Autor Thema: [Allg] Ich, nochmal, Personalakte  (Read 1060 times)

kittyka

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[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
« am: 12.10.2025 11:49 »
Hey,

also ich war hier ja schon mal aktiv...
habe hier ja schon mal einen Beitrag geschrieben, wegen meiner Nicht-Übernahme und schlechte Beurteilung.,

Mittlerweile habe ich in meine Personalakte geschaut und die ganzen Zeugnisse aus meiner Anwärterschaftschaft nicht in der Personalakte....da ist nur dieser Vermerk, dass man nicht übernommen wird, wegen Nichteignung.

Ich habe es probiert, ob man den evtl entfernt bekommt und scheinbar geht das nicht. Mein Argument war, dass die Ausbildung ja abgeschlossen ist und somit nicht mehr relevant....es gibt wohl Sachen, die man nach einer gewissen Frist entfernen kann, wenn sie ungünstig für einen sind, aber da das scheinbar einer dienstlichen Beurteilung gleichgestellt ist, geht das nicht.

Ich muss also damit klar kommen, wenn man aufgrund dieses Vermerks abgelehnt wird oder zumindest Fragen beantworten muss. Ich persönlich finde den trotz allem sehr heftig.

Ansonsten habe ich mittlerweile eine Therapie begonnen und arbeite an meiner Arbeits-(Organisation) und auch Sozialverhalten und habe mittlerweile auch einen GdB von 30. Möchte die Gleichstellung erreichen.

Trotzdem finde ich es schade, wenn einem das vermutlich ewig alle Chancen vermasselt für den öD.


Liebe Grüße und danke.

« Last Edit: 13.10.2025 02:00 von Admin2 »

Hans1W

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Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
« Antwort #1 am: 13.10.2025 09:34 »
Wenn du den Ö.D. verlässt wird deine Personalakte gelöscht. Ob das über eine Arbeit in der P.W., Selbstständigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen läuft ist egal.
Bei einer erneuten Bewerbung lieferst du dein Dienstzeugnis. Einer Personalakte gibt es nicht mehr die angefordert werden kann.

kittyka

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Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
« Antwort #2 am: 13.10.2025 21:25 »
Nein, die Akte bleibt aufbewahrt.
Und auch wenn du ehemalige Beschäftigte gewesen bist, wenn es vielleicht nicht gerade 20 Jahre her ist (kenne die Aufbewahrungsfristen da jetzt nicht) wird
die Akte angefordert. Vor allem bei Beamten.

Organisator

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Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
« Antwort #3 am: 14.10.2025 07:52 »
Trotzdem finde ich es schade, wenn einem das vermutlich ewig alle Chancen vermasselt für den öD.

Die öffentliche Hand, auch als Dienstherr ist an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gehört auch, damit zusammenhängende Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren, um sie nachprüfbar zu machen.

Insofern ist es für eine mögliche spätere Tätigkeit als Beamtin durchaus zweckmäßig, wenn du nicht nur erklären musst, warum du nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe ernannt wurdest, sondern das korrepondierende Handeln der damaligen Behörde dokumentiert ist.

Insofern vermasselt man dir keine Chancen, sondern dokumentiert lediglich die damalige Entscheidung, die deine Eignung, Leistung und Befähigung bewertet.

Ich finde es eher positiv, dass es eine solche Entscheidung dokumentiert wurde und du die Argumente kennst. Nur so weißt du, woran es gelegen hat und kannst entsprechende Schlüsse daraus ziehen. Keine Geheimniskrämerei in Hinterstuben sondern transparentes (Verwaltungs-)Handeln!