Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um einen Hinweis.
ja - die Grundprinzipien des Länderfinanzausgleichs. Wie kommst du darauf, dass Geberländer die Verwendung der Mittel bestimmen dürfen?
Ansosnten scheint Sachsen ja einiges richtig zu machen, wenn es so attraktiv auf dich wirkt. Vielleicht ist das auch auch gerade Sinn der für Sachsen teuren Regelungen - qualifiziertes Personal anzuziehen?
Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?
Ich finde, dass die Länder, die mit den Steuern ihrer Bürger die Bürger anderer Länder besser stellen, mehr Rechte haben sollten.
Soll also Baden-Württemberg immer seinen Beamten weniger "gönnen", als das Nehmerland Sachsen?
BaWü kann doch seine Beihilferegelungen auch großzügiger fassen. Dann bleibt eben weniger für den Länderfinanzausgleich an andere Länder übrig?
Das müsste doch möglich sein?
Mein Gerechtigkeitsgefühl ist aber sehr gestört, wenn andere Länder ihren Beamten mehr zukommen lassen, und die Geberländer das mitfinanzieren.
Denn es geht zu Lasten meiner Gesundheit, wenn ich Taxikosten von monatlich 1000 Euro oder mehr selbst bezahlen soll, weil ich das auf Dauer nicht kann! Schon 500 Euro pro Monat selbst bezahlter Fahrkosten wären eine enorme Einschränkung, weil ich noch einige andere Kosten habe, die von der Beihilfe/PKV auch nicht erstattet werden. Wie teuer Taxifahrten sind: Siehe die "Taxirechner".
UND:
Was hindert BW daran, auch seinen Beamten eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen?
Vor einem Arzttermin kommt immer die Frage, wie komme ich dorthin?
Nur auf das Merkzeichen aG bei Fahrkosten abzustellen, ist dazu auch einseitig:
Denn es gibt auch andere Gründe, die Fahrkostenerstattungen ermöglichen sollten wie z.B Augenerkrankungen, bei denen ein Betroffener nicht Autofahren soll, weil das Unfallrisiko hoch ist und in Kombination mit eingeschränkter Gehfähigkeit auch nicht allein zum Arzt käme.
Oder die Einnahme von Medikamenten, die zumindest teilweise fahruntüchtig machen (u. a. Blutdrucksenker!) oder eine schwere Schlafapnoe, die trotz Behandlung zu einem Sekundenschlaf führen kann etc.
Die Regelung in Sachsen, dass auch Fahrkostenerstattungen möglich sind, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, berücksichtigt, dass man auch aus anderen Gründen nicht selbst zum Arzt kommen kann.
Der Selbstbehalt von 10 Euro pro einfacher Fahrt dürfte die Beihilfekosten in einem vernünftigen Rahmen halten.
BaWü regelt nur die Fälle einer schweren Gehunfähigkeit. Das ist mE zu einseitig u. daher ungerecht.