Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahresurlaub über Jahreswechsel
			MoinMoin:
			
			
--- Zitat von: Flying am 30.10.2025 14:30 ---Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er. 
--- End quote ---
Tariflich idR nur bis März, bei uns wurde es aber für die Angestellten auch auf Sep erweitert um gleichgestellt zu sein mit den Beamten.
		
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