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Erprobungszeit

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Mitarbeiter45:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin vom Freistaat via Dienstherrenwechsel zu einer Kommune gewechselt. Bin auf einer A13/14 Stelle. Der neue Dienstherr hat die Stufen, Lebenszeitverbeamtung übernommen. Sonst wäre ich auch nicht gewechselt. Ich würde jedoch gerne befördert werden und habe auch die Dienstzeiten nach den Beförderungsrichtlinien der Kommune erfüllt. Im Grunde seit Jahren. Das dortige Petsonalamt teilt mir jedoch mit, dass ich zuerst eine sog. Erprobungszeit abwarten müsse. Also keine neine Probezeit. Kennt jemand so etwas? Und ist das tatsächlich im rechtlichen Rahmen? Merci!
Viele Grüße

MisterS:
Art. 16 (5) LlbG

Organisator:

--- Zitat von: Mitarbeiter45 am 21.10.2025 18:47 ---Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin vom Freistaat via Dienstherrenwechsel zu einer Kommune gewechselt. Bin auf einer A13/14 Stelle. Der neue Dienstherr hat die Stufen, Lebenszeitverbeamtung übernommen. Sonst wäre ich auch nicht gewechselt. Ich würde jedoch gerne befördert werden und habe auch die Dienstzeiten nach den Beförderungsrichtlinien der Kommune erfüllt. Im Grunde seit Jahren. Das dortige Petsonalamt teilt mir jedoch mit, dass ich zuerst eine sog. Erprobungszeit abwarten müsse. Also keine neine Probezeit. Kennt jemand so etwas? Und ist das tatsächlich im rechtlichen Rahmen? Merci!
Viele Grüße

--- End quote ---

Steht im Ermessen jeder Behörde, (einhetlich) solche Wartezeiten einzuführen.

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