiere, da das BVerfG die beiden Rechtsgebiete durch seine 115%-Rechtsprechung bewusst verklammert habe.

Dies hat der Senat mit der 80%-MEÄ-Rechtsprechung aus 2025 ausdrücklich verneint. Ich bin wahrlich gespannt, wie eine Reform dieser Norm aussehen soll und wie die Begründung dann aussieht. Diese muss ja komplett neu gemacht werden und ich finde es auch immer wieder toll wie Schneider hier die Nebelkerze "Mehrverdienermodell" zündet. Selbst das VG Schleswig hat in der mündl. Verhandlung am 11.11.2025 festgestellt, dass das Land mit dem § 45a SHBesG "eine beamtenrechtliche Grundsicherung 2.0" konstruiert habe. Der Justiziar des FiMi konnte diese Feststellung schon damals nicht entkräften, was nach Ansicht der Regierung aber auch gar nicht nötig war (s.o.).

Und zu den Gewerkschaften:
Die nehmen jetzt scheinbar erstmal den Spatz in der Hand. Der dbb SH versucht ganz offenkundig erstmal alle Parteien hinter der zutreffenden Problemanalyse zu versammeln. Hinter solch ein Eingeständnis die nach der nächsten LT-Wahl niemand mehr zurück kann. Das dürfte relevant werden, wenn (aufgrund der für 2026 angekündigten Entscheidung und der jährlichen "Weihanchtsgelderlasse") an alle Beamtinnen und Beamten für 2007 bis 2021 nachzuzahlen ist und später ab 2022 der FEZ fällt.

Sollten Sie etwa jetzt Schneiders Vorhaben aktiv bekämpfen? Klar ist der FEZ Mist, aber der liegt nun schon seit 2022 per Verfassungsbeschwerde und ab 2025 per Richtervorlage gem. Art. 100 GG in Karlsruhe. Der FEZ wird auf politischem Weg nicht verschwinden, egal was man gewerkschaftlich unternimmt.

xap

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 09:04Hier der ganze Artikel

https://archive.ph/EgvKs
Da dürfte man sich schon fragen wer ist hier eigentlich weniger clever? Die mutmaßlichen Kollegen, von denen erwartet wurde die Entwürfe per Mail weiterzuleiten, oder der GS, der das ernsthaft angenommen hat. Die Ergebnisse sprechen ja für sich. Und das derzeitige Vorgehen in diesem Hause, auch gegen FK, zeigt vor allem eins: Reiche muss weg! Soll sie gerne neue AKW oder Gaskraftwerke für EON bauen. Man spürt förmlich den Schmerz der dortigen Kollegen unter so einer Person seinem Eid gerecht werden zu müssen.

Rheini

Zitat von: Malkav in Heute um 10:08Das ist ein Taschenspielertrick. Die Besoldung steigt im weniger als 3 Prozent ggü. dem Tarifergebnis. Einfach den richtigen Zeitpunkt angepasst und 90 Prozent der Leute merken es nicht. Die Gewerkschaften spielen offenkundig auch mit.

Ich gehe fest davon aus, dass Schneider Ihren Mitminister:innen als ehemalige Verfassungsrichterin mal ordentlich den Kopf gewaschen hat.

Dass sie am § 45a SHBesG (Zuschlag in Abhängigkeit sonstiger Einkünfte des Beamten (das ist soweit ich weiß einmalig) und des Partners) festhält, scheint der reinen Verzweiflung geschuldet. Man hat im damaligen Gesetzgebungsverfahren ganz ausdrücklich damit argumentiert, dass man sich bei der Anrechnung am Grundsicherungsrecht orientiere, da das BVerfG die beiden Rechtsgebiete durch seine 115%-Rechtsprechung bewusst verklammert habe.

Dies hat der Senat mit der 80%-MEÄ-Rechtsprechung aus 2025 ausdrücklich verneint. Ich bin wahrlich gespannt, wie eine Reform dieser Norm aussehen soll und wie die Begründung dann aussieht. Diese muss ja komplett neu gemacht werden und ich finde es auch immer wieder toll wie Schneider hier die Nebelkerze "Mehrverdienermodell" zündet. Selbst das VG Schleswig hat in der mündl. Verhandlung am 11.11.2025 festgestellt, dass das Land mit dem § 45a SHBesG "eine beamtenrechtliche Grundsicherung 2.0" konstruiert habe. Der Justiziar des FiMi konnte diese Feststellung schon damals nicht entkräften, was nach Ansicht der Regierung aber auch gar nicht nötig war (s.o.).

Und zu den Gewerkschaften:
Die nehmen jetzt scheinbar erstmal den Spatz in der Hand. Der dbb SH versucht ganz offenkundig erstmal alle Parteien hinter der zutreffenden Problemanalyse zu versammeln. Hinter solch ein Eingeständnis die nach der nächsten LT-Wahl niemand mehr zurück kann. Das dürfte relevant werden, wenn (aufgrund der für 2026 angekündigten Entscheidung und der jährlichen "Weihanchtsgelderlasse") an alle Beamtinnen und Beamten für 2007 bis 2021 nachzuzahlen ist und später ab 2022 der FEZ fällt.

Sollten Sie etwa jetzt Schneiders Vorhaben aktiv bekämpfen? Klar ist der FEZ Mist, aber der liegt nun schon seit 2022 per Verfassungsbeschwerde und ab 2025 per Richtervorlage gem. Art. 100 GG in Karlsruhe. Der FEZ wird auf politischem Weg nicht verschwinden, egal was man gewerkschaftlich unternimmt.

Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Meine Geldbörse nimmt jeden Cent, allerdings je unverschämter die DH agieren, desto eindeutiger und aggressiver (sollte) wird hoffentlich das BVerfG entscheiden.

Arwen

@ Sven

Wo bleibt dein Heimatland ( auch wenn nicht dort geboren ) ?
Gerade auch wegen des dortigen Einfallsreichtums, die aktuelle Entscheidung ins Leere laufen zu lassen ( 0.5 abzuziehen )und zudem noch keine baldige Entscheidung zu Nds. befürchten zu müssen.......

Arwen


MOGA

Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Neuromancer

Gibt's wirklich nichts Neues von gestern aus der Koblenzer Runde mit Dobrindt?

RArnold

Zitat von: Neuromancer in Heute um 14:08Gibt's wirklich nichts Neues von gestern aus der Koblenzer Runde mit Dobrindt?

Das wird nur Wahlkampf gewesen sein. Noch 9 Tage bis zur Wahl in RLP.