Autor Thema: Krankengeldzuschuss  (Read 1052 times)

Ruhrnick

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Krankengeldzuschuss
« am: 27.10.2025 19:32 »
Hello zusammen,
ich habe eine Frage zum Krankengeldzuschuss und hoffe, dass ihr mir mit eurem Expertenwissen weiterhelfen könnt:

Bin seit Ende Mai wegen eines Unfalls krank, seit Juli im Krankengeld und mein AG hatte mich darüber informiert, dass mir ein Krankengeldzuschuss nach TV-L zustehen würde. Habe das alles entsprechend beantragt mit dem Schrieb der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes, was deutlich unter meinem Netto liegt usw. Bin seit 09/2019 Mitarbeiter.

Jetzt warte ich schon Monate auf eine Rückmeldung, habe mehrfach die Bezügestelle beim
LBV kontaktiert und immer nur vertröstet worden. Nun flattert mir heute die Abrechnung für Oktober ins Haus mit einer Forderung über die AN-Beiträge zur Zusatzversorgung. Keine weitere Erläuterung oder Hinweise auf den Krankengeldzuschuss für die Monate ab Juli…

Kann mir jemand von euch hier weiterhelfen bzw. mir erklären, was das bedeutet?

Danke euch vorab ganz herzlich!

Glücklisch

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #1 am: 28.10.2025 06:59 »
Du hast wahrscheinlich einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeldzuschuss.

Leider ist es seit dem TV-L so, daß die Höhe in den meisten Fällen bei 0 Euro liegt.

Durch den TV-L ist geregelt, daß du keinen Nachteil dadurch dass du krank bist bekommen sollst. Daher zahlt der AG die Beiträge weiter(deinen auch).
und dein Beitrag wird durch den Sachbearbeiter regelmäßig angefordert. Damit dein Bezügekonto wieder auf 0 ist.
Bis du wiedewr arbeitest oder die 52 Wochen überschreitest.


Sponti

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #2 am: 30.10.2025 20:52 »
Bei mir war es so, dass ich sieben (7!) Euro erhalten habe als Krankengeldzuschuss. Wer vor 1995 als Tarifbeschäftigter in den Dienst gekommen ist erhält bei uns (Nds) eine Aufstockung auf 100%, wer danach in den Dienst kam bei dem wird es mit der VBL verrechnet was in meinem Fall dann zu monatlich sieben Euro Zuschuss geführt hat und erhält in keinem Fall eine Aufstockung auf 100% Lohn.