Die Begründung des Gesetzgebers würde mich hier auch interessieren, warum es für Beamte anscheinend nicht gelten soll.
Unabhängig davon wird die Sache eh - wie das Thema Beamtenbesoldung - früher oder später in Karlsruhe landen, da hier mögl. Verstöße gegen Artikel 3 GG ja geradezu augenscheinlich sind.