Wann war die Geburt des Kindes?
In welchem Zeitraum wurde Elternzeit genommen TT.MM.JJJJ?
Der Bemessungszeitraum der JSZ sind immer die Monate Juli, August und September.
Wurde nicht an allen Tagen dieser Monate ein Entgeltanspruch vorhanden, gibt es eine Ersatzberechnung.
Die Kürzung der JSZ erfolgt nur für komplette Monate ohne Entgeltanspruch.
Beispiel 1 Entgeltanspruch vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 mit Elternzeit vom 01.09.2025 bis zum 30.09.2025, September ohne Entgeltanspruch, dh. Kürzung der JSZ um 1/12.
Beispiel 2 Entgeltanspruch vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 mit Elternzeit vom 05.09.2025 bis zum 04.10.2025, September mit 4 Tagen Entgeltanspruch und Oktober mit 27 Tagen Entgeltanspruch dh. keine Kürzung der JSZ.