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Urlaubsvorplanung mit Vorgaben vom Arbeitgeber

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Chistery:
Hallo zusammen,
ich arbeite als Angestellter in einer Polizeibehörde in NRW.

In unserer letzten Dienstbesprechung hat man uns gebeten unseren Urlaub vor zu planen. Der Urlaub soll in drei Blöcke aufgeteilt sein, damit es „Erholungsurlaub“ sei. Somit wäre der ganze Jahresurlaub verplant.

Kann mir mein Arbeitgeber nach TV-L so etwas vorschreiben?

Wir sind keine Dienststelle die in besonderen Bedrohungslagen involviert  ist. Wir befinden uns in der normalen Sachbearbeitung ohne eine besondere Dringlichkeit.

Besten dank für Eure Unterstützung

Liebe Grüße

clarion:
Paragraph 7 Abs. 2 Bundesurlaubgesetz sieht einen längeren Urlaub von mindestens zwei Wochen im Jahr vor.

MoinMoin:
Ja, der AG darf so etwas fordern.
Mit dem Tarifrecht hat das jedoch nichts zu tun.
Woraus es sich rechtlich ableitet kann ich so nicht sagen, aber es ist im Kern ja nichts anderes als ein Dienstplan für das ganze Jahr zu erstellen.

Lästig aber nichts ungewöhnliches.

Sei froh, dass er dir nicht vorgibt wann du Urlaub nehmen musst, dass darf der AG ebenfalls für bis zu zweidrittel des Urlaubs in Form von Betriebsurlaub.

Im Kern sieht das BUrlG doch eigentlich vor, dass man seinen Urlaub nicht stückeln darf.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Chistery:
Das mit dem „Betrieburlaub“ als sogenannte zwei-fünftel Regelung habe ich auch gelesen, jedoch macht das Polizeipräsidium ja keinen Betriebsurlaub  ;)

MoinMoin:
Also ich habe max 60% im Hinterkopf als Massgabe vom BAG, aber geregelt ist das ja nirgends.
War ja auch nur als Anmerkung und worst case gedacht.

Aber wie gesagt, in deinem Fall ist es dem AG durchaus erlaubt, dass er von dir fordert, dass du einen Urlaubsplan für das gesamte Jahr vorlegst.
Ich wüsste nicht wie man sich dagegen wehren kann.
 Evtl. kann man eine Abschwächung vereinbaren, dass man zwei drittel fixiert und ein drittel noch flexibel halten kann.

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