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Urlaubsanspruch bei Wechsel

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Wabi Sabi:
Es scheint mir, dass kein AG-Wechsel vorliegt.

Ein kommunaler Eigenbetrieb hat regelmäßig keine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei einer dortigen Beschäftigung ist dann die Kommune der AG und nicht der kommunale Eigenbetrieb.

Nach dem Sachvortrag soll nach Beendigung dieses (befristeten, jedoch vorzeitig beendeten) Arbeitsverhältnisses bei derselben Kommune ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 29.10.2025 17:28 ---Es scheint mir, dass kein AG-Wechsel vorliegt.

--- End quote ---
Ich hoffe Reiselustig23 ist in der Lage seinen Arbeitsvertrag richtig zu lesen und zu lesen, was oben als Vertragspartner steht. Und es stimmt wenn er sagt: da es ein neuer AG ist (vorher Eigenbetrieb, jetzt Kommune).

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