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Verschlechterung Probezeitbeurteilung zu Regelbeurteilung - Chancen Anfechtung

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eros:
Hallöchen zusammen,

ich kann deinen Frust verstehen doch nach 20 Jahren im Öffentlichen Dienst kann ich dir dazu noch folgendes mit auf deinen Karriereweg geben.

Die Punktezahl ist das eine. Selbst wenn du 12 Punkte hättest, hättest du keinen Anspruch auf Beförderung zumal da auch noch die Hackordnung eine Rolle spielt. Sprich wieviele Personen stehen mit dir in Konkurenz um einen Aufstieg und wie gesagt sind überhaupt in der nächsten Stufe überhaupt stellen verfügbar.

Zudem ändert sich gerne mal die Beförderungsrichtlinie, so dass dann ganz andere Parameter u. .a Beurteilungszeitraum wird auf 3 Jahre gekürzt so dass du öfters eine Beruteilung erhälst oder es geht den umgekehrten weg und der Zeitraum wird verlängert.

Es kann auch mal sein das in deinem Bereich eine Stellenhebung erfolgt die dich mittelbar betreffen können.

Z.B. ist es in meiner Berufsgruppe vorgekommen das dass ministerium mehr A10 stellen geschaffen hat.
Hat mich nicht direkt betroffen da ich noch A8 war. Doch ich habe davon auch  profitiert da die A9er in die A10 aufgestiegen sind und somit nach Ablauf der Wartezeit ich automatisch in die A9 gerutscht bin da hier stellen verfügbar waren.

Es ist immer mal gut und immer mal schlecht. wirklich beeinflussen kann man die Parameter und die Beruteilung kaum. Von daher es kommt früher oder später bis dahin einfach nicht den kopf zerbrechen wessen Personen deine Nase passt und wem nicht.

Auch kann dein Chef von oben ausgebremst worden sein. War bei mir auch schon der Fall. Ich sollte 13 Punkte nach meinem Chef erhalten und die obere Stelle meinte das gibt es nicht für mich und hat mich auf 12 punkte zurück gesetzt....

In diesem Sinne

Have Fun :D

eros:

--- Zitat von: Unlucky am 15.10.2025 09:15 ---Ob eine Beurteilung mittelmäßig ist kommt ja erst nach Abschluss der Beurteilungsverfahrens heraus, wenn man in einer entsprechenden Übersicht sieht, wo man mit seinen Punkten steht. Entsprechende Übersichten werden Intranet StMI (Bayern) nach Abschluss der Beurteilungsverfahrens veröffentlicht.

--- End quote ---

stimmt, das gibt es auch noch

Shaelmar:
Danke für die Rückmeldungen, das hilft mir die Sache einzuordnen. Denke ich werde es einfach gut sein lassen.

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