Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenausschreibung immer erforderlich
MoinMoin:
Ich denke, dass gesetzlich nur eine Ausschreibungspflicht ableitbar ist, wenn jemand externes eingestellt werden soll.
Alles andere sind eher Vereinbarungen zwischen dem AG und den AN (vertreten durch den PR).
Denn dem AG steht es stets frei, jemanden aus dem eigenem Personalkörper die Tätigkeiten zu übertragen.
Bubi11:
Bei uns wurde eine EG10 Stelle frei und man wollte diese einer bestimmten Mitarbeiterin geben.
Der Amtsleiter musste die Stelle aber dann ausschreiben und prompt hat sich eine weitere Mitarbeiterin beworben welche auch noch Schwerbehindert ist.
Tja also pech gehabt denn der Amtsleiter musste der Schwerbehinderten MA die Stelle geben weil sie gleiche Voraussetzungen hatte. Auch ein Abbruch des Bewerbungsverfahrens war dann nicht mehr möglich.
Ich habe mich für diese Mitarbeiterin gefreut. Die erste war natürlich nicht so glücklich und der Amtsleiter ebenfalls nicht.
AmtOHV:
Vielen Dank, tatsächlich denke ich auch, dass eine Ausschreibung immer besser wäre, egal ob extern oder intern. Aber in der Vergangenheit wurde es leider nicht gemacht, weil die Amtsleitung es nicht wollte. Ich möchte natürlich rechtssicher handeln.
Sjuda:
Aus § 7 LGG ergibt sich für Brandenburg eine gesetzliche Ausschreibungspflicht. Lediglich bei vorläufigen Personalmaßnahmen (<= 1Jahr) kann davon abgesehen werden. In besonderen Fällen muss öffentlich ausgeschrieben werden (Frauen in dem Bereich unterrepräsentiert).
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