Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 10:49Reicht nicht allein der Median, um unsere Besoldung zu senken? Der Wohlstand in Deutschland geht zurück und die Löhne sinken. Dann kann der Besoldungsgesetzgeber unsere Besoldung auch sinken lassen. Ich vermute, dass Verfassungsgericht ist in der Dogmatik nicht grundlos von 15 Prozent über Grundsicherung auf Median gewechselt. Man weiß, was uns in Deutschland wirtschaftlich bevorsteht.

Nein, der Median ist nur der Prüfmaßstab, ob die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Ob sie zu hoch bemessen ist, hat der Gesetzgeber ja selbst in der Hand und könnte sie senken. Dann gilt aber das was Battis in deinem Artikel nicht klar herausgearbeitet hat: nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf ein "Sonderopfer" der Beamten, vulgo Besoldungskürzung nur vorgenommen werden, wenn ein schlüssiges Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorliegt. Einfacher gesagt: solange wir Steuerbefreiungen und Subventionen gewähren, wird es auch keine Kürzung der Besoldung geben können.
Und dass wir in absehbarer Zeit Dienstwagenprivileg, Zuschüsse für Finanzprodukte, Übernahme der Netzentgelte, Anhebung der Steuer auf Gastronomie und Flugreisen, Rückführung der Energiesteuer auf das vorherige Niveau, Einfrieren von Diäten, Stopp von Entwicklungshilfe, Stopp von Rüstungsausgaben (insbesondere für andere Länder) etc vornehmen, sehe ich nicht kommen.

Anmerkung: meine Liste ist bloß eine Liste und keine persönliche Idee von möglichen Ausgabenkürzungen. Ich möchte keine Diskussion über den Sinn der Militärhilfe für die Ukraine anzetteln, weil ich voll und ganz dahinter stehe.

lotsch

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 10:49Reicht nicht allein der Median, um unsere Besoldung zu senken? Der Wohlstand in Deutschland geht zurück und die Löhne sinken. Dann kann der Besoldungsgesetzgeber unsere Besoldung auch sinken lassen. Ich vermute, dass Verfassungsgericht ist in der Dogmatik nicht grundlos von 15 Prozent über Grundsicherung auf Median gewechselt. Man weiß, was uns in Deutschland wirtschaftlich bevorsteht.

Deine Überlegung könnte richtig sein. Die Butter- oder Kanonendiskussion gibt es in der Fianzwissenschaft schon seit langen. Neuere Forschungen zeigen, dass nie übermäßig bei den Sozialausgaben gekürzt wurde, um aufzurüsten, meistens wurden neue Schulden aufgenommen. Ist ja auch logisch, was will man im Sozialbereich noch viel kürzen? Keine Regierung will marodierende Horden im öffentlichen Bereich. Die ganz Reichen bringen ihr Geld immer in Sicherheit, da kann man auch nicht viel holen. Also muss man es beim Mittelstand holen.
Ich denke das BVerfG hatte mehrere Gründe, um seine diesbezügliche Dogmatik zu ändern. Der angegebene Grund der Vereinfachung dürfte nicht der einzigste gewesen sein.

BalBund

Zitat von: DrStrange in Gestern um 08:46Ich wiederhole mich: in welcher Welt ist es erlaubt, den nicht betroffenen Partner eines Beamten dazu zu zwingen Daten zu seinen Einkünften einem Dritten, mit dem er nichts zu tun hat preiszugeben, damit der Beamte seine ihm verfassungsrechltich zustehende amtsangemessene Alimentation erhält?

Meint das BVerfG nicht, der Beamte darf nicht von Dritten abhängig sein?


§ 60 SGB I 

'Das, was den werten Herrn Doktor hier so triggert passiert TÄGLICH millionenfach in Deutschland, scheint bei ihm aber bisher kein befremden auszulösen. 

Aber Leistungsempfänger, Menschen die aus der gesetzlichen Kasse Leistungen möchten oder eine Zuzahlungsbefreiung oder ähnliches scheinen hier anders klassifiziert zu werden.

Gefährliches Gedankenspiel imho.

Verwaltungsgedöns

Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?

Wenn die Deutschenin 10 Jahren und im Median nur noch die Hälfte verdienen, was dann?

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:07Auch da verstehe ich den Senat anders.
Das BVerfG hat im letzten Herbst die "absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung" (neu) definiert. [Darüber hinaus hat es in den Randnummern 105 bis 110 entschieden, dass eine Unterschreitung der Mindestbesoldung unter bestimmten Bedingungen "ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt" sein kann, aber das blende ich hier aus.]

Entsprechend orientieren sich die Besoldungsgesetzgeber seitdem an dieser (neuen) Untergrenze. Das kann man moralisch verwerflich finden, worauf einem vermutlich mit "fiskalischen Rahmenbedingungen" als Rechtfertigung geantwortet würde.

Wie also können bzw. dürfen die Gesetzgeber das Gebot der Mindestbesoldung konkret erfüllen? Die entscheidene Frage dürfte sein, ob hierzu eine Abkehr von der Alleinverdienerfamilie im Allgemeinen bzw. die Anrechnung eines Partnereinkommens im Besonderen verfassungsrechtlich "erlaubt" sind. GoodBye und AltStrG verneinen dies ausdrücklich, Herr Hagemeyer-Witzleb erscheint mir ein wenig ergebnisoffener (ausweislich seines Aufsatzes).

Insofern: Es bleibt spannend..  :)

InternetistNeuland

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:54Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?

Wenn die Deutschenin 10 Jahren und im Median nur noch die Hälfte verdienen, was dann?

Du beschreibst hier eine Deflation die es weltweit in diesem Ausmaß noch nie gegeben hat.

BVerfGBeliever

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:54Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?
Wie gesagt, Herr Hagemeyer-Witzleb hat in seinem Aufsatz die beiden Schwellenwerte für Berlin in den Jahren 2009 bis 2020 verglichen:

- Zwischen 2009 und 2016 war die alte 115%-Abstands-Schwelle immer höher als die neue 80%-Prekaritätsschwelle (z.B. 33.145 € <-> 30.959 € im Jahr 2014).
- Zwischen 2017 und 2020 war der alte Schwellenwert hingegen immer niedriger als der neue Mindestbesoldungswert (z.B. 37.527 € <-> 40.421 € im Jahr 2020).

Insofern spiegelt dein verwendeter Begriff ("lediglich") nicht in allen betrachteten Jahren die tatsächlichen Verhältnisse wider..

Pumpkin76

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:54Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?

Wenn die Deutschenin 10 Jahren und im Median nur noch die Hälfte verdienen, was dann?


In den Falle bräuchte man auch nicht mehr so viel, um denselben Lebensstandard zu halten, eine Anpassung der Bezüge wäre somit aus meiner Sicht absolut in Ordnung.

Finanzer

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:54Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?

Wenn die Deutschenin 10 Jahren und im Median nur noch die Hälfte verdienen, was dann?

Dann kann man davon ausgehen,  das dann auch die Preise entsprechend gesunken sind.

GoodBye

Der Zusammenhang ist zweckwidrig. Oder sinken die Anforderungen an Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit mit dem Durchschnittswohlstand einer Gesellschaft?!

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Heute um 15:07Der Zusammenhang ist zweckwidrig. Oder sinken die Anforderungen an Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit mit dem Durchschnittswohlstand einer Gesellschaft?!

Dann zahlen wir gleich eine Million im Monat, wenn es nur darum geht ::) 

Ich dachte es geht darum dem Beamten ein amtsangemessenes Leben zu ermöglichen, was sich natürlich am Rest der Gesellschaft orientiert, woran denn sonst?

GoodBye

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 16:25Dann zahlen wir gleich eine Million im Monat, wenn es nur darum geht ::) 

Ich dachte es geht darum dem Beamten ein amtsangemessenes Leben zu ermöglichen, was sich natürlich am Rest der Gesellschaft orientiert, woran denn sonst?

Am Amt.

Ihr diskutiert den gerichtlichen Kontrollmaßstab der absoluten Untergrenze der eine Evidenz aufzeigen soll.

Finanzer

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:35Am Amt.

Ihr diskutiert den gerichtlichen Kontrollmaßstab der absoluten Untergrenze der eine Evidenz aufzeigen soll.

Natürlich.  Wenn aber die Einkommen der Nichtbeamten sinken, wegen Untergang der deutschen Wirtschaft,  dann würde auch das MÄE sinken.  Und parallel würden (natürlich nicht ausreichend) auch die Preise sinken. So zumindest die Theorie.

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:35Am Amt.

Ihr diskutiert den gerichtlichen Kontrollmaßstab der absoluten Untergrenze der eine Evidenz aufzeigen soll.

Abstrakt, logisch. Aber auf die Realität übertragen zeigt sich der amtsangemessene Lebensstandard natürlich daran, was sich verschiedene Gesellschaftsschichten leisten können. Ich habe kein Interesse daran, dass das Klischee wahr wird und Beamte in die Rolle einer abgehobenen, parasitäre Klasse gedrängt werden.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 15:07Der Zusammenhang ist zweckwidrig. Oder sinken die Anforderungen an Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit mit dem Durchschnittswohlstand einer Gesellschaft?!

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 16:25Ich dachte es geht darum dem Beamten ein amtsangemessenes Leben zu ermöglichen, was sich natürlich am Rest der Gesellschaft orientiert, woran denn sonst?

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:35Am Amt.

Ihr diskutiert den gerichtlichen Kontrollmaßstab der absoluten Untergrenze der eine Evidenz aufzeigen soll.

1.) Die Untergrenze der Besoldung wird unmittelbar durch deinen genannten Durchschnittswohlstand determiniert. Stichwort "hinreichender Abstand zu einem realen Armutsrisiko", also 80% des 2,3-fachen MÄE.
2.) Die Gesetzgeber werden sich in Bezug auf die unterste Besoldungsgruppe immer an dieser Untergrenze orientieren. Kann man kritisieren, "isch aber so" (Schäuble-Slang).
3.) Das von dir genannte Amt kommt über die vertikalen Tabellenabstände ins Spiel. Im Gesetzentwurf werden diese immerhin erstmalig eindeutig definiert, wenngleich ich mir natürlich deutlich höhere Werte als die gewählten 2,2% (eD), 5% (mD), 10% (gD) bzw. 11% (hD) gewünscht hätte.