[Allg] Besoldungsgruppe Dienstherrenwechsel Kommune - Land

Begonnen von grimmigan, 14.10.2025 12:17

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grimmigan

Hallo, leider habe ich trotz intensiver Suche keine Antwort auf meine Frage finden können und hoffe nun auf das Forum. Ich war als Beamte in der Kommunalverwaltung in Besoldungsgruppe A8 bewertet. Mit einem Dienstherrenwechsel (auf eigenen Antrag) zum Land wurde in Besoldungsgruppe A7 eingestellt. Begründung: Einstiegsamt beim Land ist die A6, da ich aber über viele Jahre Berufserfahrung verfüge, wird die A7 gewährt. Ist das denn so richtig? Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszulage?

Vielen Dank  für hilfreiche Antworten.

Muenchner82

Wie lief denn das ganze ab? Hast Du Dich entlassen und neu Ernennen lassen?

grimmigan

Ich hatte mich erfolgreich beim Land beworben und habe den Dienstherren im Rahmen einer Versetzung gewechselt. Eine Entlassung habe ich beim alten Dienstherren nicht bekommen, allerdings eine Ernennungsurkunde beim neuen Dienstherrn.

Organisator

Zitat von: grimmigan in 14.10.2025 12:17
Hallo, leider habe ich trotz intensiver Suche keine Antwort auf meine Frage finden können und hoffe nun auf das Forum. Ich war als Beamte in der Kommunalverwaltung in Besoldungsgruppe A8 bewertet. Mit einem Dienstherrenwechsel (auf eigenen Antrag) zum Land wurde in Besoldungsgruppe A7 eingestellt. Begründung: Einstiegsamt beim Land ist die A6, da ich aber über viele Jahre Berufserfahrung verfüge, wird die A7 gewährt. Ist das denn so richtig? Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszulage?

Vielen Dank  für hilfreiche Antworten.

Wenn der neue Dienstherr dich nach A7 ernennen möchte und du dem zustimmst ist alles richtig. Deine vorige Besoldungsgruppe ist dafür unerheblich; somit gibt es auch keinen Anspruch auf irgendwelche Zulagen.

Muenchner82

Zitat von: Organisator in 14.10.2025 13:59
Zitat von: grimmigan in 14.10.2025 12:17
Hallo, leider habe ich trotz intensiver Suche keine Antwort auf meine Frage finden können und hoffe nun auf das Forum. Ich war als Beamte in der Kommunalverwaltung in Besoldungsgruppe A8 bewertet. Mit einem Dienstherrenwechsel (auf eigenen Antrag) zum Land wurde in Besoldungsgruppe A7 eingestellt. Begründung: Einstiegsamt beim Land ist die A6, da ich aber über viele Jahre Berufserfahrung verfüge, wird die A7 gewährt. Ist das denn so richtig? Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszulage?

Vielen Dank  für hilfreiche Antworten.

Wenn der neue Dienstherr dich nach A7 ernennen möchte und du dem zustimmst ist alles richtig. Deine vorige Besoldungsgruppe ist dafür unerheblich; somit gibt es auch keinen Anspruch auf irgendwelche Zulagen.

Korrekt, die Frage ist warum man eine derartige Urkunde entgegen nehmen sollte (wodurch die Ernennung wirksam wird).

Organisator

Zitat von: Muenchner82 in 17.10.2025 11:00
Zitat von: Organisator in 14.10.2025 13:59
Zitat von: grimmigan in 14.10.2025 12:17
Hallo, leider habe ich trotz intensiver Suche keine Antwort auf meine Frage finden können und hoffe nun auf das Forum. Ich war als Beamte in der Kommunalverwaltung in Besoldungsgruppe A8 bewertet. Mit einem Dienstherrenwechsel (auf eigenen Antrag) zum Land wurde in Besoldungsgruppe A7 eingestellt. Begründung: Einstiegsamt beim Land ist die A6, da ich aber über viele Jahre Berufserfahrung verfüge, wird die A7 gewährt. Ist das denn so richtig? Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszulage?

Vielen Dank  für hilfreiche Antworten.

Wenn der neue Dienstherr dich nach A7 ernennen möchte und du dem zustimmst ist alles richtig. Deine vorige Besoldungsgruppe ist dafür unerheblich; somit gibt es auch keinen Anspruch auf irgendwelche Zulagen.

Korrekt, die Frage ist warum man eine derartige Urkunde entgegen nehmen sollte (wodurch die Ernennung wirksam wird).

Um den neuen Job anzunehmen, weil der ggf. mehr Spaß macht, näher am Wohnort ist usw. und der Gehaltsunterschied von ca. 150 € im Monat daher verkraftbar wäre.

Autodoc

Das ist natürlich ärgerlich, dass das so gelaufen ist. Ich nehme mal an, dass die Bewerbung auch auf eine A8 besoldete stelle gewesen ist? Da hat der Dienstherr aber meiner Meinung nach nicht richtig gehandelt. Gut, durch Annahme der Urkunde ist das jetzt sowieso nicht mehr zu ändern. Im Rahmen der Versetzung wird in der Regel das Beamtenverhältnis einfach weiter geführt.