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Urlaubsanspruch bei Wechsel

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Faunus:
ähm...

--- Zitat ---beginne ich ein Arbeitsverhältnis bei der selben Kommune
--- End quote ---



Liegt ein neuer AV vor oder eine Änderung des bisherigen AV!

Reiselustig23:
Es handelt sich um einen neuen Vertrag, da es ein neuer AG ist (vorher Eigenbetrieb, jetzt Kommune).

Mir war nicht klar, dass mir der Urlaub nicht zusteht, da mündlich besprochen wurde, dass ich mit Resturlaub komme und der neue Arbeitgeber auch die Urlaubstage vom alten AG mitgeteilt bekommen wollte.  ???

MoinMoin:
Der alte AG ist gesetzlich verpflichtet mitzuteilen, wieviel Urlaub du genommen hast.
Der neue ist nicht dazu verpflichtet die mehr Urlaub zu gewähren, als dir gesetzlich / tariflich zusteht.

Er kann dir aber natürlich mehr geben, so etwas sollte man aber schriftlich fixieren oder vertrauen haben und hoffen nicht enttäuscht zu werden.

Ich habe das selber schon gemacht bei einem kurzfristigen Wechsel zwischen zwei "befreundeten" Unternehmen.
Anspruch hat man aber natürlich darauf nicht!


Reiselustig23:
Okay. Lieben Dank!

MoinMoin:
Ach ja, dein Urlaubsanspruch von deinem neuem Ag, den kannst du auf alle Fälle ins neue Jahr übertragen lassen. Auf diese Übertragung hast du auf Antrag einen gesetzlichen Anspruch.

§ 7  Absatz 3
Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

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