Autor Thema: Dienstanweisung verstößt gegen Datenschutz - trotzdem ausführen?  (Read 674 times)

MoinMoin

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Eben:
Ganz einfach den Datenschützer, der andere Meinung ist und den Personalrat bei der Offenlegung der Daten hinzuziehen (das kann dem Vorgesetzten ja auch nur Recht sein, weil es ihn absichert).

Natürlich nachdem der Vorgesetzte vom Vorgesetzten dir schriftlich betätigt hat, dass der AG dieses Handeln anweist, weil sie eine andere Rechtsmeinung als der DS vertreten und dich von einer mögliche Haftung befreien.

Und du dann dem Vorgesetzten die Zugangsdaten zu dem Informationen übergibst, dann den Raum verlässt und er dann im Beisein des PR/DS die Daten einsehen kann.

Denn du brauchst sie nicht einsehen und willst es auch nicht.