Hallo liebe Beamtenrechts-Experten,
ich habe die Zusage für eine Stelle bekommen und möchte nicht direkt mit einer Frage zum Beförderungsverlauf an meine neue Personalverwaltung herantreten. Daher hoffe ich, ihr könnt mir mit eurer Meinung vll weiterhelfen.
Ich bin seit mehr als einem Jahr Beamter auf Lebenszeit (seit 01.01.2024) in der Besoldungsgruppe A10 und habe ein Masterstudium nach QualiVO (ohne Beteiligung des Dienstherrn, also kein Auswahlverfahren nach § 26 I Nr. 3 LVO durchlaufen). Ich werde den Dienstherrn (andere Kommune in NRW) wechseln und am 01.01.2026 auf eine A13 h.D. Stelle gesetzt.
Unter der Voraussetzung, dass meine Beurteilungen ausreichend gut und die haushaltstechnischen Voraussetzungen gegeben sind:
1. Wann werde ich dann (vermutlich) befördert?Alternative 1
"Beförderungsämter durchlaufen":
01.01.2026 - A11 (direkt in A11 eingestellt, da ich ja schon länger als 1 Jahr A10 bin?)
01.01.2027 - A12
01.01.2028 - A13 g.D. (Hier bin ich mir unsicher, wie das mit dem Verzahnungsamt genau läuft)
01.01.2029 - A13 h.D.
Alternative 2
"§26 I LVO und §10 II LVO ist nicht einschlägig, da die Dienstzeit vor dem Auswahlverfahren nach Nr. 3 geleistet werden muss":
01.01.2026 - A11
01.11.2026 - A13 h.D. (nach 10 Monaten Erprobung nach 26 I Nr. 5)
Alternative 3
"§26 I LVO und §10 II LVO ist einschlägig. Die 3 Jahre Wartezeit nach §10 II LVO können aber parallel zur Erprobung nach § 26 I Nr. 5 LVO laufen":
01.01.2026 - A11
01.01.2027 - A13 h.D. (3 Jahre nach Beendigung der Probezeit und seit 01.01.2026 auf der Stelle also 10 Monate erprobt)
Alternative 4
"§26 I LVO und §10 II LVO ist einschlägig. Die 3 Jahre Wartezeit nach §10 II LVO können aber NICHT parallel zur Erprobung nach § 26 I Nr. 5 LVO laufen":
01.01.2026 - A11
01.01.2027 - A12
01.11.2027 - A13 h.D. (3 Jahre nach meiner Probezeit beginnt die 10 monatige Erprobung nach 26 I Nr. 5)
Alternative 5 "
Oder habt ihr eine ganz andere Meinung?"
2. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, ob ich alle Beförderungsämter durchlaufen muss oder liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ob man mich springen lässt?Gibt es Erfahrungen aus der Community, wie große Städte in NRW das handhaben?
Vielen lieben Dank für jeden Input! Die Stelle ist zum Glück im technischen Bereich... Beamtenrecht liegt mir nicht
