Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Illunis

Zitat von: PublicHeini in 13.01.2026 11:38Dann bin ich aber auch ganz schnell nur noch fiktiver Single. Die Begründung will ich sehen, dass ich eine Parteinkommen angerechtnet bekomme, obwohl ich Single bin.

Genau so läuft es bei uns aber leider. Und das Partnereinkommen ist meiner Meinung auch das große Problem. Verstehe auch absolut nicht warum das BVerfG den Mist nicht sofort kurz und klein geschlagen hat.  War doch klar, dass sich Bayern z.B. jetzt hinstellt und sagt "alles gut, bitte weiter gehen".

Solang der Zahn nicht gezogen ist können sie urteilen was sie wollen, es wird eh ignoriert.

Geht ja aber selbst an kleinen Gerichten nicht weiter.  Im meinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht u.A. zum Partnereinkommen ist jetzt seit Mai 2024 nichts mehr passiert. So viel zum "aktuellen Bedarf"...

Pumpkin76

Ich würde gerne auf den Thread im Bayernforum verweisen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127387.msg439261.html

Zwar gibt es auch in anderen Ländern das Partnereinkommen, aber ich fürchte, das Bayerische Modell wird durchaus als Vorbild genutzt werden. Außerdem, mit dem rein fiktiven Partnereinkommen lässt sich hier hoffentlich am ehesten/schnellsten etwas auf juristischem Wege erreichen.

Hugo

Zitat von: Dogmatikus in 30.01.2026 13:07Als Jurist in der Justiz, mit wissenschaftlichem Hintergrund, der sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigt, ministeriale Einblicke und den BVerfG-Beschluss mehrfach auseinander genommen hat, gibt es für mich nur 2,5 Fragen, die sich überhaupt noch stellen:

1. Gibt es nach dem BVerfG-Beschluss irgendeine verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Partnereinkommens?
Ich nehme insoweit eine vermittelnde Stellung zwischen AltStrG und BalBund ein. Das BVerfG hat derzeit noch einen kleinen Spalt in der Tür offen gelassen, dass zukünftig eine Abkehr vom Alleinverdienermodell möglich ist. Gleichwohl sind die Leitsätze des Beschlusses tragend.

Warum ist das mMn so? Das BVerfG musste den Spalt geöffnet lassen, da es für die Berliner Besoldung nur das Alleinverdienermodell überprüfen konnte. Eine abschließende Aussage zum Mehrverdienermodell hat sich daher verboten. Aus den Leitsätzen wird mMn aber auch deutlich, dass das BVerfG deutliche Vorbehalte gegenüber einem Mehrverdienermodell hat. Insoweit bin ich bei der Genese der Leitsätze inhaltlich bei AltStrG, aber eben mit der Einschränkung, dass der Gesetzgeber das BVerfG überraschen mag mit einer Lösung, die in Karlsruhe jedenfalls nicht errechnet werden konnte. Nur mal als Nebenbemerkung: Ich glaube, dort laufen im Mittel auch eher sehr schlaue Köpfe rum...

Mir (als sicherlich weniger schlauem Kopf) ist bisher jedenfalls keine mich selbst überzeugende Ausgestaltung eingefallen. Fiktive Anrechnungen verbieten sich mMn von vornherein, weil sie überhaupt keine Anknüpfung an die Realität vorsehen. Natürlich kann man auch einzelfallbezogen verlangen, dass jeder Beamte das Einkommen des Partners offenbaren muss, wenn er mehr haben möchte als der Besoldungsgesetzgeber ihm erstmal gewähren möchte. Die sich hieraus ergebenden Folgeprobleme und politischen Aussagen, die hinter einer solchen Lösung stünden, sind hier bereits rauf und runter diskutiert worden.

Daher mag ich glauben, dass sich viele schlaue Köpfe derzeit das Hirn zerbrechen, ob es nicht irgendwie doch geht. Diese sollten aber aufpassen, dass aus der Redewendung nicht Realität wird, sie auf der Suche also verrückt werden, weil sie den Spalt zwar sehen, diesen aber nicht aufzudrücken vermögen. Dabei mag man auch nicht aus den Augen verlieren, dass es im Berufsbeamtentum weiterhin um die Bestenauslese geht und sich fragen, ob sich die Suche nach dem Türöffner mit diesem Ziel überhaupt verträgt...

2. Welchen prozentualen Umfang dürfen die Familienzuschläge an der Gesamtbesoldung ausmachen?
Auch hier hat das BVerfG keine konkreten Zahlen genannt - kann es auch nicht, da es sich nicht zum Besoldungsgesetzgeber aufschwingen darf.

An der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zuschlägen besteht gar kein Zweifel. Sicherlich könnte man diese auch erhöhen. Oben links in der Tabelle muss jedenfalls nach allem Hin und Her und unter Einbeziehung der Zuschläge 1,84 MÄE stehen (mMn mit 99,999%iger Wahrscheinlichkeit ohne Anrechnung eines Partnereinkommens).

Ob die Zuschläge nun 5%, 10% oder gar 20% ausmachen dürfen, ist noch nicht geklärt. Ein morscher Holzweg wäre mMn aber, sich der Illusion hinzugeben, man könnte sich bis an 49,9% heranrobben. Zuschläge sind eben genau das: Ein Extra, welches unabhängig von Amt, Status und Erfahrung gewährt wird. Ausdrücklich nicht ist es ein Instrument, um den Haushalt zu entlasten.

2.5. Wie ist nach dem oben Gesagten die Tabelle auszugestalten?
Eigentlich ist das eher ein faktischer als ein rechtlich umstrittener Punkt. Sind die obigen Punkte 1 und 2 geklärt, hat man einen Ausgangspunkt in der Tabelle oben links und kann von dort aus mit dem Abstandsgebot skalieren. Inwieweit Abstände verringert werden dürfen, ist schon vor dem 2025-Beschluss umrissen gewesen und mit dem aktuellen Beschluss durch den Vergleich der obersten Besoldungsgruppe in der letzten Erfahrungsstufe weiter konturiert worden.

Hier kann sich allenfalls die spannende Frage ergeben, die Stuttmann im 2026er NVwZ-Aufsatz aufgeworfen hat: Wenn der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen absolut (nicht aber automatisch: prozentual) höher ausfallen muss, ergibt sich hieraus eventuell noch "Spar-Potenzial" für den Besoldungsgesetzgeber? Da mögen die zuständigen Referate gerne Hirnschmalz reingeben und sollten sich diese Potenziale ergeben, wäre es aus meiner Sicht dem Haushalt sogar gegönnt - dann reden wir nämlich ohnehin schon nur noch von Marginalien.


Was sind nun meine persönlichen Hoffnungen?
Nun. Ein schneller und energischer Fingerzeig aus Karlsruhe zu den o.g. Punkten 1+2 würde mMn helfen, den nunmehr jahrzehntelang schwelenden Streit einem sichtbaren Ende zuzuführen. Habe ich diesbezüglich Hoffnung? Jein. Ich bin sicher, dass dieser Fingerzeig kommen wird, und auch energisch dürfte er ausfallen. Schnell? Das liegt sicher im Auge des Betrachters. Je nach demographischer Entwicklung habe ich immerhin noch 30-50 Jahre zum Ruhestand... Bis dahin tut sich bestimmt etwas. Lasst uns weiter hoffen.  :)
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