Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung  (Read 748 times)

Olmala

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Möchte für mich ein wichtiges Thema ansprechen.
Bezüglich der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit die ich seit dem 10.10.2024 ausübe. Ich bin derzeit nach E9a eingestuft. Die Personalabteilung hat eine Anforderung von mindestens 50 % für die spezifische Aufgabenbeschreibung in meiner Tätigkeitsdarstellung festgelegt.

Allerdings bin ich der Auffassung, dass möglicherweise auch eine Erfüllung von einem Drittel (1/3) der Anforderungen in der TD ausreichend sein könnte. Daher möchte ich gerne wissen, ob es hierfür klare Vorgaben oder verbindliche Regelungen gibt.
Auf was muss ich noch achten, wenn ich den Antrag für die höherwertige Tätigkeit nach § 17 beantrage?

Vorab vielen Dank....

Organisator

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #1 am: 20.10.2025 10:49 »
Sehr geehrte Damen und Herren,

Möchte für mich ein wichtiges Thema ansprechen.
Bezüglich der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit die ich seit dem 10.10.2024 ausübe. Ich bin derzeit nach E9a eingestuft. Die Personalabteilung hat eine Anforderung von mindestens 50 % für die spezifische Aufgabenbeschreibung in meiner Tätigkeitsdarstellung festgelegt.

Allerdings bin ich der Auffassung, dass möglicherweise auch eine Erfüllung von einem Drittel (1/3) der Anforderungen in der TD ausreichend sein könnte. Daher möchte ich gerne wissen, ob es hierfür klare Vorgaben oder verbindliche Regelungen gibt.
Auf was muss ich noch achten, wenn ich den Antrag für die höherwertige Tätigkeit nach § 17 beantrage?

Vorab vielen Dank....

Die Vorgaben finden sich in der Entgeltordnung.

Was meinst du für einen Antrag und was ist die Rechtsnorm?

FearOfTheDuck

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #2 am: 20.10.2025 12:05 »
Eine tarifliche Antragserfordernis wäre zum einen neu und zum anderen widersinnig aufgrund der Tarifautomatik. § 17 TVÖD hilt da zumindest schon mal überhaupt nicht weiter. ;)

Olmala

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #3 am: 21.10.2025 10:32 »
ich möchte hiermit einen formellen Antrag auf Anerkennung meiner höherwertigen Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des TVöD stellen. Aktuell bin ich als verantwortliche Person für die Anlage gegenüber einer anderen Behörde tätig, was normalerweise der Entgeltgruppe A13 (TBL) zugeordnet ist. Leider wurde diese Position bisher nicht besetzt.

Mein FM-Leiter hat jedoch bislang mündlich abgelehnt, diese höherwertige Tätigkeit anzuerkennen. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass ich nicht die angemessenen Zulagen oder eine Höhergruppierung erhalte, die mir zustehen würden.

Laut den Informationen, die ich im Netz gefunden habe, ist ein schriftlicher Antrag beim Personalbüro notwendig, um meine Ansprüche geltend zu machen. Ich werde in diesem Antrag die spezifischen Tätigkeitsmerkmale detailliert darlegen, die ich während meiner aktuellen Tätigkeit erfülle.
Laut § 14 TVöD (nicht wie vorab erwähnt § 17 TVöD) ist ein Antrag notwendig, um eine Zulage oder eine Höhergruppierung zu erhalten.

Sjuda

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #4 am: 21.10.2025 10:53 »
Die Geltendmachung der Ansprüche muss schriftlich erfolgen, das ist richtig. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Antrag.

Aus § 14 TVöD geht nicht hervor, dass die Gewährung einer Zulage einen Antrag voraussetzt.

Organisator

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #5 am: 21.10.2025 10:55 »
ich möchte hiermit einen formellen Antrag auf Anerkennung meiner höherwertigen Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des TVöD stellen. Aktuell bin ich als verantwortliche Person für die Anlage gegenüber einer anderen Behörde tätig, was normalerweise der Entgeltgruppe A13 (TBL) zugeordnet ist. Leider wurde diese Position bisher nicht besetzt.

Mein FM-Leiter hat jedoch bislang mündlich abgelehnt, diese höherwertige Tätigkeit anzuerkennen. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass ich nicht die angemessenen Zulagen oder eine Höhergruppierung erhalte, die mir zustehen würden.

Laut den Informationen, die ich im Netz gefunden habe, ist ein schriftlicher Antrag beim Personalbüro notwendig, um meine Ansprüche geltend zu machen. Ich werde in diesem Antrag die spezifischen Tätigkeitsmerkmale detailliert darlegen, die ich während meiner aktuellen Tätigkeit erfülle.
Laut § 14 TVöD (nicht wie vorab erwähnt § 17 TVöD) ist ein Antrag notwendig, um eine Zulage oder eine Höhergruppierung zu erhalten.

Da liegt ein Mißverständnis vor. Ein derartiger Antrag ist tariflich nicht vorgesehen, der AG kann das getrost ignorieren.

Wenn dir dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen werden (die eine höhere Eingruppierung zur Folge haben), bist du höhergruppiert. --> Tarifautomatik.
Werden diese Aufgaben nur vorübergehen übertragen, hast du Anspruch auf eine Zulage.

Wenn du der Meinung bist, dass du höher eingruppiert bist oder einen Anspruch auf eine Zulage hast, musst du dies hinreichend konkretisiert von deinem Arbeitgeber einfordern. Wenn er darauf nicht in deinem Sinne reagiert, kannst du die Eingruppierung von unabhängiger Stelle feststellen lassen --> Eingruppierungsfeststellungklage beim AG, die aber auch hinreichend begründet sein muss (die Darlegungspflicht liegt bei dir.).

ich1974

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #6 am: 21.10.2025 13:15 »
Wurde dir denn diese Tätigkeit von befugtem Personal wirksam übertragen?

Falls nicht, handelt es sich hier um abmahnwürdiges Verhalten (evtl. auch von Vorgesetzten).
Hier ist kein Anspruch auf eine höherwertige Tätigkeit entstanden. Du solltest diese Tätigkeit nur weiter ausüben, wenn diese von befugtem Personal übertragen wurde.

MoinMoin

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #7 am: 21.10.2025 13:31 »
Wenn sich dein auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und du es schriftlich von deiner Personalabteilung bekommen hast, dann interessiert das gewäsch des FM Leiters nicht.
Wenn du also der Meinung bist dein Eingruppierung hat sich geändert dann fordere bei deiner Personalstelle schriftlich dieses höhere Entgelt ein.

Du solltest dich durchaus vorher mit denen darüber unterhalten, wie die es sehen.

Olmala

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #8 am: 22.10.2025 09:29 »
Vielen Dank für schnelle Antworten.
Hab noch eine Frage: Gibt es eine Bestimmung / Regelung, die besagt, dass in der Tätigkeitsdarstellung mit einem Prozentsatz die höherwertigen Aufgaben beschrieben sein müssen? Laut FM muss die Tätigkeit mit 50 % meiner regulären Aufgaben beschrieben sein.

Organisator

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Antw:Höherwertige Tätigkeit in der Tätigkeitsdarstellung
« Antwort #9 am: 22.10.2025 09:51 »
Vielen Dank für schnelle Antworten.
Hab noch eine Frage: Gibt es eine Bestimmung / Regelung, die besagt, dass in der Tätigkeitsdarstellung mit einem Prozentsatz die höherwertigen Aufgaben beschrieben sein müssen? Laut FM muss die Tätigkeit mit 50 % meiner regulären Aufgaben beschrieben sein.

Die Tätigkeitsdarstellung muss deine Tätigkeiten in abgrenzbaren Arbeitsvorgängen beschreiben. Wenn mehr als ein Arbeitsvorgang vorhanden ist, liegt es in der Natur der Sache, Zeitanteile mit anzugeben. Das ist auch für die Bewertung erforderlich.