Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Arbeiten als Pensionär

<< < (4/5) > >>

Rheini:
Du schreibst "in dem gedachten Rahmen". Ist das so? Also dies müsste dann ja aus der Gesetzesbegründung hervorgehen, spannend

MoinMoin:
Ok, jetzt verstehe ich, was du meintest.
Wobei du das ja nicht mit dem DH verhandelbar ist, sondern mit dem Gesetzgeber zu klären wäre.
Btw: Ich muss mich korrigieren. In NI sind seit dem 1.10.2024 die Erwerbseinkommen komplett frei ab erreichen der gesetzliche Altersgrenze.
Tja, in NI sind wir offenbar etwas moderner aufgestellt als die NRWler

Rheini:
Das "verhandeln" war ja als rhetorische Frage gestellt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Rheini am 17.10.2025 08:57 ---Du schreibst "in dem gedachten Rahmen". Ist das so? Also dies müsste dann ja aus der Gesetzesbegründung hervorgehen, spannend

--- End quote ---
Tarifverträge sind keine Gesetze.
und ja es steht im TV drin, dass man förderliche Zeiten / Zulage zur Deckung des Personalbedarfs / Bindung qualifizierten Personals gewähren darf.

Deswegen kann der AG es nicht einfach so von sich aus gewähren, sondern es muss schon das klare Signal vom AN dokumentiert sein, dass er ansonsten nicht zur Verfügung stehen könnte.

matthew1312:
Den Gesetzentwurf habe ich mir angesehen.

Es scheint da durchaus legitime Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

Vor allem von Interesse: Um in den Genuss des Steuerfreibetrages zu kommen, müssen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden. Das ist knapp ein Fünftel des Bruttos, wenn wir Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite betrachten.

Von daher ist der Nettoschaden, der dem Pensionär entsteht, wenn er

(1.) eine selbständige Tätigkeit als (technischer) Berater ausführt und zugleich
(2.) durch Beachten der Regeln zur sogenannten Scheinselbständigkeit keine Rentenbeiträge zahlen muss

überschaubar.

Zwar dürften die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich absetzbar sein. Aber wir können hier die Kirche im Dorf lassen.

An die Pensionäre da draußen: Eröffnet einen selbstständigen Betrieb. Fordert Honorare, welche die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht widerspiegeln. Und freut Euch über Beitriebsausgabenpauschalen, EÜR, Umsatzsteuer (und Vorsteuer) etc.

All dies macht nicht dümmer.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version