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Verlängerung der Rahmenarbeitszeit / Günstigkeitsprinzip

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Choupette:
Hallo zusammen,

wie haben momentan eine Rahmenarbeitszeit von 6:15 - 19:15 Uhr.
Unsere Personalleitung möchte diese Zeit eine Stunde nach hinten verlängern, also von 6:15 - 20:15 Uhr.

Unsere Personalleitung zitiert hier das "Günstigkeitsprinzip" da einige Personen gerne abends länger arbeiten möchten.

Wir befürchten allerdings, dass man in der Rahmenarbeitszeit "gezwungen" wird, bis 20:00 Uhr zu arbeiten und das gar nicht möchte.

Ist eine Rahmenarbeitszeit von 6:15 bis 20:15 Uhr überhaupt zulässig?

Herzlichen Dank und viele Grüße

Choupette

Rowhin:
Siehe hierzu den TV-L §6 zur regelmäßigen Arbeitszeit:


--- Zitat ---(4) Aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen kann auf der Grundlage einer Betriebs-/Dienstvereinbarung im Rahmen des § 7 Absatz 1, 2 und des § 12 Arbeitszeitgesetz von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden.

Protokollerklärung zu § 6 Absatz 4:

In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben kann an Sonn- und Feiertagen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.

(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

(6) Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden. Die innerhalb eines Arbeitszeitkorridors geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden im Rahmen des nach Absatz 2 Satz 1 festgelegten Zeitraums ausgeglichen.

(7) Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. Die innerhalb der täglichen Rahmenzeit geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden im Rahmen des nach Absatz 2 Satz 1 festgelegten Zeitraums ausgeglichen.
--- End quote ---

Organisator:

--- Zitat von: Choupette am 28.10.2025 12:45 ---Hallo zusammen,

wie haben momentan eine Rahmenarbeitszeit von 6:15 - 19:15 Uhr.
Unsere Personalleitung möchte diese Zeit eine Stunde nach hinten verlängern, also von 6:15 - 20:15 Uhr.

Unsere Personalleitung zitiert hier das "Günstigkeitsprinzip" da einige Personen gerne abends länger arbeiten möchten.

Wir befürchten allerdings, dass man in der Rahmenarbeitszeit "gezwungen" wird, bis 20:00 Uhr zu arbeiten und das gar nicht möchte.

Ist eine Rahmenarbeitszeit von 6:15 bis 20:15 Uhr überhaupt zulässig?

Herzlichen Dank und viele Grüße

Choupette

--- End quote ---

ja. Rahmenarbeitszeit bedeutet, dass der Beschäftigte innerhalb dieses Rahmens seine zu erbringene Arbeitszeit frei wählen kann. Zwang ist nicht möglich. Erst ab 22h käme es zu tariflichen Zuschlägen, so dass dort meistens die Grenze gesetzt wird.

Typischerweise wird das in einer Dienstvereinbarung (mit den üblichen ergänzenden Regelungen) festgehalten, die mit dem PR geschlossen wird.

MeTe:

--- Zitat von: Choupette am 28.10.2025 12:45 ---Wir befürchten allerdings, dass man in der Rahmenarbeitszeit "gezwungen" wird, bis 20:00 Uhr zu arbeiten und das gar nicht möchte.

--- End quote ---

Kann ich so gar nicht nachvollziehen. Werdet ihr denn derzeit gezwungen schon um 06:15 anzufangen und/oder bis 19:15 zu arbeiten (wenn ja - wie)? Wenn nein - wieso sollte sich das dann bei einer Ausweitung auf 20:15 ändern.

Gönnt dem Mitarbeiter der gerne länger arbeiten würde (was ich absolut nachvollziehen kann, halte 19:00 auch für sehr früh, viel zu früh) das doch einfach, statt sofort wieder nach Gründen zu suchen wieso man das auf keinen Fall machen darf... Immer diese grundsätzliche Blockade-Haltung die manche im öD haben...

Tante Hilde:
Unsere Rahmenzeit geht von 6 bis 22 Uhr. Es wird niemand gezwungen, so lange zu arbeiten, da unsere Funktionszeit von 8:30 bis 16:30 Uhr (freitags bis 15 Uhr) geht.
In dieser Zeit muss die Fachebene ansprechbar und arbeitsfähig sein. Alles darüber hinaus ist "Kann".
Ich kann also erst die Nachmittagstermine (Arzt, Kinder, Angehörigenpflege) wahrnehmen und dann am Abend bei Bedarf nochmal ins Büro kommen bzw. mich daheim im Homeoffice einloggen. Ruhezeit von 11 Stunden muss dabei natürlich beachtet werden, wenn ich bis 22 Uhr arbeite, kann ich frühestens 9 Uhr am Folgetag anfangen. Alles in der Dienstvereinbarung geregelt und klappt hervorragend!

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