Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:22Im Bund sind Ehepartner/in nicht kostenlos familienversichert. Der Beihilfeanspruch ist zwar unentgeltlich zu 70% abgesichert, aber der PKV-Anteil von 30% schlägt inzwischen auch mit ca. 350€ im Monat zu buche.

Das wird aber auch nicht abgeschafft werden können, denn die Statistiken geben das aus Sicht des DH ja nicht hin, dass sich dadurch nennenswert Geld einsparen lässt. Der überwiegende Teil der Partner arbeitet ja in einem durchschnittlichen Bruttorahmen von 38.000€.

Oder glaubt jemand, der DH legt dann in dem Fall die Statistik genau andersherum als bei der aA aus?  ;D

Bundi

Ich habe am WE meinen Wahlkreis-BT-Abgeordneten getroffen und die Gelegenheit gehabt, mit ihm über die aA zu sprechen.
Er wusste zwar vom neuen Referentenentwurf, aber die Details und die auch hier im Forum reichlich diskutierten Problemfelder insbesondere das Thema des fiktiven Partnereinkommens war ihm so nicht bewusst und er hat auch das Konfliktpotential im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht wirklich gekannt.
Er geht davon aus, dass der Entwurf seitens des BMI hinreichend auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft wurde und mithin als verfassungsgemäß anzusehen ist.
Habe ihn dann mal detailliert am Beispiel meines Falles auf das Konstrukt des fiktiven Partnereinkommens angesprochen.
Habe ihm dargestellt, dass meine Frau, als die Kinder noch zu Hause waren, bewusst nur Teilzeit gearbeitet hat, um für die Kinder dabei zu sein. Als dann die Kinder ein entsprechendes Alter hatten und eine Steigerung der Teilzeit möglich gewesen wäre, haben wir uns dagegen entschieden, die Arbeitszeit zu erhöhen; stattdessen engagiert sie sich ehrenamtlich.
Das Teilzeiteinkommen liegt dabei unter dem im Entwurf fiktiv angenommenen Einkommen.
Stattdessen ist meine Frau ehrenamtlich tätig in der Gemeinde und leistet so einen Beitrag fuer die Gesellschaft.
Ich habe ihn gefragt, ob es denn fuer ihn als BT Abgeordneten sein kann, dass ich durch das angenommene fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt werde, weil meine Frau eben nur Teilzeit arbeitet und stattdessen Ehrenamtsarbeit leistet.
Ironischerweise ist er auch noch Schirmherr für eines der Ehrenaemter.
Habe ihm dann quasi angedeutet, dass es dann mit der ehrenamtlichen Tätigkeit war, um nicht durch das fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt zu sein. Da ist ihm dann auch nichts mehr eingefallen und die vormals selbstsichere These, der Entwurf werde schon verfassungsgemäß und gerecht sein, hatte massive Risse.
Abseits von meinem eigenen Fall habe ich ihn auch mal auf die sicher nicht wenigen Fälle von Soldaten angesprochen, die regelmäßig versetzt werden, und der Partner zieht nicht mit um und kümmert sich um die Kinder, wobei eben diese Fälle in der Regel auch nicht unter die Möglichkeit des Paragraphen 41 fallen, es sei denn, es handelt sich um Pflegefälle oder Krankheiten.
Auch hierzu konnte ich keine konkrete Antwort erhalten, es gab höchstens betretenes Schweigen. 
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass aller Voraussicht nach etliche Abgeordnete eben nicht die Details und die damit verbundenen Probleme des Entwurfs kennen.
Ich habe nur noch die Hoffnung das wenigestens im Ausschuss entsprechend sachkundige Abgeordnete sitzen, die ggf entsprechende Probleme thematisieren und ggf den Entwurf noch verbessern.
Ansonsten bleibt wohl nur noch der erneute Gang durch die Instanzen.

SwenTanortsch

Zitat von: Bundi in Gestern um 14:47Ich habe am WE meinen Wahlkreis-BT-Abgeordneten getroffen und die Gelegenheit gehabt, mit ihm über die aA zu sprechen.
Er wusste zwar vom neuen Referentenentwurf, aber die Details und die auch hier im Forum reichlich diskutierten Problemfelder insbesondere das Thema des fiktiven Partnereinkommens war ihm so nicht bewusst und er hat auch das Konfliktpotential im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht wirklich gekannt.
Er geht davon aus, dass der Entwurf seitens des BMI hinreichend auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft wurde und mithin als verfassungsgemäß anzusehen ist.
Habe ihn dann mal detailliert am Beispiel meines Falles auf das Konstrukt des fiktiven Partnereinkommens angesprochen.
Habe ihm dargestellt, dass meine Frau, als die Kinder noch zu Hause waren, bewusst nur Teilzeit gearbeitet hat, um für die Kinder dabei zu sein. Als dann die Kinder ein entsprechendes Alter hatten und eine Steigerung der Teilzeit möglich gewesen wäre, haben wir uns dagegen entschieden, die Arbeitszeit zu erhöhen; stattdessen engagiert sie sich ehrenamtlich.
Das Teilzeiteinkommen liegt dabei unter dem im Entwurf fiktiv angenommenen Einkommen.
Stattdessen ist meine Frau ehrenamtlich tätig in der Gemeinde und leistet so einen Beitrag fuer die Gesellschaft.
Ich habe ihn gefragt, ob es denn fuer ihn als BT Abgeordneten sein kann, dass ich durch das angenommene fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt werde, weil meine Frau eben nur Teilzeit arbeitet und stattdessen Ehrenamtsarbeit leistet.
Ironischerweise ist er auch noch Schirmherr für eines der Ehrenaemter.
Habe ihm dann quasi angedeutet, dass es dann mit der ehrenamtlichen Tätigkeit war, um nicht durch das fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt zu sein. Da ist ihm dann auch nichts mehr eingefallen und die vormals selbstsichere These, der Entwurf werde schon verfassungsgemäß und gerecht sein, hatte massive Risse.
Abseits von meinem eigenen Fall habe ich ihn auch mal auf die sicher nicht wenigen Fälle von Soldaten angesprochen, die regelmäßig versetzt werden, und der Partner zieht nicht mit um und kümmert sich um die Kinder, wobei eben diese Fälle in der Regel auch nicht unter die Möglichkeit des Paragraphen 41 fallen, es sei denn, es handelt sich um Pflegefälle oder Krankheiten.
Auch hierzu konnte ich keine konkrete Antwort erhalten, es gab höchstens betretenes Schweigen. 
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass aller Voraussicht nach etliche Abgeordnete eben nicht die Details und die damit verbundenen Probleme des Entwurfs kennen.
Ich habe nur noch die Hoffnung das wenigestens im Ausschuss entsprechend sachkundige Abgeordnete sitzen, die ggf entsprechende Probleme thematisieren und ggf den Entwurf noch verbessern.
Ansonsten bleibt wohl nur noch der erneute Gang durch die Instanzen.


Genau wegen Deiner Beschreibung, Bundi, ist es wichtig, sich an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zu wenden: Denn ein konkretes Wissen über die Komplexität des Alimentationsprinzips kann man hier nicht voraussetzen - und falls es doch gegeben sein sollte, dürfte es nicht gänzlich unwahrscheinlich sein, dass es nicht in jedem Fall sogleich in Gänze offenbart wird. Zugleich kann man sicherlich insbesondere bei Oppositionsparteien anregen, dass eine namentliche Abstimmung in Anbetracht der Bedeutung des Themas nicht schaden könne (auch wenn es unwahrscheinlich sein dürfte, dass ein solcher Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt werden wird).

PolareuD

Vielleicht sollte man die Abgeordneten darauf hinweisen, dass sie den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragen könnten ein Rechtsgutachten zum Entwurf erstellen zu lassen. Vereinbarkeit mit Art. 33, 3, 6 und 14 GG, im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SwenTanortsch

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:02Vielleicht sollte man die Abgeordneten darauf hinweisen, dass sie den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragen könnten eine Rechtsgutachten zum Entwurf erstellen zu lassen. Vereinbarkeit mit Art. 33, 3, 6 und 14 GG, im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG.

Sehr gute Idee!

Rheini

Oder der Ansicht sein das die schon wissen wo die Fallstricke sind, aber die "drei Affen" machen .....

Oder meint einer der wurde den Alex darauf ansprechen  ::) ?

InternetistNeuland

Angenommen die 4K Familie funktioniert nicht mehr und es kommt zur Scheidung. Wie hoch wären dann eigentlich die Unterhaltszahlungen des A3 Stufe 2 Beamten?

PolareuD

#9772
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AdvocatusDiaboli

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:02Vielleicht sollte man die Abgeordneten darauf hinweisen, dass sie den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragen könnten ein Rechtsgutachten zum Entwurf erstellen zu lassen. Vereinbarkeit mit Art. 33, 3, 6 und 14 GG, im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG.

Entschuldige aber bis auf Art.33 weiß ich nicht welche Artikel gemeint sein könnten da weder 3,6 noch 14 hier passen?

PolareuD

Zitat von: AdvocatusDiaboli in Gestern um 19:25Entschuldige aber bis auf Art.33 weiß ich nicht welche Artikel gemeint sein könnten da weder 3,6 noch 14 hier passen?

Art. 33 GG
Art. 3 GG
Art. 6 GG
Art. 14 GG
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Bundesjogi

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 15:42Genau wegen Deiner Beschreibung, Bundi, ist es wichtig, sich an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zu wenden: Denn ein konkretes Wissen über die Komplexität des Alimentationsprinzips kann man hier nicht voraussetzen - und falls es doch gegeben sein sollte, dürfte es nicht gänzlich unwahrscheinlich sein, dass es nicht in jedem Fall sogleich in Gänze offenbart wird. Zugleich kann man sicherlich insbesondere bei Oppositionsparteien anregen, dass eine namentliche Abstimmung in Anbetracht der Bedeutung des Themas nicht schaden könne (auch wenn es unwahrscheinlich sein dürfte, dass ein solcher Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt werden wird).
Ich glaube ehrlich gesagt eher, dass solche Gespräche hart kontraproduktiv sind. Und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen. Ich fange mal bewusst mit den für mich am wenigsten gewichtigen an, die man aber sicher auch einrechnen muss, den emotionalen. Der einzelne Politiker wie auch die Regierungsparteien werden vielleicht eine gewisse Undankbarkeit aus solchen Gesprächen herauslesen. Denn immerhin haben sie in wirtschaftlich schlechten Zeiten und bei zu erwartender Kritik der breiten Öffentlichkeit (dazu gleich Punkt 2) sich an einer Umsetzung versucht, die keine zu große Ausgabensteigerung mit einer halbwegs nachvollziehbaren Lösung und einer Besoldungssteigerung vereint. Und diese Kritik in der Öffentlichkeit gab es bereits und sie wird auch noch mal kommen, falls der Entwurf beschlossen würde. Während viele Leute um ihren Job bangen gibt es für uns Beamten weiterhin maximale Sicherheit und sogar Besoldungssteigerungen. Das ist nicht leicht zu vermitteln. Aber gut, wie gesagt, beides emotional und damit aus meiner Sicht nicht wirklich tragend.

Die folgenden Punkte sind da aber schon ganz anders und jetzt beziehe ich mich auf dein Beispiel. Ist die Regierung in letzter Zeit damit aufgefallen, Betreuung von Kindern zu Hause und Reduzierung der Arbeitszeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen? Nein, das Gegenteil ist der Fall. Abseits von persönlich möglicherweise gegenteiligen Ansichten ist doch aus Sicht von CDU und SPD überhaupt kein Schrecken darin, wenn Frauen von Beamten ihre Arbeitszeit erhöhen. Schon da scheitert es doch sehr wahrscheinlich. Da muss man dann noch gar nicht bis zu logischen Brüchen denken, die es aber auch noch gibt. Oder wie erklärt sich ein unbeteiligter Dritter, dass eine Ehefrau alleine deshalb mehr arbeiten (und verdienen) wollen sollte, weil die Familie nach einer Reform mehr Geld zur Verfügung hat. Aufgrund eines Kunstgriffes des Gesetzgebers, der mit der realen Einkommenssituation der Frau gar nichts zu tun hat und haben soll sondern alleine der Abkehr vom Mitversorgungsmodell dient, jedoch eine fiktive Abrechnung erfolgt, die die Familie aber gar nicht real betrifft. Denn wenn die Frau mehr arbeiten würde, hätte die Familie eine noch größere Einkommenssteigerung (was ja durchaus gut ist), das wäre doch aber längst möglich gewesen und vollkommen unabhängig von einer rein theoretischen Rechnung, die nur mittelbar alle Besoldungsgruppen über A3 Stufe 2 berührt. Triggert es tatsächlich jemanden derart, dass im Gesetz ein niedrig angesetzter Durchschnittswert steht, dass man den erreichen will? Falls ja, würde Friedrich Merz sicher nicht enttäuscht reagieren, sondern sich freuen, dass sein Plan aufgeht.

Und abseits von solchen Überlegungen steht ja noch die Frage der Einbettung in aktuelle weitere Gesetzvorhaben. Die alle zum Ziel haben, Erwerbstätigkeit in Partnerschaften gleichmäßiger zu verteilen, in dem Sinne, dass beide möglichst viel arbeiten. Denkt man es nämlich mal zu Ende, wäre bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings ohne Partnereinkommen und Abkehr vom 4K-Modell unter Umständen eine noch mal deutlich höhere Brutto-Solderhöhung nötig. Denn zurecht setzen die Maßstäbe ja am Netto an. Müsste also weiterhin ein A3 Stufe 2 Beamter eine 4K-Familie versorgen können, müsste er (kann man ja aus dem Entwurf schön rauslesen) Netto auf mindestens 54.727 kommen. Wenn ich Kosten für PKV (ist ja real, da nehme ich um die 7000 an) und Kindergeld für zwei Kinder überschlage komme ich auf 55500, die der Beamte Netto nach Hause bringen müsste . Dazu müsste er nach alter Besoldung nach 1. Mai Erhöhung in Steuerklasse 1 (ja ich weiß, vielleicht wird es ein Familiensplitting geben oder was auch immer, derzeit ist aber nichts bekannt) bis zu 4600 Netto im Monat bekommen. Das wäre dann in etwa A13 zwischen Stufe 3 und 4. Selbst nach Entwurfstabelle wäre das A12 Stufe 5. Kann sich jetzt jeder selbst ausrechnen, wie wahrscheinlich das ist. Zumal dadurch nicht nur die Idee hinter der Abschaffung des Ehegattensplittings ad absurdum geführt würde, sondern auch der diskutierten Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Partner. Denn beides würde für Beamtenfamilien neutralisiert durch höhere Bruttobesoldung. Da diskutieren wir nur darüber, ob nach der 0 und dem Komma noch eine, zwei, drei oder vier weitere Nullen kommen wenn man die Wahrscheinlichkeit schätzen will. Und selbst wenn es das Splitting weiter gäbe wäre das A10 Stufe 5 in Steuerklasse 3. Wohlgemerkt für den einfachen Dienst. Wenn man sich entsprechend nicht die gesamte Tabelle zerschießen wollte, müsste der echte A10er dann in etwa ein Geschäftsführer-Gehalt eines Mittelständlers bekommen. Nichts davon wird passieren.

AltStrG

Aus der Sicht der Rechtswissenschaft, der Sozialwissenschaft und der Politikwissenschaft:

Nur, weil etwas politisch (aktuell) nicht in Kram passt, hat das Recht gleichwohl seine Geltung zu erlangen. Wenn bei euch der A3, Stufe 2 Beamte nach der Rechtsprechung der letzten 100 Jahre nunmehr 4.600 Euro als 4K Rechnung alimentiert bekommen muss, dann ist das eben so. Und die folgenden Statusämter eben mit der jeweiligen Steigerung.

Recht hat dem Recht zu folgen. Die Politik hat dem Recht zu folgen. Die Alimentierung ist ein Anspruch des Beamten, keine Sozial-, Unterstützungs- oder Freiwilligenleistung.

Ich will für meine Spitzenarbeitsleistung auch ein Spitzengehalt. Und nur als Beispiel: Wer Prädikatsexamen und / oder Doktortitel bzw. LL.M vorweisen kann, liegt beim Einstieg ganz schnell bei bis zu 180.000 Euro brutto.

https://iqb.de/karrieremagazin/jura/einstiegsgehaelter-fuer-juristen/
https://www.lto.de/karriere/einstiegsgehaelter

Dazu passend:
https://www.merkur.de/wirtschaft/selbst-verklagt-reform-merz-deutschland-milliarden-nachzahlung-beamte-staat-zr-94264521.html

clarion

Langfristig zahlt sich die Ehegattenberufstätigkeit für den Staat aus, da die Ehegatten eigene Renten- und Pensionsansprüche erwerben und nicht kostenfrei in einer GKV versichert sind bzw. der kostenlosen Beihilfe bedürfen. Zusätzlich kann die Rente/Pension des überlebenden Gatten gekürzt werden. Das kann man mit Gleichberechtigung und Unabhängigkeit super framen.

Der Gedanke, dass wesentliche Besoldungsbestandteile vom Familienstand abhängig sein sollen, hat mit Amtangemessenheit gar nichts zu tun. Pensionswirksam sind die Familienzuschläge auch nicht.