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VFA Weiterbildungsmöglichkeiten

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bringmerain:

--- Zitat von: Bubi11 am 15.10.2025 08:05 ---Aber wenn man liest das der TE jetzt "richtig" Geld verdienen will, kommt die Anwärterschaft für drei Jahre mit ca. 1500EUR wohl nicht in Frage.

Bleibt eigentlich nur jetzt einen Job mit der entsprechenden EG anzunehmen und nebenbei ein Studium zu machen.
Bei uns machen viele ein Fernstudium Bachelor. Je nachdem was du halt dann machen möchtest würde ich den Fachbereich darauf legen. Betriebswirtschaft?, Gesundheitsmanagement?, Technischer Bereich? ....


Anschließend kannst du auch noch den Master machen und in unterschiedliche Leitungspositionen gehen.



--- End quote ---

Werden solche Fernstudiengänge in der Regel vom AG angerechnet? Gibt es auch die Möglichkeit berufsbegleitend  mit der Unterstützung vom AG zu studieren?
Und wenn ich mich für den AL 2 entscheide, gibt es ja dann keine Möglichkeit verbeamtet zu werden, weil mir dann die Laufbahnbefähigung fehlt richtig?

Bubi11:
Ob der AG einen Zuschuss gewährt oder diesen sogar bezahlt ist unterschiedlich.
Ich kann nur sagen wenn man ein Studium bei uns macht, das im Aufgabenbereich liegt und hier auch eine Stelle in Aussicht ist, wird es komplett bezahlt.
Ist keine Stelle derzeit in Aussicht wird ein Teil bezahlt.
Wenn das Studium nicht zur Tätigkeit passt wird nichts bezahlt.
Die Stunden für Lernzeiten bzw. Prüfungen werden in der Regel bei uns ebenfalls übernommen.

Eine Verbeamtung ist nur mit der Beamtenlaufbahn möglich soweit ich weiß und diese beginnt mit der Anwärterschaft über drei Jahre.
Habe ich mir auch schon mal überlegt aber dann war mir das einfach zu lange irgendwo in Bayern rumversetzt zu werden und auch das Gehalt von Brutto ca. 1500EUR ging nicht weil ich Haus gebaut habe.

willibald:
Ich würde auch zunächst den AL/VL 2 empfehlen. Je nach Institut ist es auch kein Spaziergang neben dem Job, aber der Vorteil ist , dass die Bezüge weiterlaufen. Und danach gäbe es noch den modularen Aufstieg für Tarifbeschäftigte (zumindest in NRW recht einfach), wo keine Klausuren oder Prüfungen stattfinden. Aber bis EG 12 muss man ja erstmal kommen, je nach Kommune nicht so leicht.

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