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Beamter auf Probe - Rückzahlung

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Nutzer7228:
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem meine LBP beim Zoll im gehobenen Dienst bestanden und bin nun Beamter auf Probe.
Da ich schon viel verschiedenes zum Thema gelesen hatte wollte ich eine Frage an die Community stellen und zwar
wie sieht es aus mit der Rückzahlung der Anwärterbezügen wenn man sich während der Probezeit nicht „bewähren“ sollte. Müssen dann die Bezüge auch zurückgezahlt werden.
Ich weiß dass es der Fall ist, wenn man auf eigenem Wunsch die Verwaltung verlässt aber wie sieht es aus wenn man die Probezeit nicht bestehen sollte?

jeto:
Dann dürftest du nichts nachzahlen müssen. Der Dienstherr hat dann deine fehlende Eignung festgestellt und für sich entschieden, dich nicht weiter zu beschäftigen. Daher trifft dich keine Schuld in der Sache, da grundsätzlich erst einmal davon auszugehen ist, dass du deine bestmögliche Leistung in den Topf geworfen hast.

Connor:
Mit bestandener Laufbahnprüfung würde ich mir um die Probezeit keine Sorgen machen, solange die Gesundheit ok ist. In über 40 Dienstjahren habe ich nur einmal erfahren, dass jemand im gD wieder entlassen wurde. Alle anderen wurden schon in der Ausbildung/Studium spätestens bei der Abschlussprüfung rausgekickt.

Rheini:
Evtl. möchte er ja möglicht kostengünstig den ö. D. verlassen 😎.

Nutzer7228:
Tatsächlich nicht, da ich nur die Rückzahlungsmodalitäten beim Antrag auf Entlassung bis dato nur kannte. Ich weiß nicht, wie es mit den Beurteilungen in der Probezeit ausschaut, ob man streng bewertet wird oder es öfter vorkommt, dass man sich nicht bewährt, daher die Nachfrage

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