Autor Thema: Jahressonderzahlung - Kann der AG die Zahlung nicht zum 15. sondern zum 30.Nov.  (Read 425 times)

Neuling2301

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Hallo zusammen,

weiß jemand, ob die Möglichkeit für Arbeitgeber besteht die JSZ, nicht wie üblich, zum 15. November mit dem Novembergehalt, sondern zum 30. Nov. "nachträglich" auszuzahlen? Gibt es einen Pasus im Tv-L, der einen Spielraum zulässt?

Vielen Dank im Voraus.

Neuling

Rowhin

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Dass die Auszahlung der JSZ zwingend mit 15. November erfolgt, wäre mir neu. Ich habe diese bei allen bisherigen AGs im TV-L stets mit dem Novembergehalt am letzten Werktag im November erhalten.

Das wird aber daran liegen, wann das Tabellenentgelt für November bei deinem AG ausgezahlt wird. Wenn dies am 15. November geschieht, dann wird es wohl schwierig. Denn im TV-L § 20 Abs. 5 heißt es:

Zitat
(5) Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. Ein Teilbetrag der Jahressonderzahlung kann zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden.

Insofern gibt es einen Spielraum, dieser sieht aber nur eine frühere, keine spätere Auszahlung vor.

MeTe

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Zitat
nicht wie üblich, zum 15. November

Weiß nicht was da bei euch läuft, aber TV-L §24 Abs. 1, Satz 2 sagt ganz klar und unmissverständlich:
Zitat
Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.

Insofern ist eine Zahlung des Gehalts zum 15. im öD weder üblich noch entspricht es dem Tarifvertrag.

Da scheint es bei euch wohl, wie auch immer geartete, Sondervereinbarungen zu geben welche die allgemeinen Regelungen des Tarifvertrags des öD aushebeln bzw. zumindest abändern. Ohne die Grundlage und Umfang dieser Sondervereinbarungen zu kennen kann, denke ich, auch keiner weiterhelfen.