Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahresurlaub über Jahreswechsel
			Muckel:
			
			Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Jahresurlaub zu nehmen, da dieser der Erholung im jeweiligen Kalenderjahr dient. Wenn nahezu der gesamte Jahresurlaub ins Folgejahr geschoben wird, ist dieses eben nicht gegeben. 
Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
		
			MoinMoin:
			
			
--- Zitat von: Muckel am 29.10.2025 12:32 ---Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
--- End quote ---
längere urlaubsreise?
		
			Schmitti:
			
			
--- Zitat von: sebulba2906 am 28.10.2025 20:20 ---Wir hatten diesen Sachverhalt in unserer Verwaltung noch nicht
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Ja nee, ist klar. Absolute 0815-Standardfrage in deutschen Personalabteilungen - und, wie du selber schreibst, bei euch doch auch geregelt? Wenn feststeht, dass der Bürgermeister bei Übertragungen >5 Tage entscheidet, entscheidet wohl der Bürgermeister bei 21 Tagen. 
Das diese Grenze von irgendwelchen Einstellung im verwendeten Computerprogramm vorgegeben werden soll, und keiner auf die Idee kommt ins Bundesurlaubsgesetz oder den Tarifvertrag zu schauen, ist halt so ein "Qualiätsmerkmal" vieler kleinerer Personaler/Bürgermeister/Kommunalverwaltungsklitschen...
		
			Alien1973:
			
			Bei uns dürfen max. 8 Urlaubstage ins nächste Jahr mitgenommen werden. Urlaub, der noch im alten Jahr begonnen wird, findet darauf bei uns keine Anrechnung. 
Also bei uns ginge das und du dürftest sogar danach noch 8 weitere Tage alten Urlaub haben, den du aber bis 30. März genommen haben musst. Aber auch hier wieder gilt das Datum des Beginns des Urlaubes. Nächstes Jahr fällt Ostern super, da könnte man dann davon weitere Tage in den April ziehen. 
		
			Muckel:
			
			
--- Zitat von: MoinMoin am 29.10.2025 13:06 ---
--- Zitat von: Muckel am 29.10.2025 12:32 ---Was spricht dagegen, den Urlaub 2026 für das Projekt "Urlaub Jahresanfang 2026" zu nutzen?
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längere urlaubsreise?
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Das habe ich gelesen: 21 Tage schreibt die Fragestellerin im Eingangs-Post. Daher meine Frage, warum diese 21 Tage nicht aus dem Urlaubsanspruch 2026 (30 Tage) stammen sollen?
		
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