Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Sanni2008

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 22:36Vielen KollegInnen ist das Thema immer noch so geläufig wie die Reisen zu fremden Sternen. Erst jetzt wenn die Medien berichten steigt das Interesse bei einigen. Und die erste Frage ist immer ,,bekomme ich mehr Geld?" danach wird direkt wieder abgeschaltet. Die Herbeileitung warum dieser Entwurf kommt ist dann schon wieder halb so interessant. Manchmal meint man das unsere Kaste sehr ignorant ist. Oder das es ihnen eigentlich noch zu gut geht.
Aber ich denke, es werden immer mehr. Und der Aufschrei kommt langsam.

Der Aufschrei müsste schon deshalb groß sein, wenn man an seine Pension denkt, die Minderung von 71,75 auf 69,76 wirkt sich nachhaltig aus.

panda84

Zitat von: Sanni2008 in Heute um 01:35Der Aufschrei müsste schon deshalb groß sein, wenn man an seine Pension denkt, die Minderung von 71,75 auf 69,76 wirkt sich nachhaltig aus.


Das sagt die KI ;)
Einpreisung: Der neue, niedrigere Prozentsatz beinhaltet nun den Pflegeabzug sowie weitere Faktoren, die zuvor separat von den ursprünglichen 71,75 % abgezogen wurden.
Keine reale Neukürzung: Es handelt sich um eine rechnerische Zusammenfassung (Pauschalisierung), um die Abrechnung zu vereinfachen, und nicht um eine zusätzliche, generelle Kürzung der Versorgungsbezüge um weitere 2 Prozentpunkte.

Illunis

Zitat von: panda84 in Heute um 06:31Das sagt die KI ;)
Die Ki sagt auch, dass die Alimentation in allen Rechtskreisen schon so passt (incl. komplett fiktivem Partnereinkommen wie in Bayern). Einfachen Dreisatz beherrscht  das Kaum Intelligent auch nicht. No Hate, just saying...

Orgcus

Wie läuft denn das nun eigentlich bei den automatischen Diätenerhöhungen? Auch bei Abgeordneten dürfte ja ein unabhängiges Partnereinkommen zu berücksichtigen sein - würde das nicht dazu führen, dass die (an den Nominallohnindex angepasste) Erhöhung auch für den (fiktiven) Partner anzunehmen ist und demnach die Erhöhung dementsprechend reduziert werden müsste?
Ich weiß, dieses Themas wird sich "da oben" niemand freiwillig annehmen, aber die Frage muss ja mal erlaubt sein... 

Maximus

Zitat von: AltStrG in Gestern um 22:39Berlin wird kein Partnereinkommen verabschieden. Wenn doch, kommt mit dem nächsten BVerfG-Beschluss eine Vollstreckungsanordnung. Der BVerfG lässt, wenn man den Beschluss auch politisch liest, den Besoldungsgesetzgeber noch eine (letzte) Chance, den Gestaltungsrahmen auszuschöpfen. Was nicht heißt, damit wieder Verfassungswidrigkeit herzustellen.

Bist du dir hier wirklich sicher? Rückwirkend wird Berlin kein Partnereinkommen verabschieden. Das kann ich mir auch nicht vorstellen...da waren die Aussagen aus Karlsruhe sehr eindeutig. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Berlin - anders als der Bund -  nur die Widerspruchsführer entschädigen muss (vergleichsweise billig). 

Für die zukünftige Besoldung sieht es aber anders aus. Berlin wird hier sehr wahrscheinlich - wie auch der Bund - das Mehrverdienermodell einführen.

Solltest du recht behalten und ich hoffe, dass ich falsch liege (bisher waren deine Prognosen hinsichtlich
Anwendung Partnereinkommen leider falsch), würde Berlin zeitnah zum Spitzenbesolder aufsteigen und seinen Beamten deutlich mehr bezahlen als den Bundesbeamten. Dies würde den Druck auf den Bund erheblich erhöhen (mehr noch als ein Urteil aus Karlsruhe).

Irgendwann wird es so oder so ähnlich geschehen. Ein Dienstherr bricht aus und alle anderen Dienstherren müssen nachziehen. Ich bin nur nicht so optimistisch wie du und glaube, dass dies noch Jahre dauern wird. 

waynetology

Zitat von: AltStrG in Gestern um 18:15https://www.tagesspiegel.de/politik/paradigmenwechsel-bei-bundesbeamten-ehepartner-sollen-nicht-langer-mitversorgt-werden-15502301.html

Zitat:
Paradigmenwechsel bei Bundesbeamten: Ehepartner sollen nicht länger mitversorgt werden
Vom Beamtensold soll bisher noch eine zweite Person ohne eigenes Einkommen leben können. Doch dieser Grundsatz steht nun vor dem Aus. Was ändert sich konkret – und ist das fair? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bei der Beamtenbesoldung steht ein Paradigmenwechsel bevor. Bisher galt: Der Staat zahlt seinen Beamten genug Geld, um ihre Familien allein zu versorgen, auch wenn der Partner oder die Partnerin kein eigenes Einkommen hat. Mit diesem Alleinverdienermodell soll jetzt Schluss sein.

Nach Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird stattdessen künftig angenommen, dass Beamte in einem Doppelverdienerhaushalt leben. Dies stelle inzwischen den Regelfall dar, heißt es in dem Gesetzesentwurf aus seinem Ministerium.

Was ist konkret geplant?
Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung des Landes Berlin für unzulässig und ordnete Nachbesserungen an.

Dabei stellte das Verfassungsgericht zudem neue Regeln für das Entgelt auf, das ein Beamter auf der untersten Besoldungsstufe mindestens erhalten muss. Künftig orientiert es sich nicht mehr an der Grundsicherung, sondern muss 80 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland betragen. Das hat wegen des Abstandsgebots auch Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen.

Würde diese Neuregelung auf die bestehende Besoldungsstruktur angewendet, müssten alle Entgelte deutlich steigen. Die Folge wäre eine Kostenexplosion.


Das Innenministerium versucht jetzt, dieses Problem durch die Abkehr vom Alleinverdienermodell zu entschärfen.
Künftig wird unterstellt, dass Partner von Beamten ebenfalls Geld verdienen und daher nicht die gesamte Familie vom Beamtensold allein versorgt werden muss.

Konkret wird das Partnereinkommen pauschal mit 22.648 Euro brutto jährlich angesetzt. Dieser Betrag fließt in die Neuberechnung der Beamtenentgelte ein, die dadurch eigentlich sinken würden. Verrechnet man diese Maßnahme mit der von den Karlsruher Verfassungsrichtern erlangten Reform, steht unter dem Strich nur ein moderater statt ein starker Anstieg der Bezüge.

Was ändert sich beim Familienzuschlag?
Durch den neuen Grundsatz ergeben sich auch Änderungen beim Familienzuschlag. Der Entwurf sieht vor, ihn in bisheriger Form abzuschaffen. Verheiratete Bundesbeamte würden dann nicht länger automatisch rund 170 Euro monatlich mehr verdienen als unverheiratete.

Der Zuschlag für Kinder bleibt bestehen, wird aber ebenfalls neu geregelt. Ab Mai 2026 soll er je 265 Euro für das erste und zweite Kind betragen, ab dem dritten Kind steigt er auf 708 Euro.
Für Beamtinnen und Beamte, deren Partner oder Partnerin aus bestimmten Gründen kein eigenes Einkommen haben und daher mitversorgt werden müssen, soll ein neu geschaffener ergänzender Familienzuschuss gezahlt werden. Er kann beantragt werden, wenn der Partner oder die Partnerin in Elternzeit ist, Angehörige pflegt oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.

Dieser ergänzende Familienzuschlag beträgt 607 Euro für kinderlose Ehepaare. Mit einem Kind werden 1008 Euro, mit zweien 1519 Euro gezahlt. Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern bekommen ebenfalls einen ergänzenden Familienzuschlag. Er beträgt 484 Euro.

Hat die Neuregelung auch Folgen für die Beamten der Länder?
Die neuen Regeln betreffen zunächst nur die Beamten des Bundes. Viele Bundesländer stehen aber vor ähnlichen Herausforderungen. Dass sie die Idee adaptieren und ebenfalls vom Alleinverdienermodell Abstand nehmen, ist wahrscheinlich. Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben bereits ähnliche Regelungen getroffen. In beiden Ländern sind zahlreiche Klagen dagegen anhängig.

Werden die Pläne vor Gericht gekippt?
Heini Schmitt, Fachvorstand für Beamtenpolitik des Beamtenbunds (dbb), sagte dem Tagesspiegel, der Gesetzentwurf enthalte viele positive und lang erwartete Aspekte, etwa strukturelle Verbesserungen in den Besoldungstabellen. Die Abkehr vom Alleinverdienermodell als Berechnungsmaßstab, das bisher vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben worden sei, sehe man aber kritisch.

Eine Anpassung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse halte ich für zulässig.
Thomas Spitzlei, Professor für Dienstrecht an der Universität Bayreuth, zur Beamtenbesoldung
Die ,,hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", die teils auf Regelungen aus dem 18. Jahrhundert zurückgehen, sind in Artikel 33 des Grundgesetzes garantiert. Dass es zu Klagen gegen die Abkehr vom Alleinverdienermodell kommen und letztlich das Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Neuregelung entscheiden wird, kann als sicher gelten.


Thomas Spitzlei, Professor für Dienstrecht an der Universität Bayreuth, glaubt allerdings nicht, dass Klagen erfolgreich sein werden. Die Neuregelung sei im Grundsatz vertretbar.

,,Der Gesetzgeber darf sich immer am typischen Fall orientieren. Früher war das der Alleinverdienerhaushalt, inzwischen ist es der Doppelverdienerhaushalt. Eine Anpassung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse halte ich für zulässig", sagte Spitzlei dem Tagesspiegel.
"



Prof. Spitzlei ist auch der einzige, der das so sieht. Deswegen wird er immer wieder zitiert. Es ist auch keine Frage des Dienstrechtes, sondern eine Verfassungsfrage. Andere Ebene, höhere Wertigkeit, größerer Begründungsaufwand.


Mal ganz ehrlich, lange Zeit habe ich auch gesagt, dass dies eine Frechheit wäre und habe gesagt, dass ich mir das nur bei einem Beamtenpaar vorstellen kann. Inzwischen sage ich aber, dass es für mich in Ordnung wäre, wenn man denjenigen, bei denen das nicht zutrifft, die Möglichkeit gibt eben solche ergänzenden Zuschläge zu erhalten und nicht derart schwere fall Konstrukte zu bauen sodass nahezu niemand die Zuschläge erhält.
Und machen wir uns nichts vor, die meisten Partner gehen eben auch Arbeiten, so realitätsfern ist das nicht. Und jetzt braucht hier auch keiner kommen mit "seine Frau würde zu Hause bleiben wenn es ginge". Denn die heutigen emanzipierten Frauen wollen arbeiten gehen und ihre eigenen Karrieren machen.

xap

Kann man sicherlich drüber diskutieren, ob man das Partnereinkommen annehmen kann. Doch aber bitte nicht pauschal in dieser Form. Ein wichtiger Aspekt der meines Erachtens damit aber definitiv fallen MUSS ist die bundesweite Versetzbarkeit.

waynetology

Zitat von: xap in Heute um 08:11Kann man sicherlich drüber diskutieren, ob man das Partnereinkommen annehmen kann. Doch aber bitte nicht pauschal in dieser Form. Ein wichtiger Aspekt der meines Erachtens damit aber definitiv fallen MUSS ist die bundesweite Versetzbarkeit.

Die folgen eines Partnereinkommens muss man dann natürlich auch betrachten. Ich bin Soldat, hier ist das ganze nochmal spezieller. Fängt schon bei einer einfachen Wachgestellung an, bei dem vorausgesetzt wird, dass der Partner auf die Kinder aufpasst.

Fiktiv ist in Ordnung, jeder der die Ergänzung möchte ist auch bereit einen eventuellen Nachweis zu erbringen oder eine eidesstattliche Versicherung hierüber abzugeben.

BWBoy

Zitat von: lotsch in Gestern um 20:50Ich vermisse auch, dass der Verfassungsbruch (für mich der vorsätzliche Verfassungsbruch) von den Beamten und der Öffentlichkeit so einfach hingenommen wird, als og es das Normalste in unserem Staat ist.


Naja, die Öffentlichkeit keult sich da doch einen drauf. Die Mehrheit würde uns nicht mal Bürgergeld gönnen, wie man unschwer an den vielen KI-Posts zum Einzahlen in die Rentenversicherung auf Social Media sehen kann.

Von "Ihr verdient mehr als genug, ich solltet doppelt so viel einzahlen" über "Beamte bezahlen nichts für ihre Pension" oder gar "Beamte bezahlen keine Steuern" bis zu "Beamte sollten nicht vergessen dass sie dem Volk dienen, die sollen dienen und müssen dafür kein Geld bekommen" war schon alles dabei.

BWBoy

Zitat von: waynetology in Heute um 08:24Fiktiv ist in Ordnung, jeder der die Ergänzung möchte ist auch bereit einen eventuellen Nachweis zu erbringen oder eine eidesstattliche Versicherung hierüber abzugeben.

Sehe ich nicht so. Die Amtsangemessene Alimentation ist keine Sozialleitung die erst auf Antrag gewährt wird.

NvB

Zitat von: waynetology in Heute um 07:58Und machen wir uns nichts vor, die meisten Partner gehen eben auch Arbeiten, so realitätsfern ist das nicht. Und jetzt braucht hier auch keiner kommen mit "seine Frau würde zu Hause bleiben wenn es ginge". Denn die heutigen emanzipierten Frauen wollen arbeiten gehen und ihre eigenen Karrieren machen.

Ist das so, oder ist das deine anekdotische Evidenz? Ich gebe dir Recht, bei DINKs (Double Income No Kids) wollen beide arbeiten und ordentlich Kohle scheffeln.
Aber sobald das 1. Kind da ist, sieht die Sache ganz ganz anders aus. Dann würde nämlich ein Elternteil gerne zuhause bleiben. Ich kenne in meiner Bubble (Achtung anekdotische Evidenz) niemanden, bei dem beide Arbeiten WOLLEN und Kinder zeitgleich großziehen. Leider ist es lebenstechnisch nur nicht mehr anders handelbar. Weil es geldlich nicht mehr passt.

Deswegen bin ich der ganz festen Überzeugung, dass das Modell "Doppelverdiener bei Kindern" keine Emanzipation ist, sondern ein herbeigeführter Umstand ist, dass man in diesem Land als Alleinverdiener keine Familie mehr ernähren kann.

Mich würde folgendes Ergebnis dieser Umfrage mal interessieren:

"Wenn ihr Ehepartner (m/w/d) als Alleinverdiener, so viel Geld verdienen würde, dass ihr jetziger Lebensstil bei zwei arbeitenden Personen gehalten werden kann oder nur minimal abnimmt, würde ein Lebenspartner dadurch die Arbeit reduzieren bzw. aufgeben, um sich vollumfänglich dem/n Kind/ern zu widmen?"

Ich wüsste ganz genau, was dabei rauskommen würde. Unf ich wette da würden einige "Emanzen" ihren Glauben verlieren.

Hanswurst

Zitat von: NvB in Heute um 08:53Ist das so, oder ist das deine anekdotische Evidenz? Ich gebe dir Recht, bei DINKs (Double Income No Kids) wollen beide arbeiten und ordentlich Kohle scheffeln.
Aber sobald das 1. Kind da ist, sieht die Sache ganz ganz anders aus. Dann würde nämlich ein Elternteil gerne zuhause bleiben. Ich kenne in meiner Bubble (Achtung anekdotische Evidenz) niemanden, bei dem beide Arbeiten WOLLEN und Kinder zeitgleich großziehen. Leider ist es lebenstechnisch nur nicht mehr anders handelbar. Weil es geldlich nicht mehr passt.

Deswegen bin ich der ganz festen Überzeugung, dass das Modell "Doppelverdiener bei Kindern" keine Emanzipation ist, sondern ein herbeigeführter Umstand ist, dass man in diesem Land als Alleinverdiener keine Familie mehr ernähren kann.

Mich würde folgendes Ergebnis dieser Umfrage mal interessieren:

"Wenn ihr Ehepartner (m/w/d) als Alleinverdiener, so viel Geld verdienen würde, dass ihr jetziger Lebensstil bei zwei arbeitenden Personen gehalten werden kann oder nur minimal abnimmt, würde ein Lebenspartner dadurch die Arbeit reduzieren bzw. aufgeben, um sich vollumfänglich dem/n Kind/ern zu widmen?"

Ich wüsste ganz genau, was dabei rauskommen würde. Unf ich wette da würden einige "Emanzen" ihren Glauben verlieren.
+1
Genau so sieht es in meiner Bubble auch aus und da bin ich tatsächlich der einzige Beamte. Die Lebensrealität, dass mittlerweile überwiegend Doppelverdienerhaushalte vorherrschen ist ganz einfach dem Umstand geschuldet, dass die allerwenigsten mit einem Alleinverdienerhaushalt auskömmlich verdienen. Aber wir sollen uns doch einfach mal zusammenreißen und mehr arbeiten, dann wird das schon.

GeBeamter

Zitat von: xap in Heute um 08:11Kann man sicherlich drüber diskutieren, ob man das Partnereinkommen annehmen kann. Doch aber bitte nicht pauschal in dieser Form. Ein wichtiger Aspekt der meines Erachtens damit aber definitiv fallen MUSS ist die bundesweite Versetzbarkeit.

Und genau das wird nicht passieren. Weil der DH behördenübergreifend die Versetzbarkeit meiner Meinung nach in den nächsten 5-10 Jahren brauchen wird, um den Laden am Laufen zu halten.
Die Boomer gegen ab jetzt sukzessive in Pension, nachbesetzt wird in den meisten Behörden nicht, der Personalstamm soll schrumpfen. Übernahme ins Beamtenverhältnis soll zurückhaltend erfolgen.... Wer soll also bitte in der Fläche die Aufgaben dann wahrnehmen, wenn nicht versetzt wird?

Und da ist genau meine Hoffnung, dass der DH das Partnereinkommen auch wieder vom Tisch nehmen wird. Wenn Karlsruhe dies zum Anlass nimmt, die Einschränkungen in die Grundrechte des Beamten in Frage zu stellen, dann muss der DH das Partnereinkommen beseitigen, um freiwillige Versetzungen attraktiv zu machen und diese nicht zum Verlustgeschäft werden zu lassen.

Julianx1

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:07Und genau das wird nicht passieren. Weil der DH behördenübergreifend die Versetzbarkeit meiner Meinung nach in den nächsten 5-10 Jahren brauchen wird, um den Laden am Laufen zu halten.
Die Boomer gegen ab jetzt sukzessive in Pension, nachbesetzt wird in den meisten Behörden nicht, der Personalstamm soll schrumpfen. Übernahme ins Beamtenverhältnis soll zurückhaltend erfolgen.... Wer soll also bitte in der Fläche die Aufgaben dann wahrnehmen, wenn nicht versetzt wird?

Und da ist genau meine Hoffnung, dass der DH das Partnereinkommen auch wieder vom Tisch nehmen wird. Wenn Karlsruhe dies zum Anlass nimmt, die Einschränkungen in die Grundrechte des Beamten in Frage zu stellen, dann muss der DH das Partnereinkommen beseitigen, um freiwillige Versetzungen attraktiv zu machen und diese nicht zum Verlustgeschäft werden zu lassen.

Absolut richtig!
In meiner Dienstzeit bei der Bw war meine Frau in der Lage den Umzug innerhalb von 24 Stunden zu organisieren. Fürs Ausland etwas länger. Sie war das Rückrad für mein Dienstpostenhopping.

Auch heute noch läuft der Hausstand wie geschmiert wenn Chef ma eben meint, ich müsse morgen mal nach Berlin kommen. (Aber kreuzen sie ja nicht teilungsbedingte Dienstreise an 😃).


AliMentierter

Zitat von: AltStrG in Gestern um 22:39Weil das Partnereinkommen aufgrund eurer aller genannten (richtigen) Gründen tot ist. Entweder wenn es (nochmals) beklagt wird oder eure Besoldungsgesetzgeber sind so schlau und erkennen das vorher.

Berlin wird kein Partnereinkommen verabschieden. Wenn doch, kommt mit dem nächsten BVerfG-Beschluss eine Vollstreckungsanordnung. Der BVerfG lässt, wenn man den Beschluss auch politisch liest, den Besoldungsgesetzgeber noch eine (letzte) Chance, den Gestaltungsrahmen auszuschöpfen. Was nicht heißt, damit wieder Verfassungswidrigkeit herzustellen.

Nun ja, Berlin hat schon das Partnereinkommen seit 2024, siehe Drucksache 19/2002. Es wird ein Nettoeinkommen von 11309,28 Euro zugrunde gelegt. Für Härtefälle gibt es den Familienergänzungszuschlag (§ 40a BBesG BE). Jedoch ist eine rückwirkende Einführung des Hinzuverdienermodells vor 2024 nicht möglich, da dies erst bei der Besoldungsanpassung 2024 eingeführt wurde. (Rn. 115) Demnach müsste die Reparatur bis 2024 nach dem Alleinverdienermodell erfolgen, wobei sich wieder die Frage stellt. Wenn das Beamtennetto bis 2023 mit Reparatur einen gewissen Wert erreicht hat (Mindestbesoldung), warum soll dies dann in den Folgejahren mit fiktiven Partnereinkommen geringer sein?