Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel zum 1. Dezember (TVöD Bund)

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MoinMoin:
Und zuständig für die Zahlung der JSZ ist der AG bei dem man am 1.12. angestellt ist.

Also wenn dein neuer AG dich haben will, dann solltest du mit ihm die Zahlung der vollen JSZ aushandeln und im AV fixieren.

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