Autor Thema: Fragen zu Leitungsfunktion  (Read 1780 times)

kidicarus

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Fragen zu Leitungsfunktion
« am: 18.10.2025 15:01 »
Hallo und guten Tag in die Runde,

ich habe eine Frage zu einer Leitungsfunktion in einer Verwaltung.

Folgende Situation: wir haben eine Stabsstelle mit drei Mitarbeitenden, die direkt dem Bürgermeister (also der Verwaltungsspitze) unterstellt ist. Nun soll einer der drei Mitarbeitenden die Leitungsfunktion in der Stabsstelle bekommen. Diese Leitung soll dabei sowohl die Fach- und Personalverantwortung als auch die Budgetverantwortung übernehmen, also die vollständige "Leitung" eben.
Laut Personalabteilung müsste die "Leitung Stabsstelle" intern ausgeschrieben werden, da der BM sie nicht einfach "übertragen" kann. Was er aber ohne interne Ausschreibung übertragen kann, wäre eine Sachgebietsleitung. Die Tatsache, dass es innerhalb der Stabsstelle nur ein Sachgebiet gibt, spiele laut Personalabteilung dabei keine Rolle.

Meine Frage ist: kann eine Sachgebietsleitung auch die Fach- und Dienstaufsicht (also auch Weisungsbefugnis) über die zwei anderen Mitarbeitenden sowie die Budgetverantwortung erhalten? Ist es also möglich, einer Sachgebietsleitung dieselben Tätigkeiten und Befugnisse zu übertragen wie einer "Stabsstellenleitung"? Dies würde dann auch zur gleichen Eingruppierung führen?

Kennt sich jemand damit aus?

Viele Grüße
kidicarus

FearOfTheDuck

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Antw:Fragen zu Leitungsfunktion
« Antwort #1 am: 19.10.2025 16:29 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Gleiche Tätigkeit mit gleichen Zeitanteilen führt in die gleiche EG.

Wie sich der AG organisiert und wie er bestimmte Positionen benennt, bleibt ihm vollständig überlassen,  genauso welche Aufgaben und Kompetenzen er konkret überträgt.

kidicarus

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Antw:Fragen zu Leitungsfunktion
« Antwort #2 am: 19.10.2025 16:59 »
@FearOfTheDuck

Vielen Dank!

Sjuda

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Antw:Fragen zu Leitungsfunktion
« Antwort #3 am: 20.10.2025 07:10 »
Es gibt keine generellen Vorgaben, welche Funktionen ein Bürgermeister übertragen kann und welche nicht. Also konkret keine Vorschrift, die besagt, der Bürgermeister darf nur Sachgebiets-, aber keine Stabsstellenleitung übertragen. Auch sind diese Funktionen nicht mit einer festen Eingruppierung verbunden. Es kommt, wie @FearOfTheDuck schon ausgeführt hat, darauf an, welche konkreten Tätigkeiten damit verbunden sind und  übertragen werden.

Die Personalabteilung hat vermutlich auf die Eingruppierung geschaut und dabei festgestellt, dass die Stabsstellenleitung zu einer höheren Eingruppierung führen würde. Somit könnte man den Mitarbeiter nicht einfach entgeltgruppengleich umsetzen. Möglicherweise bestehen gesetzliche Vorgaben oder Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat, die eine Stellenausschreibung erforderlich machen. Wenn die Personalabteilung keine Probleme mit der Umsetzung ohne Ausschreibung auf eine Sachgebietsleiterstelle sieht, würde dies im Vergleich mit der Stabsstellenleitung vermutlich mit geringeren Kompetenzen und geringerer Eingruppierung verbunden sein.


Eine andere Frage ist die Sinnhaftigkeit des Vorschlags der Personalstelle und des Vorgehens insgesamt. Ob man für eine Stabsstelle mit drei Mitarbeitern einen Leiter benötigt kann ebenso hinterfragt werden wie die Idee, in diesem Konstrukt noch ein Sachgebiet unterzubringen.

oberhaeo

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Antw:Fragen zu Leitungsfunktion
« Antwort #4 am: 20.10.2025 10:49 »
Vielleicht werden ja künftig noch zwei weitere Sachgebiete untergebracht? :)