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Rückwirkende Satzung nur bei Nicht-Schlechterstellung der Gesamtheit
Sjuda:
Geht es noch um diese Satzung https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126882.0.html?
Dann hätte es keinen neuen Thread gebraucht.
Für eine Einschätzung zur Auslegung wäre die konkrete Satzung hilfreich. Eine gesetzliche Definition wird es nicht geben.
Ohne nähere Kenntnis sehe ich es genauso, wie @Organisator
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