Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

Ich wundere mich übrigens ein wenig über die "Rolle" von Prof. Färber in unserem Besoldungs-Stück (ich kann noch nicht abschließend bewerten, ob es sich um ein Drama oder eine Komödie handelt):

1.) Nach meinem Verständnis war sie maßgeblich an der Erstellung des BVerfG-Beschlusses beteiligt. Ich kann absolut nachvollziehen, wenn das BVerfG (neben seinem vorhandenen "Apparat") zu einzelnen Fragen die Expertise von (idealerweise mehreren) unabhängigen externen Fachleuten hinzuzieht. Aber ist es tatsächlich "normal", dass - so sieht es zumindest für mich als Laie aus - nahezu sämtliche (!) entscheidungsrelevanten Berechnungen im aktuellen Urteil von einer einzelnen (!) externen (!) Person durchgeführt wurden?

2.) In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Beamtenrecht hat sie einen Artikel mit dem Titel "Der ökonomische Blick auf das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts" veröffentlicht (ZBR, 74 (2026), 4, S. 116-124). Dort analysiert sie gewissermaßen ihre eigene Arbeit, ohne dies auch nur mit einer einzigen Silbe anzudeuten (lustigerweise schreibt sie beispielsweise auf Seite 123: "Aus ökonomischer Sicht gibt es an einigen Punkten Diskussionsbedarf"). Wie auch immer, die genannte Zeitschrift ist aus meiner Sicht eh ziemlich obskur und sollte neben ihrem Webauftritt in meinen Augen insbesondere dringend ihre Peer Review Standards überarbeiten (siehe hier).

3.) Gestern hat sie sich mündlich in der 45. Sitzung des Berliner Unterausschusses "Bezirke, Personal und Verwaltung" geäußert. Ich habe mir ihre Ausführungen noch nicht im Detail angehört. Allerdings musste ich direkt bei Minute 25:03 ein wenig über ihren folgenden Satz schmunzeln: "Also ich kann das BVerfG natürlich immer nur von außen interpretieren und Vermutungen anstellen, was sie sich dabei gedacht haben".

Bin ich der Einzige, bei dem sich ein leichtes diesbezügliches "Störgefühl" einstellt..?

xap

Zitat von: BWBoy in Heute um 15:14Liegt der Unterschied nicht in der Definition der Amtsangemessenen Lebensführung? Also dass ein hD einen höheren Lebensstandard finanzieren können muss, als der gD? Und der hD mit einem zweiten Familieneinkommen im gD erst Recht, da hier der gD alleine ja schon ungefähr auf denselben lebensstandard kommen müsste wie der andere gD, sofern er Vollzeit arbeiten würde.
Niemand spricht den Kollegen im hD das alles ab. Ihr konstruiert das lediglich anhand unbestimmter Begrifflichkeiten. Und genau deswegen kann man das nicht ernst nehmen, wenn gleichzeitig von Second Hand Kleidungsbeschaffung die Rede ist.

GeBeamter

Zitat von: xap in Heute um 15:17Niemand spricht den Kollegen im hD das alles ab. Ihr konstruiert das lediglich anhand unbestimmter Begrifflichkeiten. Und genau deswegen kann man das nicht ernst nehmen, wenn gleichzeitig von Second Hand Kleidungsbeschaffung die Rede ist.

Ich weiß nicht wie lange du die Thematik schon verfolgst, aber in 2021 hat das BMI selbst festgestellt, dass im 95% Wohnkostenperzentil die Alimentation bis A12/2 den Grundsicherungsanspruch (damals HartzIV, später Bürgergeld) unterschreitet. Wie viele "üppige" Besoldungssteigerungen liegen noch Mal zwischen A12 und A14?
Ein Bürgergeldempfänger ist übrigens dann zusätzlich noch von den Betreuungskosten für die Kinder freigestellt und stellt sich damit pro Monat noch einmal um 300-800€ besser, je nach Finanzlage der Kommune und Anzahl der Kinder.
Nach der Feststellung kamen übrigens noch die Hochinflationsjahre 2022 - 2024 und nun das erwartbare Hochinflationsjahr 2026. Dh der Befund, dass bis A12/2 der Anspruch auf Grundsicherung unterschritten wird, wird heute mindestens im gleichen Maße festgehalten werden können.
Daher kommt es, dass auch vermeintlich gutverdienende Beamte finanziell an den Rand gedrückt werden. Und damit verneine ich nicht,dass es einige Kolleginnen und Kollegen gibt, die hier in meiner Region im mD oder gD den Gürtel noch enger schnallen müssen.

@xap: ich erwarte mir übrigens in einer Diskussion nicht nur mehr Verständnis, sondern auch Respekt. Zu insinuieren, ich sei für den hD nicht qualifiziert, da meine finanzielle Ausgabenkontrolle gemessen an meinem unterstellten Bildungsgrad besser sein müsste, ist ziemlich anmaßend.

Maximus

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:16Ich wundere mich übrigens ein wenig über die "Rolle" von Prof. Färber in unserem Besoldungs-Stück (ich kann noch nicht abschließend bewerten, ob es sich um ein Drama oder eine Komödie handelt):

1.) Nach meinem Verständnis war sie maßgeblich an der Erstellung des BVerfG-Beschlusses beteiligt. Ich kann absolut nachvollziehen, wenn das BVerfG (neben seinem vorhandenen "Apparat") zu einzelnen Fragen die Expertise von (idealerweise mehreren) unabhängigen externen Fachleuten hinzuzieht. Aber ist es tatsächlich "normal", dass - so sieht es zumindest für mich als Laie aus - nahezu sämtliche (!) entscheidungsrelevanten Berechnungen im aktuellen Urteil von einer einzelnen (!) externen (!) Person durchgeführt wurden?

2.) In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Beamtenrecht hat sie einen Artikel mit dem Titel "Der ökonomische Blick auf das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts" veröffentlicht (ZBR, 74 (2026), 4, S. 116-124). Dort analysiert sie gewissermaßen ihre eigene Arbeit, ohne dies auch nur mit einer einzigen Silbe anzudeuten (lustigerweise schreibt sie beispielsweise auf Seite 123: "Aus ökonomischer Sicht gibt es an einigen Punkten Diskussionsbedarf"). Wie auch immer, die genannte Zeitschrift ist aus meiner Sicht eh ziemlich obskur und sollte neben ihrem Webauftritt in meinen Augen insbesondere dringend ihre Peer Review Standards überarbeiten (siehe hier).

3.) Gestern hat sie sich mündlich in der 45. Sitzung des Berliner Unterausschusses "Bezirke, Personal und Verwaltung" geäußert. Ich habe mir ihre Ausführungen noch nicht im Detail angehört. Allerdings musste ich direkt bei Minute 25:03 ein wenig über ihren folgenden Satz schmunzeln: "Also ich kann das BVerfG natürlich immer nur von außen interpretieren und Vermutungen anstellen, was sie sich dabei gedacht haben".

Bin ich der Einzige, bei dem sich ein leichtes diesbezügliches "Störgefühl" einstellt..?

Ich habe auch ein Störgefühl. Insbesondere zu den Aussagen zum Mehrverdienermodell (ab 01:21:30). Wenn ich Frau Prof. Färber (zwischen den Zeilen) richtig verstanden habe, befürwortet sie den Wechsel hin zum Einverdienermodell. Dieser muss nur mit empirischen Daten begründet werden. Im Zweifelsfall würde der Hinzuverdienst noch deutlich höher ausfallen (durchschnittliche Hinzuverdienst der Ehepartner = höher als die Beihilfegrenze).

Frau Färber hat sehr wahrscheinlich nähere Einblicke. Vielleicht weiß sie hier auch mehr...also wie die Richter zu dieser Thematik "ticken". Ich ahne Schlimmes...ggf. werden die Richter anders entscheiden als viele hier hoffen. Mittlerweile glaube ich, dass Karlsruhe eine "Art von Partnereinkommen" ggf. mit Härtefallregelung zulassen wird.

Dogmatikus

Zitat von: Fubar1323 in Gestern um 22:29Dass im aktuellen Entwurf z.B. von A12 nach A13 mit 10% Steigerung (=innerhalb des gD) gerechnet wird, nicht mit 11% wie in deiner Tabelle.

Ich habe mich an der Tabelle hier auf der Website orientiert. Da entspricht der Sprung von A12 mit 5.500,70 € zu A13 mit 6.105,78 € einer Steigerung von 11 %, nicht 10 %.

Bundesjogi

Zitat von: GeBeamter in Heute um 15:42Ich weiß nicht wie lange du die Thematik schon verfolgst, aber in 2021 hat das BMI selbst festgestellt, dass im 95% Wohnkostenperzentil die Alimentation bis A12/2 den Grundsicherungsanspruch (damals HartzIV, später Bürgergeld) unterschreitet. Wie viele "üppige" Besoldungssteigerungen liegen noch Mal zwischen A12 und A14?
Ein Bürgergeldempfänger ist übrigens dann zusätzlich noch von den Betreuungskosten für die Kinder freigestellt und stellt sich damit pro Monat noch einmal um 300-800€ besser, je nach Finanzlage der Kommune und Anzahl der Kinder.
Nach der Feststellung kamen übrigens noch die Hochinflationsjahre 2022 - 2024 und nun das erwartbare Hochinflationsjahr 2026. Dh der Befund, dass bis A12/2 der Anspruch auf Grundsicherung unterschritten wird, wird heute mindestens im gleichen Maße festgehalten werden können.
Daher kommt es, dass auch vermeintlich gutverdienende Beamte finanziell an den Rand gedrückt werden. Und damit verneine ich nicht,dass es einige Kolleginnen und Kollegen gibt, die hier in meiner Region im mD oder gD den Gürtel noch enger schnallen müssen.

@xap: ich erwarte mir übrigens in einer Diskussion nicht nur mehr Verständnis, sondern auch Respekt. Zu insinuieren, ich sei für den hD nicht qualifiziert, da meine finanzielle Ausgabenkontrolle gemessen an meinem unterstellten Bildungsgrad besser sein müsste, ist ziemlich anmaßend.
Gehen wir mal davon aus, ein unbeteiligter Dritter würde hier ins Forum schauen und sagen "was für ein Haufen privilegierter Jammerlappen". Man hätte wenig Argumente zu widersprechen...

simon1979

Zitat von: Maximus in Heute um 15:48Ich habe auch ein Störgefühl. Insbesondere zu den Aussagen zum Mehrverdienermodell (ab 01:21:30). Wenn ich Frau Prof. Färber (zwischen den Zeilen) richtig verstanden habe, befürwortet sie den Wechsel hin zum Einverdienermodell. Dieser muss nur mit empirischen Daten begründet werden. Im Zweifelsfall würde der Hinzuverdienst noch deutlich höher ausfallen (durchschnittliche Hinzuverdienst der Ehepartner = höher als die Beihilfegrenze).

Frau Färber hat sehr wahrscheinlich nähere Einblicke. Vielleicht weiß sie hier auch mehr...also wie die Richter zu dieser Thematik "ticken". Ich ahne Schlimmes...ggf. werden die Richter anders entscheiden als viele hier hoffen. Mittlerweile glaube ich, dass Karlsruhe eine "Art von Partnereinkommen" ggf. mit Härtefallregelung zulassen wird.

Diese Frage stelle ich mir schon seit längerem. Die Richter können doch auch einen Taschenrechner benutzen und grob überschlagen, welche Kosten auf den Gesetzgeber mit ihrer Entscheidung zukommen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ihnen das egal ist.
Irgendjemand hat vor kurzem ja dankenswerterweise mal ne Tabelle erstellt und gepostet, wie er die Entscheidung des BVerfG mit dem Entwurf des Bundes interpretiert.

So schön die Summen auch sind und möglicherweise auch genau dem entsprechen, was das BVerfG mit dem neuen Urteil bezwecken wollte, aber es muss den Richtern doch auch klar sein, dass die Politik so niemals nie nicht entscheiden wird.

Der Obelix

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 13:57Man braucht offensichtlich nicht unendlich lange zu schauen, was der Senat von Berlin vorhat, sondern kann bereits dem Eingangsstatement des Staatsekretärs Schyrocki entnehmen, dass offensichtlich absehbar ist, nicht in erster Linie die vom Bundesverfassungsgericht als im erheblichen Maße nicht konsistente Besoldungssystematik zu reparieren, sodass es also nicht darum geht, die in den Entscheidungen 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18 ausschließlich tenorierten Grundgehaltssätze zu heilen, um damit insbesondere in den Blick zu nehmen, was der Senat in Rn. 148 zum nachhaltig erschütterten Besoldungsgefüge sagt, sondern dass der besagte politische Beamte ab der Min. 10:53 sachfremd wiederkehrend von Familienkonstellationen spricht (vgl. ab der Min. 13:11 die Ausführungen zum Inhalt des Entwurfs zu einem Reparaturgesetz), um mit dem von ihm ausgeführten zweiten Doppelschritt der geplanten Reparatur klarzustellen, dass hier, "differenziert nach Familienkonstellationen und im Zusammenhang mit der Wahrung des Abstandsgebots" die konkreten Nachzahlungsbeträge festgestellt werden sollen (ab Min. 14:10): "Dem Gesetz werden die prozentualen Nachzahlungshöhen gestaffelt nach Besoldungsgruppen, Besoldungsordnungen und Familienkonstellationen zu entnehmen sein, sodass die Behörden die individuellen Nachzahlungsansprüche entsprechend der eingelegten Widersprüche ermitteln können." Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, das nachhaltig erschütterte Besoldungsgefüge zu heilen und der Gesetzgeber denkt an die heile Familie und stürzt sich wie gehabt am Ende offensichtlich wiederkehrend auf sie.

Damit, lieber Rentenonkel, wird das Land Berlin nun mit einiger Wahrscheinlichkeit Deinem Wunsch gemäß vorangehen und - weitgehend wunschgemäß (also im Rahmen des regelmäßigen Berliner Verständnisses, was Wünsche angeht, weshalb der Berliner Besoldungsgesetzgeber schon immer groß im eigenen Wunschdenken war) - nun als Nachzahlung bestimmt ein <Kinder-Grund-sicherungs-gehalt> nachträglich einführen, das dann am Ende der vierköpfigen Beamtenfamilie gewährt wird, womit am Ende sicherlich auch ein großer Teil der Nachzahlungsansprüche für Beamte ohne Kinder (in der Berliner Logik: mit fiktiven Kindern) in einem <sicheren fiktiven (Kinder-)Grundgehalt> aufgehen werden, so kann man schon heute vermuten, ohne dass der Entwurf schon vorliegt, sodass deren Nachzahlungsanspruch am Ende im hohen Maße fiktiv bleiben dürfte.

Zugleich stellt der politische Beamte an derselben Stellen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen den "großen Abstimmungsbedarf unter den Bundesländern heraus", dass sie sich also nicht - von wem auch immer - "auseinanderdividieren" lassen würden, sondern die von Ulrich Battis bereits vor dreieinhalb Jahren konstatierte Politik des konzertierten Verfassungsbruchs weiterhin "im Gleichklang mit dem Bund hier" fest im Blick behalten würden, nicht umsonst äußert er ab der Min. 19:20 den dringenden Appell an alle anderen Länder - mit unausgesprochenen Grüßen nach Schleswig Holstein -, dass man auch zukünftig kraftvoll zubeißen sich eng abstimmen müsse, wenn es darum gehe, eine möglichst einheitliche Besoldungsstrukturreform anzugehen. Positiv hervorgehoben wird dabei insbesondere - das dürfte sich unausgesprochen insbesondere auf die Höhe des in Berlin geregelten ergänzenden Familienzuschlags beziehen -, dass man bereits anders als andere Länder und bislang der Bund bereits vorbildlich vorangegangen sei. Darüber hinaus sei ein Anpassungsbedarf von wohl rund vier % realistisch, womit man auch zukünftig noch eine zusätzliche Haushaltsbelastung vor sich habe. In Anbetracht der eben bereits genannten Rn. 117 der aktuellen Entscheidung sagt dieser Wert bereits mehr aus als 1000 Worte.

Darüber hinaus wird zuvor ein heute mit rund 480 Mio. € bezifferter Reparaturbedarf hinsichtlich der rund 120.000 Widersprüche im Zeitraum von 2008 bis 2020 angenommen, was also eine durchschnittliche Nachzahlungssumme von 4.000,- € je Widerspruch beziffern würde. Hier nun tun die problematischen ersten drei Parameterwerte - sie werden dem ersten Doppelschritt der Bemessung zugrunde gelegt - mitsamt der die "Familienkonstellationen" in den Blick nehmenden Betrachtung des verletzten Mindestbesoldungsgebots - der zweite Doppelschritt - offensichtlich ihr Übriges. Denn betrachtet man allein das Ausmaß der Unterschreitung der Mindestbesoldung zwischen 2008 und 2020, dann dürfte es durchaus erstaunlich sein, dass man in den 13 Jahren im Durchschnitt für jedes Jahr mit einem Nachzahlungsbetrag von rund 37 Mio. € auskommen möchte. Nicht umsonst wird wie gehabt auch hier die haushaltspolitische Entscheidung in den Mittelpunkt gestellt, um dabei wenig überraschend zu dem Ergebnis zu kommen, dass die vorsorglich geschaffenen Rücklagen ziemlich genau mit den zu erwartenden Rückzahlungen im Einklang stehen - da sieht man, wie vorausschauend doch in Berlin gehandelt wird: Man hat zwar weiterhin kein Ahnung, wie viel Widersprüche tatsächlich gegeben sind, was das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen gesagt hat, welche Schuhgröße man hat und ob Berlin überhaut in der Bundesrepublik liegt, aber man war so vorausschauend, dass man rein zufällig genau die Vorsorge getroffen hat, die man nun benötigt. Das ist große Regierungskunst, um nicht zu sagen:

Never change a winning team.

(Die rund zehn Minuten seiner Ausführungen sind jedem an's Herz gelegt, der wissen will, was derzeit länderübergreifend besprochen wird.)

Zu den drei Entscheidungen es Bundesverfassungsgerichts vgl. die einleitenden Ausführungen im Beitrag 7365 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg447109.html#msg447109

Frau Dr. Färber spricht von einem schrecklichen Urteil das Berlin ja ereilt habe und dass sie keine juristische Expertise liefern könne.

Ja schade, genau das was es im Besoldungsrecht braucht hat die Dame also nicht. Zugutehalten muss man ihr dass sie es selbst sagt. Es liegt jetzt an den Auftraggebern dies zu werten.

Sie sagt auch dass es eine Wechselwirkung der verschiedenen Instrumente gibt (Beihilfe, Vesorgung, Besoldung, Zuschläge) die aber noch nirgends untersucht wurden und auch hier keine Ergebnisse vorliegen...

Naja, schade dass Berlin sich dann sowas als Expertise holt.


GeBeamter

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 16:10Gehen wir mal davon aus, ein unbeteiligter Dritter würde hier ins Forum schauen und sagen "was für ein Haufen privilegierter Jammerlappen". Man hätte wenig Argumente zu widersprechen...

Guter inhaltlicher Punkt.

Kann Spuren von Ironie enthalten.

Dogmatikus

Zitat von: Durgi in Heute um 10:22Guten Morgen ihr beiden...interessante Gedanken.
Man kann sich den Referentenentwurf in den Verbaenden schoenreden...man kann aber auch einmal sauber hinschauen, was dort systematisch passiert.

Im Kern wird ein Paradigmenwechsel vollzogen, ohne ihn offen zu deklarieren: Weg von der amtsangemessenen Alimentation des einzelnen Beamten, hin zu einer faktischen Betrachtung der Bedarfsgemeinschaft. This is se jumping point on se table.

Der Entwurf operiert erkennbar mit der stillschweigenden Praemisse, dass ein relevanter Teil der Lebensfuehrungskosten...gerade im eD und mD...durch ein zweites Erwerbseinkommen aufgefangen wird. Das ist kein Zufall, sondern entspricht der internen Denkschule, die man seit geraumer Zeit aus BMI/BMF-Abstimmungen kennt: Man orientiert sich nicht mehr am Leitbild des Alleinverdieners, sondern am real existierenden Doppelverdienermarkt.

Problem: Diese ,,Realitaetsanpassung" ist kein neutraler Schritt, sondern eine Absenkung des verfassungsrechtlichen Anspruchsniveaus durch die Hintertuer.

Warum? Das Alimentationsprinzip ist gerade kein Abbild des Marktes, sondern ein bewusstes Gegenmodell dazu. Es verlangt, dass der Beamte aus seiner Besoldung heraus – statusbezogen und ohne Hinzurechnung externer Einkommen – amtsangemessen leben kann. Sobald ich beginne, strukturell ein zweites Einkommen mitzudenken, verlasse ich dieses System.

Der haeufig vorgebrachte Hinweis, ,,die meisten Partner arbeiten ja ohnehin", ist analytisch duenn. Er verwechselt Ursache und Wirkung. Dass heute ueberwiegend zwei Einkommen existieren, ist Ergebnis von Preisentwicklungen und Marktanpassungen an dieses Modell...nich etwa Ausdruck freier Disposition. Was urspruenglich im Zuge der Emanzipation als Option entstand, ist oekonomisch laengst zur Voraussetzung geworden.

Wenn der Dienstherr diese Realitaet nun zur Grundlage seiner Besoldung macht, sagt er faktisch: Ein Einkommen genuegt nicht mehr... wir kalkulieren mit zwei. Und damit wird aus einer gesellschaftlichen Entwicklung ein staatlich verstetigtes Finanzierungsmodell.

Das ist die eigentliche Zaesur.
Interessant ist dabei auch die Konstruktion der Zuschlaege: formal geoeffnet, praktisch aber so ausgestaltet, dass sie nur in spezifischen Konstellationen greifen.

amS verschiebt man die Sicherstellung amtsangemessener Lebensfuehrung von der Besoldung in additive, teils schwer zugaengliche Komponenten bzw. in den privaten Bereich.

Dass dies intern als ,,zielgenaue Steuerung" oder ,,sozialpolitische Feinjustierung" verkauft wird, ist bekannt. Verfassungsdogmatisch ist und bleibt es eine Aushoehlung.

Und noch ein Punkt, der gern uebersehen wird: Der Vergleich mit der freien Wirtschaft taugt hier nicht als Rechtfertigung. Gerade dort sehen wir, dass breite Einkommensgruppen real nur noch im Doppelverdienermodell funktionieren. Das ist aber kein Benchmark für den oeffentlichen Dienst, sondern genau das Szenario, das das Alimentationsprinzip vermeiden soll.

Is nun der Entwurf ,,realitaetsnah"? formal ja – er bildet die Realitaet eines Marktes ab, in dem ein Einkommen oft nicht mehr reicht. Nur.... genau diese Realitaet sollte der Staat im Beamtenverhaeltnis gerade nicht reproduzieren.

Der Entwurf tut es dennoch. Weder offen, noch explizit....aaaaaber in der Wirkung ziemlich eindeutig.

Deine Ausführungen kann man sich gut abspeichern für künftige Klagen... :-)

Du sagst mit sehr treffenden Ausführungen, was ich mir die Tage auch immer wieder gedacht habe. Der Entwurf konstatiert im Grunde: "Wir haben euch zwar die letzten 20 Jahre zu wenig gezahlt, aber jetzt suchen wir einen Weg, wie dieses "zu wenig" für die Zukunft genau richtig wird."

Umlauf

Zitat von: Sanni2008 in Heute um 01:35Der Aufschrei müsste schon deshalb groß sein, wenn man an seine Pension denkt, die Minderung von 71,75 auf 69,76 wirkt sich nachhaltig aus.


Hast du es immer noch nicht verstanden?
Diese 71,75% bekommt bisher mit den ganzen Faktoren ganz wer? Niemand.

Der Obelix

Gott bewahre.

Habe mir jetzt den gesamten Erguss von Frau Dr. Färber angehört.

Sie wirft auf einmal den BAT mit in den großen Suppentopf, dann kommen die Tarifbeschäftigten nach TV-L noch in den Topf rein. Ich kann das alles nicht schreiben aber es tut weh da zuzuhören.

Keine Aussage zu Details der Möglichkeiten eines Reparaturgesetzes! Kein Hinweis auf die klare Aussage des BVerfG und einer Erosion des Berliner Besoldungsrechts. Keine Aussage zu einem jahrzentelangen Verfassungs und Treuebruch des Gesetzgebers.....

GoodBye

Zitat von: GeBeamter in Heute um 16:25Guter inhaltlicher Punkt.

Kann Spuren von Ironie enthalten.

Die Bezugnahme auf die Statistiken, die einem vorgaukeln, dass man zu den oberen 10% gehört, obwohl man zur Kaste der Menschen gehört, die ihre Lebenszeit verkaufen müssen, ist nicht zielführend.

Toll, wenn man zu den Top20 zählt, was das Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit angeht. Es gibt auch viele, die müssen dafür nicht ihre Zeit verkaufen.

GeBeamter

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:43Die Bezugnahme auf die Statistiken, die einem vorgaukeln, dass man zu den oberen 10% gehört, obwohl man zur Kaste der Menschen gehört, die ihre Lebenszeit verkaufen müssen, ist nicht zielführend.

Toll, wenn man zu den Top20 zählt, was das Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit angeht. Es gibt auch viele, die müssen dafür nicht ihre Zeit verkaufen.

Ja Statistik ist schon etwas Feines.

Aber vielleicht werden auch andere hier noch den Unterschied zwischen Durchschnitt und Median, zwischen Eckrentner und Durchschnittspension oder zwischen Einkommen im Sinne des EStG und Incentives verstehen.

In einem nächsten Schritt wird dann gelernt, ob wir ein gerechtes Steuersystem haben, das Erwebseinkommen (und Besoldung) mit Kapitaleinkünften steuerlich gleich stellt .

Hans1W

Frau Färber spricht von deiner Promotionsarbeit die aktuell (März 2026) veröffentlicht wurde, da wurde u.a. untersucht wer ist Alleinverdiener bei Beamten.
Ich konnte diese nicht veröffentlicht finden:
https://www.uni-speyer.de/studium/aufbaustudium-und-promotion/promotion-dr-rer-publ-dr-jur-dr-rer-pol/liste-der-dissertationen
Ich vermute es geht um folgende Arbeit: 517 Lutz Rodermond Die Einkommenssituation von Beamt*innenhaushalten in den unteren Besoldungsgruppen (Veröffentlichung in Vorbereitung). Gutachter: G. Färber / C. Kühl