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Schreck lass nach > Steuertabelle 2026-beta
Johnny75:
--- Zitat von: vfl am 27.10.2025 20:18 ---Ich habe noch mal alternative Rechner bemüht; leider ist das Ergebnis ebenfalls negativ...
Es wird weniger.....
--- End quote ---
Gar nichts wird weniger, einfach den monatlichen PKV/PV-Basisbeitrag eintragen, schon wird es sogar mehr.
vfl:
Haben wir diesen Betrag früher auch eingetragen, oder ist das neu?
Trage ich den monatlichen Basiswert der KV PV dort ein?
Woher weiss der Bezügezahler von der Höhe der Zahlungen?
Danke für den Hinweis !
Johnny75:
--- Zitat von: vfl am 28.10.2025 11:06 ---Haben wir diesen Betrag früher auch eingetragen, oder ist das neu?
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Ich zitiere mal aus diesem Thema:
--- Zitat von: Johnsmith am 13.10.2025 16:48 ---Laienhaft verstehe ich es so:
Bislang wurde eine Vorsorgepauschale monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Im Wege der Steuererklärung erfolgte dann der Abgleich mit den tatsächlich geleisteten PKV-Beiträgen.
Künftig werden die tatsächlich geleisteten PKV-Beiträge schon monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weshalb die Vorsorgepauschale entfällt.
Daher ist es wichtig, für einen zutreffenden Wert das neue Feld im Rechner auszufüllen, damit die tatsächlich geleisteten PKV-Beiträge im Rechner berücksichtigt werden.
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Die genaue Höhe Deines Basisbeitrags wirst Du selbst erst wissen, sobald Deine Krankenkasse Dir diesen nachträglich mitteilt. Ich bekomme diese Information idR per Post im Februar/März des Folgejahres. Sollte Dein Beitrag in den letzten Jahren mehr oder weniger unverändert geblieben sein, kannst Du natürlich auch den des letzten Jahres eintragen.
Die Bezüge zahlenden Stellen werden von den PKVen natürlich vorab informiert, sonst könnten sie ja keine aktuellen Beiträge ansetzen. Bin gespannt, ob und wie das ab den Januarbezügen umgesetzt wird...
Umlauf:
--- Zitat von: vfl am 28.10.2025 11:06 ---Haben wir diesen Betrag früher auch eingetragen, oder ist das neu?
Trage ich den monatlichen Basiswert der KV PV dort ein?
Woher weiss der Bezügezahler von der Höhe der Zahlungen?
Danke für den Hinweis !
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Wird ab nächstes Jahr elektronisch übermittelt. So der Plan.
Bisher geschah dies mit dem §10-Wisch der Krankenversicherung, den man der Besoldungsstelle zukommen lassen musste. Wer den nicht abgab, musste bis zur Einkommenssteuererklärung warten.
Macht bei meiner Frau ca. 50€ netto im Monat aus. Die BRE muss natürlich gegengerechent werden.
vfl:
Danke für die Erklärung....
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