Autor Thema: Monatliche Straßengebühren  (Read 208 times)

noob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Monatliche Straßengebühren
« am: 30.10.2025 15:43 »
Hallo,

gibt es Kommunen, die o. g. haben statt der einmaligen oder wiederkehrenden Straßenbeiträge?

Ist eine solche Gebühr rechtmäßig einzuführen?

Wie müsste diese berechnet werden?

Welche Vor- und Nachteile sehr ihr da?

Danke.

Grüße

TrexLittleArms

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Monatliche Straßengebühren
« Antwort #1 am: 30.10.2025 15:47 »
Ich denke die monatlich zu entrichtenen Straßengebühren gehen nur über die Kombination der Wiederkehrenden-Ausbau-Beiträge mit festem Investitionsplan und Programm.
Generell muss dann aber am Ende eh eine komplette Abrechnung erfolgen mit entsprechender Verrechnung der bereits gezahlten Beiträge.

Ob dies so gut Leistbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich sehe nur, wie hoch der Aufwand für die Grundlagenermittlung der WKBs bei unserer 87.000 Einwohner Stadt ist......dies rechtfertig langfristig nicht den Nutzen.

oberhaeo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Antw:Monatliche Straßengebühren
« Antwort #2 am: 31.10.2025 07:41 »
Guten Morgen!

Ich bin kein Fachmann in dem Metier, doch sollten wir erst einmal die Begriffe klären. Welche Gebühren und/oder Beiträge meinst Du?

Gebühren können sein: Vignetten, Straßenmaut, City-Maut oder LKW-Maut.
Bei den Beiträgen könnten gemeint sein die Straßenausbaubeiträge ...

Letztere nach KAG sind in einigen Bundesländern abgeschafft worden und ich schätze mal dass die anderen Bundesländer nachziehen werden. Das KAG umfasst hier aber nicht nur die Straßen, die bereits im Vorfeld einmal "erstmalig" ausgebaut waren, sondern auch die nach 242 BauGB, also Straßen vor Inkrafttreten des einstigen Bundesbaugesetzes, die bereits Erschließungsfunktion erfüllt haben.

Eine Kommune, die hier monatliche Beiträge erheben wollte, müsste also erst einmal ein Kataster aufstellen, in dem alle Straßen differenziert werden.

Ich lebe in einer Kommune, die sich mir gegenüber so geäußert hat, dass sie für eine solche Überprüfung keine rechtliche Grundlage sehen. Also haben sie die Tatsachenbehauptung aufgestellt, dass es sich bei uns um eine "erstmalige Erschließung" handelt. Zudem wurde der Planungsausschuss nachweislich belogen, damit dieser dem Rat die Empfehlung gibt, den Ausbau zu beschließen.
Dumm nur, wenn die Anlieger nachweisen können, dass die Straße 1937 auf ihre Kosten hergestellt worden ist, die Kommune gleichzeitig aber die Straßenfläche kostenfrei übernommen hat. Der planerische Wille geht aus einem wohl nicht mehr existenten Fluchtlinienplan hervor, der jedoch in Dokumenten mehrfach benannt wird.
Meine 54-Seiten-Dokumentation hat dazu geführt, dass im Januar es erst noch hieß: Ihr müsst zahlen, da geht kein Weg dran vorbei!, wir aber nun auf eine Entscheidung im kommenden Jahr hoffen dürfen.
Es ist schon etwas suspekt, wenn die Erschließungsfunktion 88 Jahre existent war, mit allem was dazu gehört, und nun versucht dann diese mit einer Lüge zu leugnen, bzw. die Fertigstellung in die heutige Zeit zu verlagern, damit heutige Vorschriften greifen. Urteile und Beschlüsse vom BVerwG, BGH und BVerfG wurden ignoriert.

Ich schreibe Dir dies, um kurz anzureißen, dass es da einige Hürden zu überwinden gibt. Man kann nicht einfach Straßenausbaubeiträge erheben.

Vielleicht meintest DU aber auch nur die Straßenreinigungsgebühren? Müllgebühren etc.? Die werden pauschal monatlich abgerechnet und mit einem jährlichen Bescheid verrechnet.