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Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?

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Hortensie:
Es geht hier um mein Bundesland Baden-Württemberg (BW) und das Bundesland Sachsen.


Sachsen bekommt im Länderfinanzausgleich 3,2 Mrd. Euro (2024) lt. Google KI.
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
Sachsen gewährt bis zu 90% beim Beihilfebemessungssatz und das in vielen Fällen, d. h. nicht  nur in Härte- oder Ausnahmefällen.
In BW kommt man im Normalfall nie über 70% (zB Pensionäre)beim Beihilfebemessungssatz hinaus.
BW will ab 2026 bestimmte Beihilfevorschriften deutlich verschärfen, die in Sachsen großzügiger geregelt sind wie Beihilfe bei Fahrkosten.

Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.
In Sachsen hätte ich als Rollstuhlfahrerin die Möglichkeit, dass ich die erforderlichen Taxikosten zum Arzt ersetzt bekäme. In BW ist das nicht der Fall, weil ich das Merkzeichen aG nicht habe. Das bekommt man in BW offenbar nur, wenn man bettlägerig ist (Sorry, wenn ich etwas zynisch werde, denn ich könnte dazu einiges berichten). In BW gibt es keine Möglichkeit, Fahrten zu Ärzten, etc. mit einer ärztlichen Verordnung zu bekommen.
In Sachsen hingegen genügt eine ärztliche Verordnung für die Beihilfefähigkeit der Fahrkosten. Es werden pro einfacher Fahrt zwar 10 Euro gekürzt (Ausnahme u.a. Merkzeichen aG), was aber bei der teils gigantischen Höhe von Taxikosten immer noch besser ist, als wenn man Null Euro bekommt wie es bei mir der Fall ist.


Hier ein Auszug der Regelungen in Sachsen aus der dortigen Beihilfeverordnung:
" § 32
Fahrtkosten
 (1) 1Dem Grunde nach beihilfefähig sind Aufwendungen für ärztlich, zahnärztlich oder
 psychotherapeutisch verordnete Fahrten
1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5. anlässlich einer ambulanten Krankenbehandlung

 (3) Bei Fahrten nach Absatz 1 ist der beihilfefähige Betrag um 10 Euro je einfache Fahrt zu
 mindern. 4Ausgenommen hiervon sind Fahrten unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 und
 Fahrten von Spendern nach § 47 Absatz 4."
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14156-Saechsische-Beihilfeverordnung#p32


Hier die beabsichtigte Änderung der Beihilfeverordnung ab 1. 1. 2026 für BW
https://lbv.landbw.de/-/beihilfe-novelle-der-beihilfeverordnung
Und hier ein Link zu den bisherigen Beihilfeverordnungen in BW
https://lbv.landbw.de/-/beihilfeverordnung


Mein Fazit ist, dass die Steuerzahler aus BW die deutlich höheren Beihilfesätze der Sachsen mitfinanzieren und die Beihilfeberechtigten in BW weniger Leistungen bekommen als die in Sachsen. Und auch bei den Fahrkosten ist Sachsen großzügiger.

Mein Änderungsvorschlag wäre, dass BW erst nach Beseitigung solcher (und anderer) Ungerechtigkeiten im Länderfinanzausgleich Geld in andere Bundesländer schickt.
Vielleicht würde danach der Länderfinanzausgleich auch ganz entfallen können?


Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um einen Hinweis.

Ozymandias:
Theoretisch könnte man nach Sachsen ziehen, dort das Merkmal aG beantragen und wieder zurückziehen.
Mir ist auch nicht zum ersten Mal aufgefallen, dass in BW Gerichte und Behörden teilweise bei Lappalien sehr komische Ansichten haben, die anderswo problemlos durchgehen.
Ich bin auch schon wegen einer Angelegenheit innerhalb von BW umgezogen, weil die Behörden mich blockiert haben.

Sachsen hat übrigens auch als Bundesland am meisten für Pensionen vorgesorgt.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/vorschlagen/buergerreferenten

Hortensie:

--- Zitat von: Ozymandias am 30.10.2025 13:50 ---Theoretisch könnte man nach Sachsen ziehen, dort das Merkmal aG beantragen und wieder zurückziehen.
Mir ist auch nicht zum ersten Mal aufgefallen, dass in BW Gerichte und Behörden teilweise bei Lappalien sehr komische Ansichten haben, die anderswo problemlos durchgehen.
Ich bin auch schon wegen einer Angelegenheit innerhalb von BW umgezogen, weil die Behörden mich blockiert haben.

Sachsen hat übrigens auch als Bundesland am meisten für Pensionen vorgesorgt.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/vorschlagen/buergerreferenten

--- End quote ---

Danke für die Rückmeldung.
Auch ich habe schon überlegt, ob ich umziehen sollte.
Eine Option wäre, dass ich direkt neben eine Uniklinik ziehe, um das Problem mit den Fahrkosten etwas zu reduzieren. Aber ich fände sicher keine ebenso preiswerte Unterkunft wie ich sie derzeit noch habe. Außerdem habe ich Freigängerkatzen ...
Eine weitere Option wäre für einen Zuständigkeitswechsel bei bestimmten Behörden zu sorgen, wobei ich derzeit einen gleichzeitigen Wechsel des Bundeslandes damit verbinden würde. Man muss allein schon die Preise für Wohnraum, egal ob Miete oder Eigentum, in BW mit denen im Norden der BRD vergleichen - in den Osten will ich nicht ziehen, weil ich gegen die Abschaffung der Demokratie bin.

Was Deine Kritik zu Gerichten u. Behörden angeht, stimme ich Dir zu. Ich behaupte, dass BW das Bundesland ist, das am bürokratischsten unter allen ist. Das kann man mE nicht mehr toppen.


Du verlinkst das Beteiligungsportal:
Meinst Du damit, dass ich dort meine Kritik vortragen sollte?




Ozymandias:
Genau dort könnte man seine Kritik vorbringen.
Die Beihilfeänderung ist offenbar kein Gesetz, daher nicht direkt auf dem Beteiligungsportal. Die Kommentare und Kritik wird aber sowieso ignoriert.  ;) ::)

clarion:
Die VersMedV und das SGB IX legt fest, mit welchen Beeinträchtigungen es welchen GdB und Merkzeichen gibt und diese beiden Rechtsquellen sind bundesweit gleich. Insoweit kann es nicht sein, dass es einem Bundesland ein aG gibt und in einem anderen Bundesland nicht.

Wenn Du die in Paragraph 229 Abs. 3 SGB IX festgesetzten Bedingungen erfüllst, dann würde ich das aG beantragen und bei Ablehnung Widerspruch und Klage einreichen. Das dürfte schneller zum Ziel führen als Politiker anzuschreiben.

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