Autor Thema: Fehler bei der Einstufung nach einer Höhergruppierung-Kollegen im Vorteil  (Read 256 times)

Casiopeia

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Hey, ich habe eine Frage ich möchte nicht neidisch klingen oder als nicht gönnen aber  ist folgendes passiert. Ich arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Stelle, die rückwirkend zum 09/ 2023 von 9B in 9C höhergruppiert wurde. Ich habe die Ausbildung als Verwaltungsangestellte im06/2021 beendet. Im Moment bin ich in der Entgeltgruppe 9B Stufe 3, da ich ja bereits seit vier 4 Jahren eingestellt bin. Laut Personalstelle musste ich mich ja bewähren nach der Ausbildung um auf die 9c höhergruppiert werden zu können. Daher erfolgt meine Höhergruppierung ab Juni 2024, weil ich da drei Jahre Berufserfahrung hatte. Die Höhergruppierung ist grundsätzlich super, nur ich verliere schon wieder ein Jahr Stufenlaufzeit und werde halt erst im Juni nächstes Jahr in Stufe 3 wieder sein. Das Problem ist aber Folgendes-bei mir im Team arbeiten noch zwei weitere Kollegen, die die Ausbildung ein Jahr später abgeschlossen haben. Die dreijährige Berufserfahrung kann erst ab Juni 2025 bei den nachgewiesen werden. Die haben von der Personalstelle aber genauso ein Zusatzvertrag wie meinen bekommen. Laut diesen sind wir alle drei in der Entgeltgruppe 9c ab Juni 2024 eingruppiert. Ich habe noch nicht bei der Personalstelle angerufen um nachzufragen. Für mich scheint es so, als wäre da ein Fehler passiert und es wurden einfach alle gleich höhergruppiert, jedoch bei meine Nachfrage, bevor die Zusatzverträge kamen, hieß es eindeutig drei Jahre Berufserfahrung und jetzt haben die Kollegen nach zwei Jahre Berufserfahrung die 9c bekommen und sind in der genau gleichen Stufe2 -1 zu 1 den gleichen Vertrag wie ich. Ich möchte nicht so klingen, als würde es nicht gönnen. Jedoch sehe ich irgendwo eine Ungerechtigkeit. Wenn ein Fehler passiert ist und die dadurch im Vorteil sind, bringt es was überhaupt bei der Personalstelle noch mal nachzufragen warum bei mir 3 Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt wurden und bei andern 2. Es geht mir überhaupt nicht darum nicht zu gönnen-wenn ein Fehler passiert ist, aber ich möchte auch nicht benachteiligt werden. Ich arbeite länger, ich habe mehr Erfahrung und dann werde ich gleichgestellt mit andere, die weniger Erfahrung haben. Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären, ich bin ziemlich durcheinander seit gestern.

FearOfTheDuck

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Da deine Ausbildung noch nicht allzu lange zurück liegt, müsstest du erkennen können, dass das ganze Konstrukt, das da bei euch gefahren wird, Beschiss ist.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Und zwar ab dem Moment, ab dem die Aufgaben übertragen worden sind. Berufserfahrung spielt bei der Eingruppierung keine Rolle. Sofern ein Eingruppierungsirrtum zu 09/23 korrigiert werden sollte (weil sich zu diesem Zeitpunkt die Aufgaben geändert haben), wäret ihr ab diesem Zeitpunkt im der EG 9c.

Casiopeia

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Ja, genau-es ist Beschiss. Aber wie kann ich das begründen oder muss ich einen Anwalt einschalten? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht). Bei uns im Büro sitzt auch eine Kollegin, die letztes Jahr erst mit der Ausbildung fertig war, sie bekommt sogar 9b weiter und erst 2027(nach 3 Jahre Berufserfahrung) wird sie zu 9c höhergruppiert, obwohl sie komplett die gleiche Arbeit wie wir macht und genauso viele Fälle betreut. Es ist absolut ungerecht.

MoinMoin

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Ich gehe davon aus, dass ihr im allgemeinen Teil Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) eingruppiert seit.

Da steht bei 9c
Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Da steht nichts von bewähren oder anderen Voraussetzungen.
Also bist du seit dem dir diese Aufgaben übertragen wurden entsprechend eingruppiert und solltest es einfach schriftlich einfordern, dass entsprechend deine Stufenlaufzeiten angepasst werden.
Wenn deine Tätigkeiten sich seit deiner Einstellung (06/2021 ??) nicht geändert haben und diese nach aktuelle Ansicht des AGs/der Rechtsprechung zur 9c führt , bist du seit an beginn in der 9c und seit 6/24 in Stufe 3 der Eg9c und entsprechend ab 6/27 in Stufe 4.

Sollte sich die Tätigkeiten zum 9/23 geändert haben und dadurch die HG erfolgt sein, dann hängt es davon ab in welcher Stufe du damals warst.


Casiopeia

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Hey, wir sind im Bereich Unterhaltsvorschuss. Die Arbeiten, die wir ausführen schon seitBeginn, also ich persönlich seit Juni 2021 haben sich nicht geändert. Meine Kollegen hatten bereits 2019 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde aber abgelehnt. Bei der erneute Überprüfung beziehungsweise Beantragung wurde das jetzt rückwirkend ab September 2023 endlich anerkannt. Grundsätzlich machen wir die selben Arbeiten wie vor drei Jahren. Wir wurden einfach vorher nicht ordentlich eingruppiert. Natürlich wurde das jetzt bei der Stellenbeschreibung nicht so dargestellt, sondern so als hätten wir prozentual mehr Arbeiten in bestimmten Bereichen. Ich werde mich vermutlich vorerst an den Personalrat wenden und erstmal herausfinden, ob es so eine interne Dienstvereinbarung gibt, dass Auszubildende nach der Übernahme sich bewähren müssen. Danke für eure Rückmeldungen bisher!

MoinMoin

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Hey, wir sind im Bereich Unterhaltsvorschuss. Die Arbeiten, die wir ausführen schon seitBeginn, also ich persönlich seit Juni 2021 haben sich nicht geändert. Meine Kollegen hatten bereits 2019 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde aber abgelehnt. Bei der erneute Überprüfung beziehungsweise Beantragung wurde das jetzt rückwirkend ab September 2023 endlich anerkannt.
Das ist dann wohl offensichtlich Falsch, wenn sich zum September 2023 nicht die Tätigkeiten geändert haben, sondern nur die Rechtsmeinung des AGs zur korrekten Eingruppierung.

Zitat
Grundsätzlich machen wir die selben Arbeiten wie vor drei Jahren.
2021 ist 4 Jahre her, also wie wo was???
Zitat
Wir wurden einfach vorher nicht ordentlich eingruppiert.
Falsch, ihr wurde falsch bezahlt, denn man wird nicht eingruppiert, sondern man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Und nur weil der AG sich in seiner Rechtsmeinung irrte, ist man nicht falsch eingruppiert.

Zitat
Natürlich wurde das jetzt bei der Stellenbeschreibung nicht so dargestellt, sondern so als hätten wir prozentual mehr Arbeiten in bestimmten Bereichen. Ich werde mich vermutlich vorerst an den Personalrat wenden und erstmal herausfinden, ob es so eine interne Dienstvereinbarung gibt, dass Auszubildende nach der Übernahme sich bewähren müssen. Danke für eure Rückmeldungen bisher!
Klar ist es nicht unüblich, wenn der AG zunächst geringwertiger Aufgaben überträgt, die geringer eingruppiert sind und erst nach einer "Bewährung" man dann höherwertige Tätigkeiten bekommt.

Wenn der AG allerdings keinen Nachweis hat, wann und welche Änderungen er übertragen hat, dann dürfte eine Richter zu dem Schluss kommen, dass du von Anfang an die aktuellen Aufgaben hattest.
Insbesondere da eine solche Änderung eine Änderung des Arbeitsvertrages darstellt und die im TVöD der Schriftform bedarf.

Also schlechte Karten für den AG.