Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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tumnus

Zitat von: Dienstreise in Gestern um 11:51Ist es richtig dass wir alle um eine Stufe herabgruppiert werden ab 01.05.26? Oder behalten wir die bisherige Stufe? Bitte mit Quellenangabe.

Wie kommst du darauf?

Rheini

Zitat von: Kority in Gestern um 11:37bis 30.4.2026: 327,19 € + 150,77 € = 477,96 €
ab 1.5.2026: neues System = 265 € + 265 € = 530 €

heißt ich krieg durch den famileinzuschlag insg. fast 50 Euro mehr auch wenn der eine anteil in die grundbesoldung übernommen wird oder nicht?
Zitat von: Dienstreise in Gestern um 11:51Ist es richtig dass wir alle um eine Stufe herabgruppiert werden ab 01.05.26? Oder behalten wir die bisherige Stufe? Bitte mit Quellenangabe.



Oder je nachdem wie lange die letzte astufensteigerung her ist?


Alexander79

Wie kommt ihr auf Stufenherabgruppierung.
Ein A8er in der Endstufe hat unterm Strich eh nur ein plus von knapp 10€.

tumnus


LeoMUC

Zitat von: danbir in Gestern um 11:53Ich bin zwiegespalten. Wenn ich keinen Fehler gemacht habe, komme ich auf eine Einmalzahlung in Höhe von 5.137,01€ und ein effektives (FZ Stufe 1 berücksichtigt) Mehr in Höhe von 664,17€ Brutto ab 01.05.2026. Das klingt gut.

Andererseits halte ich das fiktive Partnereinkommen und die Einebnung der Besoldungsgruppen für sehr fragwürdig. Daher: Vorsorglich weiterhin Widerspruch einlegen.


Wie kann man die Zahlung berechnen? Ohne Widerspruch aber sowieso keine Rückzahlung?

Dogmatikus

Die Tabelle für die R-Besoldung ist ja die gleiche wie die von 2025?
Es erfolgt also noch nicht einmal die Übernahme des Tarifabschlusses, sondern die bisherige Tabelle bleibt weiter bestehen?

Dann aber mit der Regelung, dass dort bereits der FZ1 berücksichtigt wurde?

Das ist doch eine Kürzung der Besoldung?!

Meine schlimmsten Befürchtungen haben sich insoweit bestätigt. Das ist nicht ansatzweise ein Schritt in die richtige Richtung, sondern eine komplette Breitseite sowohl an die Beamte als auch an das BVerfG, dem man recht offen einen Finger an der Hand entgegenstreckt, der sich recht mittig befindet.

DickerSprinter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 11:58Wie kommt ihr auf Stufenherabgruppierung.
Ein A8er in der Endstufe hat unterm Strich eh nur ein plus von knapp 10€.

kurze Frage: Wie kommt man auf die 10 EUR? Wenn man die Tabellen vergleicht, sind es doch knapp 300 EUR

Kaffee247

Was ist denn mit dem Anrechnungsbetrag nach §§ 69 Absatz 6 Satz 2 und 70 Absatz 3 Satz 2 gemeint ?

Dunkelbunter

Zitat von: danbir in Gestern um 11:53Ich bin zwiegespalten. Wenn ich keinen Fehler gemacht habe, komme ich auf eine Einmalzahlung in Höhe von 5.137,01€ und ein effektives (FZ Stufe 1 berücksichtigt) Mehr in Höhe von 664,17€ Brutto ab 01.05.2026. Das klingt gut.

Andererseits halte ich das fiktive Partnereinkommen und die Einebnung der Besoldungsgruppen für sehr fragwürdig. Daher: Vorsorglich weiterhin Widerspruch einlegen.

Wie hast Du die Enmalzahlung berechnet ?
Ich kann mit 3 Kindern maximal 2448,00 Euro + 138,- Euro nach §79b und §79d berechnen.
Für das dritte Kind kann keine Nachzahlung aus §79e hergeleitet werden.

uniprof

Zitat von: tumnus in Gestern um 12:00nein

Ich finde im pdf aber die Seiten 1-4, 7-8, 7, 20-176. Neben der doppelten Seite 7 fehlt die Seiten 5-6 und 9-20. Ich habe mir das pdf vom BMI heruntergeladen ...

Dunkelbunter

Zitat von: DickerSprinter in Gestern um 12:03kurze Frage: Wie kommt man auf die 10 EUR? Wenn man die Tabellen vergleicht, sind es doch knapp 300 EUR

A8 verheiratet in der Endstufe würde ab 01.05.2026 (mit den 2,8% aus der Tarifverhandlung)   
4216,64 Euro bekommen
Nach dem neuen Entwurf bekommt er 4408,28 Euro Grundgehalt.
Sind zwar 191,64 Euro brutto mehr Grundgehalt.
Aber der FZ1 ind Höhe von ca. 177 Euro fällt weg.
Somit sind es ca. nur noch 14,- Euro brutto mehr.

abi

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 11:33Was ist der nächste Schritt eigentlich?

Kabinettssitzung und danach direkt Bundestag? Oder kann vorab eine Änderung geben?

Stationen im Gesetzgebungsverfahren
1. Referentenentwurf (jetzt sind wir hier....)
2. Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
4. Stellungnahme im Bundesrat
5. Lesungen im Bundestag
6. Abschluss des Gesetzes

Quelle

wieauchimmer

#8638
Zitat von: Johnny Blue in Gestern um 11:31Ehrlicherweise, außer ich habe den Entwurf im ersten Überflug falsch gelesen, kann ich die Theorie, wonach auch das 1-Verdiener-Modell (die Mutti macht den Haushalt und sorgt für einen höheren Ergänzungszuschlag) zu den Gewinnern zählt, nicht teilen.
Der ergänzender Familienzuschlag, bspw. für Verheiratete nach dem neuen § 41, sollen ja nach den TBV des § 41 Abs. 1 gezahlt werden.
Nach den Nummer 2-5 muss entweder die andere Person, also die Mutti wie oben zitert, selbst so krank sein, dass sie vorübergehend oder ganz nicht mehr arbeiten kann, oder ein Angehöriger muss mindestens Pflegestufe 2 haben, was auch Arbeit bedeutet, nur halt gesellschaftlich und finanziell nicht anerkannt. Die Mutti will ich sehen, die nach der Care-Arbeit noch sagt: "Ich habe richtig Lust auf Teilzeitarbeit, damit ich nicht wie ein Hausmütterchen aussehe."
Und Nummer 1 gilt nur für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch da hat eine Mutter mit einem neun Monate alten Kind, glaube ich, besseres zu tun als zu arbeiten, sondern es wäre schön, wenn es für das Kind da ist.

Sobald aber das Kinder 1 Jahr alt ist, hoffentlich gesund ist und das Kind noch kein Kitaplatz hat (auch hier sieht man die große Wertschätzung des Staates gegenüber vor allem Elternteilen), ist es vorbei mit dem ergänzender Familienzuschlag. Also aus meiner Sicht nichts mit, der 1-Verdiener-Haushalt, wo Mutti Vollzeit das 1-jährige Kind erzieht und nebenbei Haushalt macht, wird hier bevorzugt. Das Gegenteil ist eher der Fall, weil die Person schwierig das fiktive Partnereinkommen auch tatsächlich verdient.

Nein, der ergänzende Familienzuschlag wird nicht über die Tatbestandsvoraussetzungen des § 41 Abs. 1 ,,mit abgewickelt". § 41 regelt das Grundsystem der Besoldung, also insbesondere das Grundgehalt und den ,,klassischen" Familienzuschlag in seiner neuen Ausgestaltung. Die dort genannten Voraussetzungen bestimmen, wer diese regulären Besoldungsbestandteile erhält.

Der ergänzende Familienzuschlag ist dagegen in § 41a eigenständig geregelt und folgt einer anderen Logik. Er setzt zwar an den familiären Merkmalen an, die auch im Rahmen des § 41 relevant sind (z. B. verheiratet, Kinder), hat aber eigene Tatbestandsvoraussetzungen und wird erst nachgelagert geprüft. Zunächst wird also ermittelt, welche Besoldung sich aus § 41 ergibt. Anschließend wird geprüft, ob diese Besoldung unter Berücksichtigung der konkreten familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse ausreicht, um das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau zu erreichen. Ist das nicht der Fall, entsteht ein zusätzlicher Anspruch nach § 41a.

Der ergänzende Familienzuschlag ist damit kein Bestandteil des ,,normalen" Familienzuschlags aus § 41, sondern ein eigenständiger, bedarfsabhängiger Ausgleichsmechanismus. Er greift nur dann, wenn die reguläre Besoldung - trotz der in § 41 geregelten Leistungen - nicht ausreicht. Dabei werden insbesondere das Einkommen des Ehepartners und auch Einkommen der Kinder berücksichtigt, weil der Gesetzgeber nicht mehr allein auf den Status des Beamten abstellt, sondern auf die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Haushalts.

Gerade daraus folgt auch ein praktischer Effekt: Wenn der Ehepartner seine Arbeitszeit reduziert und damit weniger Einkommen erzielt, kann sich der ergänzende Familienzuschlag erhöhen oder überhaupt erst entstehen. Umgekehrt führt ein höheres Einkommen des Partners dazu, dass der Zuschlag sinkt oder entfällt. Das System reagiert also dynamisch auf Veränderungen im Haushaltseinkommen und wirkt in gewisser Weise wie ein Ausgleichsmechanismus, der Einkommensverluste teilweise abfedert.

Ich bleibe also dabei: Gewinner sind Singles und Familien die sich fiskalisch und freizeittechnisch nach der neuen Reform ausrichten (und absolut gesehen dann natürlich weniger Haushaltseinkommen haben, dafür quersubventionierte Care-Zeit/ Freizeit / Zeit für den Haushalt). "Leistungsorientierte" Familien z.B. ist damit 0 geholfen, da diese gar nicht erst in den Genuss des ergänzenden Zuschlags kommen. Und ich schätze, so ziemlich jede Familie wird heute inzwischen auf 2 Einkommen basierend abgesichert sein - anders lässt sich der Zirkus inzwischen gar nicht mehr finanzieren. Im Gegensatz zu früher, profitieren Familien heute nicht mehr vom Nachkriegs-Aufschwung.

Entsprechende Wähler nehmen mir das bitte nicht übel, aber für mich hat das alles einen unangenehmen familienfeindlichen SPD-Anstrich.

Alexander79

Zitat von: DickerSprinter in Gestern um 12:03kurze Frage: Wie kommt man auf die 10 EUR? Wenn man die Tabellen vergleicht, sind es doch knapp 300 EUR

Du musst doch eh schon die 2,8% mit einkalkulieren die du bekommen hättest.
Dazu nochmal einen Familienzuschlag von aktuell 176,32€ + 2,8%.

Also aktuell 4 101,79 Grundgehalt + FZ1 176,42
Zusammen also 4278,21€ + 2,8%  Gehaltserhöhung die eh fällig wäre.
4398€.

Neues Gehalt A8 S8 laut Tabelle Seite 78
4 408,28€. Unterm Strich also rund 10€ Brutto mehr.