Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:18Als Beamter stehe ich fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien.
Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:18Als Beamter stehe ich fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien.

Ich auch, und deshalb kann, will und darf ich keine Parteien akzeptieren, die vorsätzlich die freiheitlich demokratische Grundordnung und die daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien brechen.

BVerfGBeliever

Zitat von: JasDoc in Gestern um 16:22Die Antwort des FS BY zur Mindestbesoldung ist vom 05.05.26 - also gestern - und somit wohl das aktuellste Dokument
- Laut Drucksache 19/11355 unterstellt der bayerische Gesetzgeber für 2026 ein Netto-Partnereinkommen von 14.307 €, um die kleinste 4K-Beamtenfamilie über die Prekaritätsschwelle zu hieven.
- Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums unterstellt für 2026 ein Brutto-Partnereinkommen von 22.648 €, spielt also in einer ähnlichen Größenordnung.

Zur Anrechnung im Allgemeinen und zu den beiden genannten Werten im Besonderen dürfte hier im Forum eine recht eindeutige Meinung vorherrschen..


[P.S. Für die Fortschreibungsprüfung scheint dem bayerischen Gesetzgeber übrigens das Basisjahr 2015 besser zu ,,gefallen" als 1996.. ;)]

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:59Das BVerfG wird am Ende nicht darum herumkommen, effizienten Rechtsschutz durch die Möglichkeit des verfassungsgerichtlichen Eilverfahrens zu gewähren.
So wichtig, wie ihnen der Beschluss des EGMR war, hätten sie das gleich für alle freischalten müssen. Quasi wie den Wehrdienstsenat des BVerwG als Erst- und Letztinstanz für Soldaten, nur eben für Beamtenangelegenheiten..

InternetistNeuland

Das Bundesverfassungsgericht hat doch beim Alleinverdienermodell Steuerklasse 3 genommen weil es von einem Ehegatten ausging der nicht arbeitet.

Nun wird ja aber fast überall ein Ehegatte der arbeitet vorausgesetzt. Da wir uns natürlich alle einen Chefarzt/Ärztin oder Pilot/in suchen wird dieser natürlich die Steuerklasse 3 bekommen und der Beamte landet in Steuerklasse 5. Dadurch sinkt das Nettoeinkommen des Beamten enorm und die Steuerlast steigt(5x).

GoodBye

Wenn man sich als Mann im hD so umschaut, ist man sowohl mit Vollzeit als auch als Hauptverdiener mittlerweile eher eine Seltenheit.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Maximus

Das Bundesverfassungsgericht konnte jetzt mehrere Monate die Reaktion der Dienstherren auf die Entscheidung aus 09/2025 beobachten. In Karlsruhe muss doch Fassungslosigkeit herrschen. Fast alle Dienstherren versuchen mit der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens die Besoldung schön zu rechnen.

Aus meiner Sicht muss Karlsruhe mit der nächsten Entscheidung sich zwingend zum Partnereinkommen äußern...und zwar unmissverständlich...im Zweifel im Rahmen eines Obiter dictum.

Wie seht Ihr die Chancen, dass Karlsruhe dies tatsächlich tut? Wird Karlsruhe - wenn es um Jahre vor 2020 geht - den Entscheidungsgegenstand ausweiten?

Wenn Karlsruhe dies nicht tun, kann man schon fast annehmen, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens stillschweigend geduldet wird. Wenn Karlsruhe wieder nur die Jahre vor 2020 abarbeitet, wird uns dies wenig helfen. 


Pumpkin76

Zitat von: Maximus in Gestern um 20:15Wie seht Ihr die Chancen, dass Karlsruhe dies tatsächlich tut?


0%. Wären die Verfahren nicht so langwierig und würden nicht immer andere Richter entscheiden, es sähe vllt. anders aus. Aber so erhofft man sich Realitätssinn im juristischen Elfenbeinturm.

Verwaltungsgedöns

Derweilen scheißt Hamburg in Karlsruhe vor das Verfassungsgericht und plant für viele Beamte eine Kürzung der Bezüge. Insbesondere Familien mit 3 Kindern und mehr und niedrigbesoldete Beamte sind betroffen. Die niedrigbesoldeten Kollegen werden zukünftig nicht mehr über einen Ergänzungszuschlag aufgefangen.

Soll mir mal einer was von Rechtsstaat, Verfassungsgericht und Co erzählen.  8)

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127322.165.html

Finanzer

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:51Derweilen scheißt Hamburg in Karlsruhe vor das Verfassungsgericht und plant für viele Beamte eine Kürzung der Bezüge. Insbesondere Familien mit 3 Kindern und mehr und niedrigbesoldete Beamte sind betroffen. Die niedrigbesoldeten Kollegen werden zukünftig nicht mehr über einen Ergänzungszuschlag aufgefangen.

Soll mir mal einer was von Rechtsstaat, Verfassungsgericht und Co erzählen.  8)

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127322.165.html

Wäre ein Hamburger Beamter mit drei Kindern nicht ein erfolgsversprechender Fall für den einsweiligen Rechtsschutz?

PolareuD

Zitat von: Maximus in Gestern um 20:15Das Bundesverfassungsgericht konnte jetzt mehrere Monate die Reaktion der Dienstherren auf die Entscheidung aus 09/2025 beobachten. In Karlsruhe muss doch Fassungslosigkeit herrschen. Fast alle Dienstherren versuchen mit der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens die Besoldung schön zu rechnen.

Aus meiner Sicht muss Karlsruhe mit der nächsten Entscheidung sich zwingend zum Partnereinkommen äußern...und zwar unmissverständlich...im Zweifel im Rahmen eines Obiter dictum.

Wie seht Ihr die Chancen, dass Karlsruhe dies tatsächlich tut? Wird Karlsruhe - wenn es um Jahre vor 2020 geht - den Entscheidungsgegenstand ausweiten?

Wenn Karlsruhe dies nicht tun, kann man schon fast annehmen, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens stillschweigend geduldet wird. Wenn Karlsruhe wieder nur die Jahre vor 2020 abarbeitet, wird uns dies wenig helfen. 

Bei den anstehenden Entscheidung zu den Besoldungsgesetzen aus Schleswig-Holstein, Bremen und Saarland geht es um die Jahre 2007 und 2011-2016. Sofern nicht noch weitere Verfahren aufgenommen werden, halte ich eine Betrachtung von Doppelverdiener-Modellen für eher unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher halte ich, wie schon angekündigt, eine Betrachtung von leistungslos gewährten Zuschlägen, insbesondere auf den Kontrollmaßstab bezogen. Zuschlagsorgien dürften damit vermutlich beendet sein.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GoodBye

Zitat von: Finanzer in Gestern um 21:03Wäre ein Hamburger Beamter mit drei Kindern nicht ein erfolgsversprechender Fall für den einsweiligen Rechtsschutz?

Direkte Missachtung der Rechtsprechung zur Mehrkindfamilie aus 2020.

Sehe ich beim Bund hinsichtlich der Bemessung der Zuschläge ab dem 3. Kind übrigens genauso.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Finanzer

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:43Direkte Missachtung der Rechtsprechung zur Mehrkindfamilie aus 2020.

Sehe ich beim Bund hinsichtlich der Bemessung der Zuschläge ab dem 3. Kind übrigens genauso.

Beides Mal kommt es für die Gewerkschaften zum Schwure....

LerchigeEule

Zitat von: JasDoc in Gestern um 16:22Joa hab ich schon - Danke.

Die Antwort des FS BY zur Mindestbesoldung ist vom 05.05.26 - also gestern - und somit wohl das aktuellste Dokument, indem zumindest ein Bundesland die Logik und herangehensweise zum Partnereinkommen und zur Berechnung einer aA erläutert.

Dass diese nicht "dem aktuellen Diskussionsstand" hier entspricht überrascht mich dabei wenig. Trotzdem halte ich es in Übertragung auf den Bund für diskussionswürdig - schließlich ist es das erste halbwegs transparente Berechnungsverfahren von DH.

Hier ein Auszug aus der Rechtsprechung 2025.


"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bezogen auf die Art und Weise, wie er bei der Festsetzung der Bezüge dem Gebot der Mindestbesoldung Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere – wenn auch in gewissen Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind – auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht."

Wie diese Grenzen definiert sind, ist die spannende Frage. Die Zuschläge dürfen nicht zu hoch sein, da sich eine amtsangemessene Besoldung vorrangig aus dem Dienstrang und der damit verbundenen Verantwortung ergeben muss ->

"Amtsangemessen ist der Unterhalt nur, wenn er nach dem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums und der rechtsprechenden Gewalt für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards bemessen ist."

Beemo

Mal eine Frage, die sich vielleicht auch der DH stellen könnte:
A8, Alleinverdiener, vierköpfige Familie, die Frau arbeitet nicht.
Leben in einer Großstadt und bekommen zusätzlich Kinderzuschlag sowie Wohngeld.

Laut Berechnungen von der Wohngeldstelle und der Bundesagentur für Arbeit (Kinderzuschlag) reicht das Einkommen offenbar nicht aus, sonst würden die Leistungen ja nicht gewährt.
Zusätzlich kommen noch Dinge wie Befreiung von Kitagebühren, Zuschüsse fürs Essen oder Vereine (Bildung und Teilhabe) dazu.

So einen Fall gab es bei einem Kollegen in meiner alten Dienststelle und jetzt in der neuen auch wieder.

Heißt für mich: Staatliche Stellen sehen, dass das Geld bei A8 als Alleinverdiener für eine vierköpfige Familie nicht wirklich reicht, gleichzeitig heißt es vom DH oft, das sei alles in Ordnung.

Sehe ich da etwas falsch oder übersehe ich einen Punkt?