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Voraussetzungen für Aufnahme in die PKV mit Öffnungsaktion
Quaruk:
Hallo zusammen,
ich wurde im gehobenen Alter von 47 Jahren erstmals verbeamtet (direkt auf Lebenszeit). Ich bin Landesbeamter und werde nach W2 bezahlt.
In meinem Bundesland gibt es auch die pauschale Beihilfe. In der GKV war (und wäre ich zukünftig) im Höchstsatz.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich in eine PKV eintreten soll. Aufgrund meiner medizinischen Vorgeschichte komme ich realistisch betrachtet nur über die Öffnungsaktion in die PKV.
Nun ist es jedoch so, dass ich bereits früher mal in einer PKV versichert war. Genauer:
- als Kind und junger Erwachsener bei meinem Vater mitversichert (Debeka) --> danach Anwartschaft
- als ich später selbst über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe, bin ich wieder in die Debeka eingetreten
- dann Arbeit verloren, damit Austritt aus Debeka und Abschluss von "Ruhen-Tarif" (kleine Anwartschaft für wenige Euro im Monat)
- später: Selbstständigkeit einige Jahre und noch später Anstellung, dabei jeweils freiwillig gesetzlich versichert; aufgrund dieser freiwilligen GKV-Versicherung den Anspruch auf Anwartschaft verloren; ich war zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit davon ausgegangen, dass ich nie wieder in eine PKV eintreten würde (Verbeamtung war damals überhaupt nicht absehbar), zur Zeit der Selbstständigkeit kam wegen meiner geringen Einnahmen auch nur GKV in Frage (Versicherung in GKV war trotzdem freiwillig, da ich als Selbstständiger zumindest theoretisch auch in eine PKV hätte gehen können)
- die Anwartschaft habe ich daraufhin schlichtweg vergessen - die paar Euro im Monat habe ich bis heute bezahlt, aber die Anwartschaft besteht nur noch auf dem Papier und hat keine Gültigkeit mehr
Meine letzte Mitgliedschaft in der Debeka ist inzwischen 11 Jahre her. Wie gesagt, als ich wieder freiwillig in eine GKV bin, war ich davon ausgegangen, nie wieder in eine PKV einzutreten.
Meine Fragen:
- Kann ich jetzt die Öffnungsaktion (bei der Debeka oder einer anderen PKV) in Anspruch nehmen? Zwar steht bei den Bedingungen, dass man nicht früher in einer PKV versichert gewesen sein dürfe, allerdings gibt es auch die Ausnahme, dass man bei Verlassen der PKV ohne Abschluss einer Anwartschaft noch von der Öffnungsaktion Gebrauch machen kann, sofern man früher davon ausgegangen ist, nie wieder in eine PKV einzutreten.
- Kann ich bei Versicherungsgesellschaften (Debeka und Co.) bedenkenlos anfragen, ob sie mich im Rahmen der Öffnungsaktion aufnehmen würden, oder zählt eine Ablehnung einer solchen Anfrage schon als "erfolgloser Versicherungsantrag", der mir dann auch die Aufnahme bei anderen Versicherungsgesellschaften unmöglich macht?
Bin für alle Antworten dankbar! Bin gerade echt unschlüssig, was ich machen soll. Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Roderick85:
Warum sollte die Anwartschaft, auch wenn sie nur auf dem Papier besteht, keine Gültigkeit mehr haben? An deiner Stelle würde ich sofort bei der Debeka anfragen, ob du sie reaktivieren kannst. Desweiteren würde ich prüfen welchen Tarif du bei ihnen hattest / hast, ob Tarif P oder den neueren B.
Außerdem hat die Debeka eine recht laxe Aufnahmepolitik. Ich würde also daher erstmal versuchen bei denen über einen normalen Antrag in die PKV zu kommen bzw. einen Honorarberater aufsuchen und es mit allen möglichen Unternehmen versuchen. Denn jedes Unternehmen legt seine Prioritäten anders und vielleicht findest du sogar eins, dass dich einfach so aufnimmt. Falls nicht, kannst du noch immer über die Öffnungsaktion gehen. Vielleicht hast du dann die Möglichkeit einen Ergänzungstarif zu bekommen. Den du über die Öffnungsaktion selber nicht unbedingt angeboten bekommst.
Selbst über die Öffnungsaktion bist du wahrscheinlich besser aufgestellt als jemand in der GKV.
1. Es wird günstiger für einen Beamten.
2. Du hast die bessere medizinische Versorgung.
clarion:
Mit 47 und Öffnungsaktion ist die PKV vermutlich nicht viel billiger als die pauschale Beihilfe.
Quaruk:
@Roderick85: Die Anwartschaft bei der Debeka gilt nur so lange, wie man in der GKV pflichtversichert ist (zumindest die, die ich habe - ob es bei der Debeka noch andere gibt, weiß ich nicht). Da ich aber sowohl während meiner Selbstständigkeit, als auch im vergangenen Jahr meiner Anstellung freiwillig in der GKV war (keine Versicherungspflicht mehr), verfällt die Anwartschaft. Das steht klar in den Versicherungsbedingungen. Bei der Debeka war ich diesbezüglich bereits - auch dort wurde mir gesagt, dass die Anwartschaft damit keine Gültigkeit mehr besitzt.
Ich hatte dort den Tarif "P20L, R+", laut Unterlagen.
@clarion: Das mag sein, aber das würde ich ja gerne herausfinden (ohne dabei einen Fehler zu machen und meine Chancen kaputtzumachen). Immerhin hätte ich in einer PKV eben auch die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung.
Glockner:
Neben der aktuellen Versicherungssituation vielleicht auch die zukünftige Situation in der Rente / Pension betrachten, denn bis dahin sind es ja nur noch 20 Jahre. :-)
Hier wäre eventuell die sogenannte 9/10-Regelung interessant, um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu gelangen.
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