Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Jahressonderzahlung - Kann der AG die Zahlung nicht zum 15. sondern zum 30.Nov.

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FearOfTheDuck:
Und welchen Nutzen sollte ein AN davon haben (sofern er seine persönlichen Finanzen einigermaßen im Griff hat)?

Maggus:

--- Zitat von: Neuling2301 am 30.10.2025 10:34 ---in der Protokollerklärung gibts es zu §24 Abs. 1. folgendes:

2. Soweit Arbeitgeber die Bezüge am 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat zahlen, können sie jeweils im Dezember eines Kalenderjahres den Zahltag vom 15. auf den letzten Tag des Monats gemäß Absatz 1 Satz 1 verschieben.

--- End quote ---

Der letzte Tag des Monats ist der Zahltag gem. Tarifvertrag.
Es gibt allerdings einige Arbeitgeber im ÖD, die ihren Zahltag am 15. eines Monats haben und so in den BAT / TVöD übergeleitet wurden. Diese Arbeitgeber können ihren Zahltag auch auf den letzten Tag des Monats anpassen, allerdings nicht unterjährig sondern immer nur ab Dezember.
In der Protokollerklärung geht es also nicht um eine Änderung des Zahltages im Dezember, sondern um eine generelle Verschiebung ab Dezember für die Folgemonate / Jahre.

Im BAT gab es bereits diese Möglichkeit (Protokollnotiz).

Umlauf:
Beim Bund war für die Umstellung für die Gehaltszahlungen Mitte des Monats auf das Ende des Monats diese Regel festgehalten.

15. November normales Gehalt ohne JSZ.
30. November JSZ
31. Dezember normales Gehalt.

Zu anderen Zeitpunkten eines Jahres war die Umstellung nicht erlaubt.

Eine andere Konstellation, die JSZ losgelöst von der November-Gehaltszahlung zu zahlen gab/gibt es im TVöD nicht.
Im TV-L sieht es genauso aus, nur die einmalige Loslösung der JSZ vom November-Gehalt fehlt. Damit müsste auch während der Zahlungsumstellung die JSZ mit dem November-Gehalt gezahlt werden. Dann kommt da nächste Gehalt erst nach 6,5 Wochen.

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