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"Eigenanteil" durch die Hintertür

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Kingrakadabra:
Das "Verstecken im falschen Ziffern" führt aber dazu, dass gezahlt wird, obwohl die Leistungen gar nicht erbracht wurden. Würde das jeder machen, wie hoch wären dann wohl die Beiträge?
Die Ärzte argumentieren eh immer schon mit "erheblicher Aufwand, erschwerter Zugang" etc., obwohl das gar nicht stimmt.
Bestes Beispiel Tumorkonferenz. Erhöhter Aufwand, Satz 3,5. Welcher erhöhte Aufwand soll das genau sein? Wäre man Kassenpatient, würde die Tumorkonferenz auch erfolgen. Nur mal so gesehen...


VG

Hortensie:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 22.10.2025 13:16 ---Das "Verstecken im falschen Ziffern" führt aber dazu, dass gezahlt wird, obwohl die Leistungen gar nicht erbracht wurden. Würde das jeder machen, wie hoch wären dann wohl die Beiträge?
Die Ärzte argumentieren eh immer schon mit "erheblicher Aufwand, erschwerter Zugang" etc., obwohl das gar nicht stimmt.
Bestes Beispiel Tumorkonferenz. Erhöhter Aufwand, Satz 3,5. Welcher erhöhte Aufwand soll das genau sein? Wäre man Kassenpatient, würde die Tumorkonferenz auch erfolgen. Nur mal so gesehen...

VG

--- End quote ---


Ich ging im Beispielsfall oben davon aus, dass die Ärztin eine Leistung erbracht hat, die sie hätte mit einem viel höheren als dem 3,5 fachen Steigerungssatz abrechnen können. Sie hat also auf einen abrechenbaren Anspruch verzichtet u. eine andere Ziffer abgerechnet, was in diesem Fall im Interesse des Patienten liegen würde, weil er es mit einer solchen Abrechnung vermutlich eher bezahlt bekäme.
Im Ergebnis ist es mE kein Betrug, wenn sie unterm Strich, also im Rechnungsendbetrag dasselbe bekommt.

Sie könnte meiner Meinung nach jederzeit die Rechnung berichtigen, was aber für den Patienten negativ wäre, wenn er dann einen Steigerungssatz zahlen müsste, der sehr deutlich über dem 3,5-fachen liegt.

Anders wäre es, wenn sie mit ihrer Vorgehensweise einen zu hohen Betrag erreicht, den sie bei korrekter Abrechnung (unter Ausnutzung aller legalen Ziffern u. ggf. mit Begründungen) nie bekommen hätte. Das könnte sie nicht "schönrechnen".

Gut, das Verstecken in einer anderen Ziffer ist dennoch juristisch nicht korrekt, glaube ich, wenn ich alles gegeneinander abwäge.


Kingrakadabra:
Guten Morgen,

gut, so einfach kann sie dann ja nicht korrigieren. Bei einer Honorarvereinbarung muss sie das ja darlegen und der Patient zustimmen. Warum soll ein 25facher Satz gerechtfertigt sein? Ich bin kein Experte oder Arzt, aber wieso sollte das nötig sein?

Organisator:

--- Zitat von: Hortensie am 22.10.2025 19:47 ---Ich ging im Beispielsfall oben davon aus, dass die Ärztin eine Leistung erbracht hat, die sie hätte mit einem viel höheren als dem 3,5 fachen Steigerungssatz abrechnen können. Sie hat also auf einen abrechenbaren Anspruch verzichtet u. eine andere Ziffer abgerechnet, was in diesem Fall im Interesse des Patienten liegen würde, weil er es mit einer solchen Abrechnung vermutlich eher bezahlt bekäme.
Im Ergebnis ist es mE kein Betrug, wenn sie unterm Strich, also im Rechnungsendbetrag dasselbe bekommt.

--- End quote ---

Leistungen zu berechnen, die nicht erbracht wurden, ist immer Betrug, egal wie man versucht, das zu rechtfertigen.
Die Begründung, statt mit dem Patienten die höheren Kosten zu besprechen dies fälschlich an die Krankenkasse weiterzuleiten ist absurd.

Beamtin89:
Gerade bei meiner (jungen) Zahnärztin habe ich auch das Problem mit dem mindestens 3,5-fachen Faktor, teils sogar 3,8, die dann natürlich nicht mehr übernommen werden. Bei den Begründungen wird auch ordentlich rumfantasiert. Es wird dann z.B. etwas von Karies an den Zähnen geschrieben, der aber gar nicht da war..
Bei der Logopädie musste ich bei den Kindern auch immer draufzahlen (teils 40€ pro Sitzung). Ich frage mich nur, wie das eigentlich funktioniert im Vergleich zu den Kassenpatienten. Für diese wurde in der Praxis keine Zusatzgebühr erhoben, obwohl sie doch dort auch nur die üblichen Kassensätze abrechnen kann, die doch auch bei der Beihilfe zugrunde gelegt werden, oder? Insofern hatte ich das Gefühl, dass ich als Privatversicherte die Melkkuh bin.

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