Hallo zusammen, 
ich benötige leider fachmännischen Rat hinsichtlich o.a. Vorgehensweise. 
Kurze Fallkonstellation:
1) Mann (ich) Bundesbeamter A11, 50% Familienzuschlag Stufe 1, sowie Familienzuschlag für zwei Kinder
kindergeldberechtigt, Beilhilfe 70%, PKV 30%, kaum Arztbesuche p.a. (Hauptsächlich Zahnarztkontrolle, Hausarzt)
2) Ehefrau, Bundesbeamtin A8, 50% Familienzuschlag Stufe 1, Beihilfe 50%, PKV 50% (mittlerweile leider chronische Erkrankung mit Kosten von ca. 12000€ / Halbjahr) 
Mögliche BRE für mich eher kaum wahrnehmbar. Für meine Frau in keiner Weise mehr möglich. Ich scheue den erheblichen Verwaltungsaufwand, um die vorgenannte Konstellation zu ändern. Oder anders gefragt. Macht eine Änderung, losgelöst von der BRE, überhaupt Sinn ? Hier meine Frage bzgl. Altersrückstellungen für mich / meine Frau. 
Hinsichtlich einer möglichen Andeutung wäre m.E. folgendes zu veranlassen:
1) Kindergeldbezug auf meine Frau mit Stichtag (z.B. 01.01.2026) ändern. 
2) Erklärungen zum Familienzuschlag für uns beide an das BVA senden.
3) BVA Beihilfe über geänderten Familienzuschlag für uns beide informieren. 
4) PKV (beide Debeka) über geänderte Beihilfesätze informieren. 
Habe ich etwas vergessen ? 
Vielen Dank für die Unterstützung.