Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Danke, das hier Hausputz gehalten wurde.

Quasselstrippe

Zitat von: tinytoon in Gestern um 14:27Entscheidend ist dabei:
Die einmal festgelegte und ausgezahlte Besoldung bildet faktisch einen neuen Referenzpunkt. Selbst wenn das System künftig verändert wird, kann niemand schlechter gestellt werden als zuvor.

Das bedeutet:
    •    Die korrigierte Mindestbesoldung einschließlich der festgelegten Abstände in den weiteren Besoldungsgruppen gilt fort
    •    Diese Untergrenze gilt unabhängig davon, ob zukünftige Modelle andere Annahmen treffen.

Möglicher Systemwechsel:
Mehrverdienermodell
Selbst wenn künftig ein Mehrverdienermodell eingeführt werden sollte, bei dem Partnereinkommen eine Rolle spielt, bleibt die zuvor erreichte Besoldungshöhe relevant:
    •    Die bereits angehobene Besoldung kann nicht unterschritten werden.
    •    Eine Anrechnung von Partnereinkommen würde daher nicht zu einer Absenkung führen, sondern allenfalls die Systematik verändern.


Das ist ein interessanter Gedanke.

Wenn es bei verfassungswidriger Besoldung zu einem nachträglichen Besoldungsgesetz käme mit einer Erhöhung der Grundgehälter oder der Zuschläge, also einem nachträglich korrigierten Tabellensystem/Zuschlagssystem, dann fände ich das Gedankenspiel mit dem neuen Referenzpunkt nachvollziehbar. Beim Bund könnte dem ja ggf. sogar so sein, da man ja per Rundschreiben für alle Beamten eine Korrektur angekündigt hat. Bei den Ländern sehe ich das anders. Würde man nachträglich das Gesetz ändern, müsste man ja alle Beamten kompensieren und nicht nur die Widerspruchsführer.

Aber da es ja in der Regel nur zu einer Kompensation der Ansprüche von Widerspruchsführern kommt und nicht zu einem nachträglich korrigierten Tabellensystem, bin ich nicht sicher, ob das mit dem neuen Referenzpunkt allgemein gilt. Durch den Wechsel zur Mehrverdienerfamilie könnte das Land schon eine Reduzierung der Beamtengehälter (also: altes Tabellengehalt plus zustehende nachträgliche Kompensation vs. neues Tabellengehalt) erreichen. Man muss ja nur die neuen Gehälter mindestens so hoch halten wie die alten Tabellen-Gehälter (ohne die erstrittene Kompensationskomponente) und die neuen "fiktiven Familieneinkommen" müssen eben mindestens so hoch sein wie das vorherige Beamten-Allein-Gehalt (inklusive der alten Familienzuschläge und der erstrittenen Kompensation nach dem alten Einverdienermodell).

Das würde vllt. so lange tragen, bis endlich das Gericht die Sache mit den Familieneinkommen endgültig klärt.

Es wäre tatsächlich eine sehr interessante Entwicklung, wenn dem Bund nichts anderes übrig bliebe, als diesen Referenzpunkt zu übernehmen und dann die Bundesgehälter deutlich höher werden müssten als die Landesbesoldungen, die einen solchen Referenzpunkt vielleicht nicht hätten...



BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in 02.04.2026 12:19Hier also liegt derzeit noch der eigentliche Flaschenhals, der nicht mehr allzu stark existieren wird, sobald die Bemessungen der Besoldungsindices ab 1996 für alle Jahre sachgerecht vorliegen werden. Denn dann kann die geforderte Fortschreibungsprüfung sowohl für die Zukunft Jahr für Jahr sachlich fortgeführt als auch hinsichtlich der Vergangenheit Jahr für Jahr hinreichend betrachtet werden. Ein Flaschenhals ist dann nicht mehr gegeben.
Die genannte "sachgerechte Bemessung" der Besoldungs- und Tariflohnindizes kann bereits seit der letztjährigen Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses für sämtliche Jahre von 1996 bis 2025 in allen 17 Besoldungskreisen völlig problemlos "in anderthalb Minuten" vorgenommen werden. Somit ist mir ein Rätsel, von welchem etwaigen Flaschenhals hier die Rede sein soll..


[P.S. Neben dem deutschlandweiten Verbraucherpreisindex-Wert liegt mittlerweile übrigens auch der Nominallohnindex-Wert für 2025 vor (meine diesbezügliche Schätzung aus dem Januar lag wie erwartet in Sichtweite der Realität). Lediglich bei den bundesländerspezifischen Nominallohnindex-Werten scheint es im Gegensatz zu den entsprechenden Verbraucherpreisindex-Werten zurzeit noch ein paar Lücken zu geben, möglicherweise aufgrund der Rekalibrierung auf das neue Basisjahr 2025.]

Skywalker2000

Sollte nicht längst ein Entwurf veröffentlicht werden?

Wo sind die sogenannten Insider..

Hummel2805

Wir müssen uns noch ein wenig gedulden. Ich tippe auf das Pfingstwunder, wir müssen noch ein wenig aushalten. Deshalb hört man im BMI öfter den Spruch:

"Darum haltet aus, der Alex haut uns raus"!

emdy

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:56Sollte nicht längst ein Entwurf veröffentlicht werden?

Wo sind die sogenannten Insider..

Die Staatssekretäre spielen wohl wieder House of cards für Arme...

Über die Umsetzung geltender Rechtsprechung wird im Hinterzimmer verhandelt.

Maximus

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 11:40Das ist ein interessanter Gedanke.

Wenn es bei verfassungswidriger Besoldung zu einem nachträglichen Besoldungsgesetz käme mit einer Erhöhung der Grundgehälter oder der Zuschläge, also einem nachträglich korrigierten Tabellensystem/Zuschlagssystem, dann fände ich das Gedankenspiel mit dem neuen Referenzpunkt nachvollziehbar. Beim Bund könnte dem ja ggf. sogar so sein, da man ja per Rundschreiben für alle Beamten eine Korrektur angekündigt hat. Bei den Ländern sehe ich das anders. Würde man nachträglich das Gesetz ändern, müsste man ja alle Beamten kompensieren und nicht nur die Widerspruchsführer.

Aber da es ja in der Regel nur zu einer Kompensation der Ansprüche von Widerspruchsführern kommt und nicht zu einem nachträglich korrigierten Tabellensystem, bin ich nicht sicher, ob das mit dem neuen Referenzpunkt allgemein gilt. Durch den Wechsel zur Mehrverdienerfamilie könnte das Land schon eine Reduzierung der Beamtengehälter (also: altes Tabellengehalt plus zustehende nachträgliche Kompensation vs. neues Tabellengehalt) erreichen. Man muss ja nur die neuen Gehälter mindestens so hoch halten wie die alten Tabellen-Gehälter (ohne die erstrittene Kompensationskomponente) und die neuen "fiktiven Familieneinkommen" müssen eben mindestens so hoch sein wie das vorherige Beamten-Allein-Gehalt (inklusive der alten Familienzuschläge und der erstrittenen Kompensation nach dem alten Einverdienermodell).

Das würde vllt. so lange tragen, bis endlich das Gericht die Sache mit den Familieneinkommen endgültig klärt.

Es wäre tatsächlich eine sehr interessante Entwicklung, wenn dem Bund nichts anderes übrig bliebe, als diesen Referenzpunkt zu übernehmen und dann die Bundesgehälter deutlich höher werden müssten als die Landesbesoldungen, die einen solchen Referenzpunkt vielleicht nicht hätten...




Für die Vergangenheit wird es im Bund kein neues Tabellensystem geben...da können wir gerne um einen Kasten Bier wetten. Eine neue Tabelle wird man nur für die zukünftige Besoldung festlegen.

Für die Vergangenheit wird es lediglich pauschale Nachzahlungen geben. Ich befürchte, dass man sich bei der Berechnung der Nachzahlungen hauptsächlich an der Mindestbesoldung orientieren wird. Das interne Abstandsgebot wird man vernachlässigen (es gibt ja auch keine nachträgliche Tabelle). Ich vermute daher, dass alle Beamte ab ca. A12/A13 mit weniger als 3 Kindern keine Nachzahlung erhalten werden. Der Bund wird darauf spekulieren, dass die wenigsten Beamten dagegen vorgehen werden. So können wieder Milliarden eingespart werden.

tinytoon

Das glaube ich auch aber nur weil die DH das so machen, heißt das ja nicht, dass es rechtens ist. Meine Überlegung setzt natürlich voraus, dass irgendwann (keine Ahnung in wie vielen Jahren) eine rechtmäßige Umsetzung erfolgen wird. Und nach meinen Überlegungen dürfte das Partnereinkommen nichts helfen, da die Referenz auf einem bereits deutlich höheren Niveau liegt. Die neuen Tabellen müssten demnach signifikant höher liegen. Dann haben zwar nur wenige Kläger ordentliche Nachzahlungen bekommen aber die neuen Tabellen werden für alle gelten.

Einigung2023

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:56Sollte nicht längst ein Entwurf veröffentlicht werden?

Wo sind die sogenannten Insider..

Kanzleramt's Chef Thorsten Frei hat am 31.03. folgendes mitgeteilt:

,,Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden"


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wie-koennen-sie-die-dauer-zur-umsetzung-der-amtsangemessenen-alimentation-noch-begruenden

MasterOf

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 21:22Kanzleramt's Chef Thorsten Frei hat am 31.03. folgendes mitgeteilt:

,,Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden"


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wie-koennen-sie-die-dauer-zur-umsetzung-der-amtsangemessenen-alimentation-noch-begruenden


Das wurde hier ja schon mal zitiert.

Wo ,,liegt" denn der Entwurf dann jetzt?

Die Gewerkschaften haben angeblich noch nichts.
Ich versteh es echt nicht.


Einigung2023

Zitat von: MasterOf in Heute um 21:37Das wurde hier ja schon mal zitiert.

Wo ,,liegt" denn der Entwurf dann jetzt?

Die Gewerkschaften haben angeblich noch nichts.
Ich versteh es echt nicht.

@BalBund, Durgi könnt ihr das beantworten?

Maximus

Zitat von: tinytoon in Heute um 21:21Das glaube ich auch aber nur weil die DH das so machen, heißt das ja nicht, dass es rechtens ist. Meine Überlegung setzt natürlich voraus, dass irgendwann (keine Ahnung in wie vielen Jahren) eine rechtmäßige Umsetzung erfolgen wird. Und nach meinen Überlegungen dürfte das Partnereinkommen nichts helfen, da die Referenz auf einem bereits deutlich höheren Niveau liegt. Die neuen Tabellen müssten demnach signifikant höher liegen. Dann haben zwar nur wenige Kläger ordentliche Nachzahlungen bekommen aber die neuen Tabellen werden für alle gelten.

Die Referenz kann m.E. nur dann höher liegen, wenn für die vergangenen Jahre eine neue Tabelle allgemeingültig festgelegt wird. Wie schon gesagt, wird es sehr wahrscheinlich nur pauschale Nachzahlungen für einzelne Beamtengruppen geben. Als Referenzpunkt wird daher vermutlich die alte Besoldungstabelle herangezogen.

tinytoon

Soweit klar aber ist dann nicht das Reparaturgesetz rechtswidrig, wenn ausschließlich auf die Mindestalimentation ausgeglichen wird und aufbauende Abstände vollkommen ignoriert werden? Es kann doch nicht verfassungskonform sein, dass die A3 Kläger bis ca. Niveau A11/A12 ausgeglichen werden und darüber gehen alle leer aus. Damit wäre doch die Besoldung weiterhin in allen weiteren Besoldungsgruppen verfassungswidrig, da real keine Differenzierung stattfand.