Autor Thema: PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern  (Read 734 times)

andreb

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PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« am: 30.10.2025 22:02 »
Hallo zusammen,

ich benötige leider fachmännischen Rat hinsichtlich o.a. Vorgehensweise.

Kurze Fallkonstellation:
1) Mann (ich) Bundesbeamter A11, 50% Familienzuschlag Stufe 1, sowie Familienzuschlag für zwei Kinder
kindergeldberechtigt, Beilhilfe 70%, PKV 30%, kaum Arztbesuche p.a. (Hauptsächlich Zahnarztkontrolle, Hausarzt)
2) Ehefrau, Bundesbeamtin A8, 50% Familienzuschlag Stufe 1, Beihilfe 50%, PKV 50% (mittlerweile leider chronische Erkrankung mit Kosten von ca. 12000€ / Halbjahr)

Mögliche BRE für mich eher kaum wahrnehmbar. Für meine Frau in keiner Weise mehr möglich. Ich scheue den erheblichen Verwaltungsaufwand, um die vorgenannte Konstellation zu ändern. Oder anders gefragt. Macht eine Änderung, losgelöst von der BRE, überhaupt Sinn ? Hier meine Frage bzgl. Altersrückstellungen für mich / meine Frau.
Hinsichtlich einer möglichen Andeutung wäre m.E. folgendes zu veranlassen:
1) Kindergeldbezug auf meine Frau mit Stichtag (z.B. 01.01.2026) ändern.
2) Erklärungen zum Familienzuschlag für uns beide an das BVA senden.
3) BVA Beihilfe über geänderten Familienzuschlag für uns beide informieren.
4) PKV (beide Debeka) über geänderte Beihilfesätze informieren.

Habe ich etwas vergessen ?

Vielen Dank für die Unterstützung.


Muenchner82

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #1 am: 31.10.2025 10:23 »
Ich frage mich, was Du Dir genau davon erhoffst.

Saxum

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #2 am: 31.10.2025 11:50 »
Vermutlich der Gedanke, durch 20% mehr Beihilfe, dass die Ehefrau weniger für die PKV zahlen müsste. Betrachtet man aber das "gesamte Haushalt" ist das Hose wie Jacke weil es bei einem 20% mehr wird und beim anderen 20% weniger. Ich sehe da jetzt erstmal keine große gravierenden Änderungen. Daher ist die Frage hier berechtigt, was ist das "Ziel"?

bbdhs

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #3 am: 31.10.2025 12:02 »
Die Auswirkungen 50/50% vs 30/70% könnten größer ausfallen, wenn eine Person einen Risikozuschlag hat o.ä. und dadurch wesentlich höhere PKV-Beiträge hat.
Wenn nicht, dann lohnt es sich wohl eher die Person, welche eine BRE bekommt in 50/50% zu packen, damit man mehr zurück bekommt.
Aber ohne Beiträge etc. lässt sich da ja schlecht was zu sagen.

Saxum

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #4 am: 31.10.2025 15:49 »
"Das" also jetzt bezogen auf den Risikozuschlag könnte tatsächlich ein Argument sein, aber sind zu viele Variablen dran für eine Aussage hier. Eintrittsalter, Beitragshöhe, Tarifumfang, dies das jenes alles. Aber guter Gedanke bbdhs.

Panel1

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #5 am: 31.10.2025 18:01 »
Ich würde noch zu bedenken geben, dass es Sinn macht, die PKV bei 30% zu belassen und nicht wieder auf 50% zu erhöhen. Denn der Beitrag für den 20 % Baustein wird höher sein als zum Zeitpunkt als er weggefallen ist. Und dass nicht wegen allgemeiner Beitragserhöhungen sondern aufgrund der Kalkulation.

Ich würde für mich berechnen wie lange der Kindergeldanspruch bestehen bleiben kann. Glaube bis maximal 25? Jahre. Und dann evtl. auch früher in den Ruhestand zu gehen. Ich glaube ab 60 darf man ja mit Abschlägen gehen.

Wenn die Zahlen jetzt stimmen könnte man also theoretisch mit 35 Jahren bei 30 % PKV bleiben.

andreb

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #6 am: 03.11.2025 14:00 »
Erstmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, auch hinsichtlich des Ziels dieser Aktion ;)

Ziel ist es m.E. meine derzeitige Konstellation (70/30) auf meine Frau zu übertragen, während ich wieder auf 50/50 zurückkehre. Auch unter dem Aspekt, dass für meine Frau niemals mehr eine BRE ausgezahlt werden wird. Ob Aufwand und Ertrag auf lange Sicht im Verhältnis stehen, vermag ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen.

Vielleicht helfen ja die Beitragszahlen für 2026 (ohne KHT, PVB).

Ich:
B30 198, 27 €
Zuschlag 19,83 €
WL30 8,73 €
Zuschlag 0,87 €
BC 11,33 €
Zuschlag 1,13
= 240,16 €

Frau:
B30 191,12 €
Zuschlag 19,11 €
B20K 101,17 €
WL30 8,71 €
Zuschlag 0,82 €
WL20K 3,52 €
BC 10,37 €
Zuschlag 1,04
= 335,36 €

Aber vielleicht macht eine Änderung nur dann Sinn, sofern sich bei den Beihilfesätzen was ändern sollte (siehe amtsangemessene Alimentation).

Saxum

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Antw:PKV- sowie Beihilfe-Konstellationen ändern
« Antwort #7 am: 03.11.2025 17:42 »
Wenn ich das richtig überschaue, liegen hier die Beiträge und Zuschläge relativ eng beieinander, so dass eine Änderung jetzt nicht den großen Unterschied machen würde. Man hofft also hier durch die derzeitige "Behandlungsfreiheit" einen "Mehrgewinn" durch die Beitragsrückerstattung zu erzielen?

Für den 20%igen Teil wird die BRE voraussichtlich auch nicht so groß ausfallen, aber kann man natürlich machen. Auf den ersten Blick ändert sich ja bei den Beiträgen dadurch erstmal nicht viel. Ich würde hier einfach unverbindlich mal ein Angebot anfordern wieviel der Beitrag denn wäre, wenn man selbst wieder den 20% Baustein dazu kriegt.

Aber wie gesagt, wegen dem BRE alleine? Ich weiß nicht. Auch wenns hier augenscheinlich jetzt nicht viel schadet. für den 20%igen teil werden idR (soweit ich weiß) keine oder kaum Altersrückstellungen gebildet (bzw. nur der gesetzliche Teil) weil dieser ja idR beim Renteneintritt komplett wegfällt.