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Scheidung und Verbleib der Kinder in der PKV

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Lichtstifter:
Meine Freundin hat mit Ihrem Ex noch offene Verfahren bei Gericht. U.a. ging es auch um Unterhalt. Dabei liefen Beistandschaft und Anwalt parallel. Ob die Beistandschaft dem Anwalt vorgeschaltet war, weiß ich gerade nicht, könnte ich aber in Erfahrung bringen. Jedenfalls lagen beide Stellen und ihre Aktivierung im engen zeitlichen Zusammenhang. Sie schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Da Unterhaltsstreitigkeiten oft auch mit einer (beabsichtigten) Scheidung verbunden sind, ist ohnehin mal mindestens ein Anwalt mit von der Partie. Wenn man außergerichtlich mithilfe des Jugendamtes nicht zu seinen Interessen kommt, geht man dann mit dem Anwalt bei Gericht den nächsten Schritt.

Julianx1:

--- Zitat von: KBM3 am 01.11.2025 23:17 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 30.10.2025 08:23 ---Guten Morgen.
Wir hatten die Diskussion damals ähnlich. Du musst dem Papa erklären das es eine Milchmännchenrechnung für seinen Unterhalt ist. Wenn er seinen Anteil zur PKV nicht mehr zahlen will erhöht sich das freie Einkommen. Dadurch erhöht sich auch der zu leistende Unterhalt. Wir haben das dann gelassen.

Ich kann die Anregung meines Vorredners nur unterstreichen. Die Beistandschaft vom Jugendamt vertritt ausschließlich die Interessen der Kinder. Sie fordert die Einkommensunterlagen des Unterhaltspflichtigen ein und legt den Unterhaltsbetrag in Anlehnung an die Düsselsorfer Tabelle fest. Sie haben auch die Möglichkeit den Unterhalt durchzusetzen.

Das nimmt riesiges Konfliktpotenzial, du du als Mutter nur noch unterrichtet wirst. Und das persönliche Miteinander wird wichtig im Nachgang zur Scheidung. Denn Scheidung hin oder her. Ihr werden noch lange über die Kids verbunden sein.

--- End quote ---

Wie geht ihr dann praktisch damit um? Wenn der Vater in seiner Zeit mit den Kids zum
Arzt geht, kann/darf der Arzt überhaupt vom Vater „angeordnete“ Behandlungen machen u.B. Impfen oder nur normale Untersuchung? Oder muss ich jedes Mal eine Volömacht aufstellen oder planbare Arzttermine selbst wahrnehmen? Und darf der Arzt denn die RG an mich ausstellen auch wenn er den Vater z.B. beraten hat?


Wegen Beistandschaft ist es wahrscheinlich zu spät, da ich die Unterhaltsberechnung beim Anwalt angestoßen habe. Wobei der Nochehemann auf seine Fristsetzung zur Auskunft nicht reagiert hat.

--- End quote ---

Also, Beistandschaft ist nicht zu spät. Erstaml musst du unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt nach der Scheidung. Den Trennungsunterhalt für Mutter und Kinder haben wir ganz normal über den Anwalt laufen lassen. War auch garnicht anders möglich. Am Anfang waren die Emotionen noch sehr hoch und die Lage ist angespannt.

Dann kommt ja die Frage wie soll dauerhaft miteinander umgegangen werden. Da haben wir die Beistandschaften mit ins Boot genommen. Durch die Unterschrift auf der Urkunde unterwerfen sich ja beide Elternteile der Vollstreckbarkeit. Man ist dann emotional auch ganz außen vor. Das Jugendamt fordert alle Unterlagen und Nachweise an und setzt fest. Jedes Jahr fragen sie nach Änderungen, oder setzen bei Veränderungen wie Alter oder Tabelle neu fest. Die Eltern brauchen nicht mehr drüber diskutieren. Dem Anwalt teilst du danach einfach mit, dass ihr euch geeinigt haben und Kindesunterhalt geregelt ist. Das Jugendamt vertritt dabei nur die Interessen der Kinder!! Das muss man immer bedenken.

Und weil dies der erste Schritt war, wo wir gemerkt haben das eine vernehmliche Lösung möglich ist haben wir dann Umgang und Vermögensfragen auch direkt über einen Notar in Form einer Scheidungsnachfolgevereinbarung getroffen. Die ging auch nur nochmal zum Anwalt zum drüber schauen.

Heute leben meine vier Kinder plus die drei Kinder meiner jetzigen Ehefrau mit uns im Wechselmodell. Meine sind eine Woche bei Mama und eine Woche bei mir. Meine Stiefkinder sind drei Wochen bei uns und eine Woche beim Papa. Die Absprachen was Arzt, impfen oder ähnliches betrifft sind da entspannt. Man muss mit einander reden und eben alles abstimmen. Aber ich bin ehrlich gesagt noch nie gefragt worden nach der Unterschrift des anderen beim Arzt. Lediglich beim eröffnen eines Sparbuches.

Das A und O ist der zukünftige Umgang der beiden Expartner. Und der funktioniert erst wenn das emotionale abflaut.

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