Autor Thema: Kosten Beamte vs. Angestellte  (Read 5116 times)

bebolus

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #15 am: 20.10.2025 14:20 »
Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.

Matze1986

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #16 am: 20.10.2025 14:42 »
Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.

stimmt, aber dafür gehen sie auch deutlich früher in Pension.

Saxum

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #17 am: 20.10.2025 14:54 »
Da fehlen halt die Gesundheitskosten.
Und bei Dienstunfähigkeit, man müsste mal die Quote anschauen, zahlt man halt drauf. Der Arbeitgeber zahlt nicht 40 Jahre lang einem Angestellten das Gehalt weiter, wenn dieser nicht arbeitet.

Ja und nein, wie gesagt an meiner Denkmethode: Wenn man die Differenz eines einzelnen Beamten draus auf 48 Jahre runterbricht, wären das 8.681 € pro Jahr für die Gesundheitsleistungen (zum jeweiligen Beihilfesatz 50% / 70%). An manchen Jahren ist der Beamte nie krank, an anderen Jahren etwas, an manchen stärker, so dass es sich mehr oder weniger ausgleicht. Zudem werden ja andere in dem "Beamtenkollektiv" je nachdem nie Krank und andere Wiederum eher und das gleicht sich dann auch entsprechend kollektiv aus.

Dienstunfähigkeit dürfte mEn vergleichsweise eher geringer ins Gewicht fallen im Vergleich zu den durchgehend Beschäftigten. Es gilt ja immer noch erstmal "Verwendung vor Versorgung" und die Amtsärztliche Untersuchung eingangs sollte zumindest (aus Sicht des Dienstherrn) die gröberen Wahrscheinlichkeiten herausfiltern. Ob das jetzt gut oder schlecht ist jetzt mal ganz neutral dahingestellt, es geht nur um die monetäre Sicht.

Auch bei den Angestellten zahlt der Staat je nachdem "darauf", zwar jetzt nicht direkt aber die Erwerbsunfähigkeitsrente kann auch nicht vollständig vom Umlageverfahren des Versichertenkollektivs gedeckt werden wenn eine solche Person kalkulatorisch eher ausscheidet zum anderen kommen ja noch - je nach finanzieller Situation - noch die sozialen Sicherungssysteme / -leistungen dazu, da die Erwerbsunfähigkeitsrente auch nicht ganz ausreicht. Von diesen staatlichen Leistungen ist der Beamte wiederum ausgeschlossen da es bei der Mindestpension "inkludiert" ist.
« Last Edit: 20.10.2025 15:08 von Saxum »

bebolus

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #18 am: 20.10.2025 15:16 »
Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.

stimmt, aber dafür gehen sie auch deutlich früher in Pension.

Also Zoll jedenfalls nicht.

Abgesehen davon ging es um die Lohnfortzahlung. Die Polizeibeamtin, die vom schwarzen Block das Jochbein oder das Sprunggelenk mit einem Hammer zertrümmert bekommt, kann sich für die frühere Pension (deren Ursache übrigens der jahrzehntelange Schichtdienst wäre) dann auch nix kaufen.
« Last Edit: 20.10.2025 15:25 von bebolus »

bebolus

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #19 am: 20.10.2025 15:21 »
@Saxum

Bedenke bitte bei Deinen Berechnungen, dass GKV Familienversicherung hat und der Beamte notfalls die Ehefrau und die Kinder aus dem Gehalt zu versichern hat.

Saxum

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #20 am: 20.10.2025 15:45 »
Das ist richtig und auch entsprechende Berechnungs-Variablen, aber das ist ja hier nicht Gegenstand gewesen sondern das AG-Brutto. Also die Ausgaben des Arbeitgebers / Dienstherrn.

bebolus

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #21 am: 20.10.2025 15:56 »
Wenn ich fragen darf: Wie setzt Du die unterschiedliche PKV-Belastung Single./.Verh. mit 2 Kindern um? Oder Beamter./. Ehegatte und Kinder GKV?

Alexander79

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #22 am: 21.10.2025 05:50 »
Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.

stimmt, aber dafür gehen sie auch deutlich früher in Pension.
Dafür geht die Feuerwehr auch 48 Std zum Dienst.
Rechnen wir einfach mal.
(52 Wochen - 6 Wochen Urlaub) also 46 Wochen zum "arbeiten.
40 Jahre x 46 Wochen x 48 Std = 88.320 Lebensarbeitszeit.
Beamter mit 41 Std.
40 Jahre x 46 Wochen x 41 Std = 75.440 Lebensarbeitszeit.
Nun rechnen wir noch die Jahresarbeitszeit eines Beamten mit 41 Std aus.
46 Wochen x 41 Std = 1.886 Jahresarbeitszeit.

Die Differenz der Lebensarbeitszeit der beiden Beamtengruppen beträgt 12.880 Std, teilt man das durch die Jahresarbeitszeit eines 41 Std Beamten stellt man fest, das der Feuerbeamte knapp 7 Jahresarbeitstunden länger im Dienst ist als der 41 Std Beamte.

Matze1986

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« Antwort #23 am: 21.10.2025 07:44 »
Bestimmte Bereiche (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr etc.) haben aber auch ein ungleich höheres Verletzungsrisiko zu tragen.

stimmt, aber dafür gehen sie auch deutlich früher in Pension.
Dafür geht die Feuerwehr auch 48 Std zum Dienst.
Rechnen wir einfach mal.
(52 Wochen - 6 Wochen Urlaub) also 46 Wochen zum "arbeiten.
40 Jahre x 46 Wochen x 48 Std = 88.320 Lebensarbeitszeit.
Beamter mit 41 Std.
40 Jahre x 46 Wochen x 41 Std = 75.440 Lebensarbeitszeit.
Nun rechnen wir noch die Jahresarbeitszeit eines Beamten mit 41 Std aus.
46 Wochen x 41 Std = 1.886 Jahresarbeitszeit.

Die Differenz der Lebensarbeitszeit der beiden Beamtengruppen beträgt 12.880 Std, teilt man das durch die Jahresarbeitszeit eines 41 Std Beamten stellt man fest, das der Feuerbeamte knapp 7 Jahresarbeitstunden länger im Dienst ist als der 41 Std Beamte.

ja, rein auf diesem Berechnungsmodell ist das unstrittig, keine Frage.
Zu beachten wäre aber noch, dass bei diesen 48h ca. 16h als Ruhezeit verbracht werden.
Ich wage zu behaupten, dass jeder andere Schichtbeamte davon träumt nur zwei- bis dreimal die Woche zu arbeiten...
Aber hier sollte man natürlich differenzieren:
In einer Großstadt wäre damit zu rechnen, dass die Ruhezeit regelmäßig unterbrochen wird. Das ist eine enorme körperliche Belastung. Aber viele andere Feuerwehren können durchaus eine ruhigere Schicht verbringen (z.B.: Bundeswehrfeuerwehr).
(Dann sollte man noch an die knapp 1,5 Mio Ehrenamtler bei der Feuerwehr denken, welche das neben dem eigentlichen Job (auch nachts und an Feiertagen) machen.)

Aber das könnte jetzt hier in einer Neiddebatte enden...

Saxum

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Antw:Kosten Beamte vs. Angestellte
« Antwort #24 am: 21.10.2025 09:26 »
Wenn ich fragen darf: Wie setzt Du die unterschiedliche PKV-Belastung Single./.Verh. mit 2 Kindern um? Oder Beamter./. Ehegatte und Kinder GKV?

Das ist in dieser Berechnung hier nicht "drin" aber ich würde das einfach so umsetzten, indem ich pauschal 300 € als "Grundtarif" "für alle" ansetze. Es ist ja ein sehr variabler Betrag je nach Eintrittsalter, Risikofaktoren sich differenziert. Aber damit fährt man relativ gut, denn es berücksichtigt bestenfalls auf der einen Seite den 50% Beamten mit bis zu einem Kind oder auch eben den 70% Beamten ab zwei Kindern zzgl. die dazukommenden Kosten für die Tarife der Kinder. Wenn die Kinder doch *nicht* in der PKV versichert sind, dann hat man aber trotzdem höchstwahrscheinlich Private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen mit abgeschlossen.

Die Familienversicherung wäre im übrigen kalkulatorisch für einen fairen Vergleich mit grob mindestens mit 716,202 € positiv anzusetzen für den gesetzlich Versicherten pro beitragsfrei versicherten Mitglied das darüber versichert ist. Das ist der Wert den die jeweilige Krankenkasse als Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds erhalten und zwar als Mittel aus dem Bundeszuschuss den alle gemeinsam aus Steuermitteln tragen, also auch der Beamte. Wir können es auch mit 50% ansetzten also 358,10 € aber die Systematik ist klar. Die Kassen erhalten ja die Summe von 716,202 € "pro" Mitglied, unabhängig vom Status, Einkommen, etc. des jeweiligen Mitglieds - die Zuweisungen / Auszahlungen sind nicht das gleiche wie die Beitragsberechnung, die alles dem Gesundheitsfonds zugute kommt. Die gezahlten Beiträge erhalten die Krankenkassen nicht "direkt", selbst wenn man es an diese im Rahmen einer Sammelüberweisung überweist, haben diese es automatisch an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten.

bebolus

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« Antwort #25 am: 21.10.2025 17:33 »
Wenn ich fragen darf: Wie setzt Du die unterschiedliche PKV-Belastung Single./.Verh. mit 2 Kindern um? Oder Beamter./. Ehegatte und Kinder GKV?

Das ist in dieser Berechnung hier nicht "drin" aber ich würde das einfach so umsetzten, indem ich pauschal 300 € als "Grundtarif" "für alle" ansetze. Es ist ja ein sehr variabler Betrag je nach Eintrittsalter, Risikofaktoren sich differenziert. Aber damit fährt man relativ gut, denn es berücksichtigt bestenfalls auf der einen Seite den 50% Beamten mit bis zu einem Kind oder auch eben den 70% Beamten ab zwei Kindern zzgl. die dazukommenden Kosten für die Tarife der Kinder. Wenn die Kinder doch *nicht* in der PKV versichert sind, dann hat man aber trotzdem höchstwahrscheinlich Private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen mit abgeschlossen.

Die Familienversicherung wäre im übrigen kalkulatorisch für einen fairen Vergleich mit grob mindestens mit 716,202 € positiv anzusetzen für den gesetzlich Versicherten pro beitragsfrei versicherten Mitglied das darüber versichert ist. Das ist der Wert den die jeweilige Krankenkasse als Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds erhalten und zwar als Mittel aus dem Bundeszuschuss den alle gemeinsam aus Steuermitteln tragen, also auch der Beamte. Wir können es auch mit 50% ansetzten also 358,10 € aber die Systematik ist klar. Die Kassen erhalten ja die Summe von 716,202 € "pro" Mitglied, unabhängig vom Status, Einkommen, etc. des jeweiligen Mitglieds - die Zuweisungen / Auszahlungen sind nicht das gleiche wie die Beitragsberechnung, die alles dem Gesundheitsfonds zugute kommt. Die gezahlten Beiträge erhalten die Krankenkassen nicht "direkt", selbst wenn man es an diese im Rahmen einer Sammelüberweisung überweist, haben diese es automatisch an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten.

Ich sehe ziemlich viele pauschalierte Variablen. Kann mann einen aussagekräftigen Vergleich überhaupt noch anstellen? Spannend wäre es jedenfalls.