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Urlaubsvorplanung mit Vorgaben vom Arbeitgeber
Organisator:
--- Zitat von: Chistery am 30.10.2025 18:03 ---Hallo zusammen,
ich arbeite als Angestellter in einer Polizeibehörde in NRW.
In unserer letzten Dienstbesprechung hat man uns gebeten unseren Urlaub vor zu planen. Der Urlaub soll in drei Blöcke aufgeteilt sein, damit es „Erholungsurlaub“ sei. Somit wäre der ganze Jahresurlaub verplant.
Kann mir mein Arbeitgeber nach TV-L so etwas vorschreiben?
Wir sind keine Dienststelle die in besonderen Bedrohungslagen involviert ist. Wir befinden uns in der normalen Sachbearbeitung ohne eine besondere Dringlichkeit.
Besten dank für Eure Unterstützung
Liebe Grüße
--- End quote ---
Ja, aber es geht auch nur um einen Plan, damit die Führunskräfte den Arbeiteinsatz besser planen können. Ein Plan kann aber auch jederzeit geändert werden. Dies kann man dem AG auch entsprechend mitteilen.
oder entsprechend großzügig planen, z.B. 2 Wochen im Zeitraum April/Mai.
Chistery:
Es geht mir nicht darum den Urlaub nicht vor zu planen. Der Arbeitgeber möchte, dass ich meinen Urlaub in drei Blöcken nehme. Sprich drei Mal zwei Wochen am Stück und da finde ich bisher keine Regelung die solch eine Forderung rechtfertigt.
Sie wollen keine Stückelung in z.B. vier Mal eine Woche und ein Mal zwei Wochen
MoinMoin:
--- Zitat von: Chistery am 31.10.2025 09:03 ---Es geht mir nicht darum den Urlaub nicht vor zu planen. Der Arbeitgeber möchte, dass ich meinen Urlaub in drei Blöcken nehme. Sprich drei Mal zwei Wochen am Stück und da finde ich bisher keine Regelung die solch eine Forderung rechtfertigt.
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Im Gesetz steht, dass der Urlaub in einem Block zu gewähren ist und ein Aufspaltung nur ausnahmsweise erlaubt ist.
2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Daraus könnte man ableiten, dass die Forderung nach min 2 Wochen Urlaub schon ein entgegenkommen ist und aus Fürsorgepflicht der AG dich zu echten Erholungsurlaub zwingen darf.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.10.2025 09:11 ---
--- Zitat von: Chistery am 31.10.2025 09:03 ---Es geht mir nicht darum den Urlaub nicht vor zu planen. Der Arbeitgeber möchte, dass ich meinen Urlaub in drei Blöcken nehme. Sprich drei Mal zwei Wochen am Stück und da finde ich bisher keine Regelung die solch eine Forderung rechtfertigt.
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Im Gesetz steht, dass der Urlaub in einem Block zu gewähren ist und ein Aufspaltung nur ausnahmsweise erlaubt ist.
2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Daraus könnte man ableiten, dass die Forderung nach min 2 Wochen Urlaub schon ein entgegenkommen ist und aus Fürsorgepflicht der AG dich zu echten Erholungsurlaub zwingen darf.
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Ich lese das eher so, dass mindestens ein Anteil des Urlaubs mindestens 2 Wochen andauern muss, der Rest aber nach billigem Ermessen auch kürzer sein kann. Insoweit ist die @TE genannte Variante 2x4 und 1x2 Wochen legitim.
Ich würde daher @TE deinem AG eine entsprechende Urlaubsplanung übermiteln und im Zweifel fragen, warum er glaubt, dir weitergehende Vorgaben machen zu wollen / können.
Chistery:
So Lese ich das bisher auch @Organisator
Musste mich halt Informieren
Danke Euch
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