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Jahressonderzahlung ab 2026

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Umlauf am 27.10.2025 12:19 ---Im Jahr 2005 wurde die JSZ von 100% für alle auf 90/80/60% gesenkt.
Jetzt 2026 mildert man diese Absenkung etwas ab.

--- End quote ---

Zu BAT Zeiten war die JSZ schon eingefroren und am Schluss schon nicht mehr bei 100 %:


--- Zitat ---Protokollerklärung zu § 2 Zuwendungstarifvertrag für Angestellte:
1. Wegen der am 11. März 1994, am 20. Juni 1996, am 2. April 1998, am 27. Februar 1999, am 13. Juni 2000 und am 9. Januar 2003 vereinbarten Festschreibung der Zuwendung beträgt abweichend von Absatz 1 Unterabs. 1 Satz 1 der Bemessungssatz für die Zuwendung vom 1. Januar bzw. für die Angestellten der Vergütungsgruppen III bis I und Kr. XII und Kr. XIII vom 1. April bis 31. Dezember 2003 83,79 v.H., vom 1. Januar bis 30. April 2004 82,96 v.H. und vom 1. Mai 2004 an 82,14 v.H.

Der vorstehende Bemessungssatz ändert sich jeweils von dem Zeitpunkt an, von dem an vor dem 1. Februar 2005 die Vergütung der Angestellten allgemein erhöht werden, nach den Grundsätzen, die seiner Berechnung zugrunde liegen.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=203304&bes_id=2245&val=2245&ver=7&sg=&aufgehoben=J&menu=1
--- End quote ---

Edit: Hier nochmal die Historie der Sonderzuwendung von 1994 bis 2005 (Einführung TVöD) aufgeschlüsselt von Haufe:


--- Zitat ---3.1 Die Entdynamisierung der Zuwendung

Mit dem Ziel, die Tariferhöhungen 1994 für die Arbeitgeber weitgehend kostenneutral zu gestalten, wurde die Weihnachtszuwendung "entdynamisiert". D.h., sie nimmt zumindest für die Jahre 1994 bis zum 31.01.2005 nicht an den allgemeinen Tariferhöhungen teil.

Von den Tarifvertragsparteien war beabsichtigt, das Weihnachtsgeld in Höhe der 1993 gezahlten Zuwendung festzuschreiben.[1]

Geschaffen wurde jedoch folgende Tarifregelung:

Wegen der seit 11. März 1994, zuletzt mit der Tarifänderung des Jahres 2003 vereinbarten Festschreibung der Zuwendung beträgt, abweichend von Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1, der Bemessungssatz für die Zuwendung 82,14 % (vgl. Protokollnotiz Nr. 1 zu § 2 Zuwendungs-TV).[2]

In den neuen Bundesländern liegt der Bemessungssatz bei derzeit 61,60 % der Urlaubsvergütung.[3]

Nach dem Tarifwortlaut sind damit alle Bestandteile der Weihnachtszuwendung anteilig zu kürzen, auch Vergütungsbestandteile (z.B. Wechselschicht- und Schichtzulagen), die im Rahmen der Tarifänderungen seit 1994 nicht erhöht worden sind! Aufgrund dieser Regelung ist die Weihnachtszuwendung seit 1994 für viele Mitarbeiter niedriger als die Zuwendung des Jahres 1993!

Der Bemessungssatz von 98,04 % für die Zuwendung 1994 (BAT) ergibt sich durch Herausrechnen der 1994 beschlossenen Vergütungserhöhung von 2 % und basiert auf der Formel: (100 : 102) x 100 = 98,04.

Bei allgemeinen Vergütungserhöhungen in den Folgejahren ändert sich der Bemessungssatz entsprechend dieser Formel.[4] Infolge der vereinbarten Tariferhöhung beträgt der Bemessungssatz

ab 1.9. 2001 nur noch 85,80 %; in den neuen Bundesländern 64,35 %
für Angestellte der Vergütungsgruppe X - IVa ab 1.1.2003, für Angestellte der Vergütungsgruppe III - I ab 1.4.2003 nur noch 83,79 %, in den neuen Bundesländern 62,84 %
ab Januar 2004 nur noch 82,96 %, in den neuen Bundesländern 62,22 %

ab Mai 2004 nur noch 82,14 %, in den neuen Bundesländern 61,60 % der Urlaubsvergütung.

(für Auszubildende ab Mai 2004 83,20 %, in den neuen Bundesländern 62,41 % der Urlaubsvergütung.)
--- End quote ---

Fitch:

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stell dir vor, auch mit Studium trägt man ab EG10 Verantwortung.....
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Stell dir vor, du hast meinen letzten Absatz trotz Studium nich kapiert.

UNameIT:

--- Zitat von: Fitch am 28.10.2025 12:29 ---

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stell dir vor, auch mit Studium trägt man ab EG10 Verantwortung.....
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Stell dir vor, du hast meinen letzten Absatz trotz Studium nich kapiert.
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Nö, eher du meine Antwort auf deine Aussage nicht:


--- Zitat ---Freut euch doch dass ihr studiert habt und ne höhere EG habt.
Die ohne Studium, holen sich die EG 10 dann eben durch Verantwortung.
--- End quote ---

Wir haben auch alle nur E10+ wegen der Verantwortung, die wir tragen, und der Komplexität der Aufgaben. Studium bedeutet nicht automatisch E10.

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